Baugenehmigung – die besten Beiträge

Bekommt so ein Stall überhaupt noch eine Genehmigung?

Hier in der Umgebung wurde eine neue Reitanlage errichtet. Natürlich alles vom feinsten. Die Pferde stehen da in Paddockboxen. Auf dem ersten Blick denkt man der Stall hat auch Weiden, aber die Wieden die dort direkt anliegen gehören dem Reitverein auf der anderen Straßenseite.

Ich kenne (nicht persönlich) auch jemanden der dort sein Pferd stehen hat, tatsächlich, hat der Stall dem Reitverein zwei Wiesen abgekauft (2 für rund 50 Pferde) und es gibt 3 Minipaddocks (für Rund 50 Pferde)

Ich bin davon ausgegangen, dass solche Ställe nicht mehr gebaut werden dürfen, weil mittlerweile (so dachte ich) eine ausreichende Bewegung für die Pferde nachgewiesen werden muss. Oder reicht dass dann in Form einer Führanlage, die der Stall auch hat.

Versteht mich nicht falsch, ich habe nichts gegen Boxenhaltung, mein Pferd steht selber in einer Box. Nur sollte man trotzdem für genügend Bewegungsmöglichkeiten sorgen und Minipaddock und 2 kleinere Weiden reicht dafür nicht aus, wenn die Pferde mehr als ein oder 2 Stunden raus sollen.

Ich kenne zwar solche Anlagen, aber die sind alle schon älter. Ich dachte wirklich wenn man einen neuen Stall baut muss man eine spezielle qm Anzahl an Weide oder Paddock Fläche vorzeigen können oder ist dem nicht so.

Für mich hätte der Stall keinen Reiz. Ich nutze zwar selber eine Führanlage und eine Halle ist mir auch wichtig, aber mir ist die mehrstündige Bewegung meines Pferdes auf dem Paddock oder Weide eben auch wichtig. Ich frage mich auch ernsthaft wer da sein Pferd unterstellt.

Darf sowas tatsächlich noch gebaut werden?

Tiere, Pferd, Reiten, Tierschutz, Baugenehmigung, Stall

Grenzbebauung/Aufstockung möglich?

Hallo zusammen 

Wir planen die Übernahme meines Elternhauses sofern die Möglichkeit besteht den vorhandenen 70 qm grossen Flachdachbungalows um ein Stockwerk zu erhöhen. (NRW)

Problem ist das es sich hier um eine Grenzbebauung handelt(Haupthaus meiner Eltern ist ein Reicheneckhaus) 

Der Bungalow wurde in den 1984 von den Vorbesitzern unseres Hauses erbaut. 

Es gibt zu dem Bauvorhaben keine Baulasteintragung sondern nur eine schriftliche Genehmigung der ehemaligen Eigentümer des Mittelhauses das sie dem Bau zustimmen sofern keine Baulast in ihr Grundstück eingetragen wird. 

Das Ganze wurde damals von der Bauaufsichtsbehörde genehmigt und allein mit der Zustimmung der Nachbarn erbaut. 

Ich habe mich heute bei der zuständigen Behörde telefonisch erkundigt ob unser Vorhaben grundsätzlich möglich ist. 

Die Dame meinte da es keine Eintragung im Baulastverzeichnis über den Bau des Bungalow gibt, wäre es ein Problem und könnte jetzt auch rechtliche Folgen für meine Eltern haben. Ist das so? Wenn das so Problematisch ist warum erteilt dann eine Behörde eine Baugenehmigung ohne das die Baulast eingetragen wird. Oder waren die Gesetze in den 80ern anders? Wir haben einen Antrag auf Befreiung und halt diese Zustimmung der ehemaligen Eigentümer in den Unterlagen. Alles von den ehemaligen Eigentümern. 

Meine Eltern haben das ja so in den 90ern gekauft. 

Meine grundsätzliche Frage ist aber wäre auch die Bebauung des Bungalow möglich wenn die neuen Eigentümer des Mittelhaus dem nicht zustimmen? Also eine Baulast verweigern? 

Deren Haus und der Bungalow haben einen Abstand von 6 m. 

Vielen Dank im Voraus 

Recht, Immobilien, Baugenehmigung, grenzbebauung, Grundstück

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