Hallo Leute,
ich bin ein meiner Regelstudienzeit und wollte jetzt im 7 Semester meinen Abschluss machen. Bei uns gibt es die Regel, dass man 1 Modul offen haben darf, also im Semester, in dem man die Bachelorarbeit schreibt.
Ich habe eine einfache Prüfung vom 4 Semester offen gelassen und sehe heute, dass da stand "Voraussetzung ist das Bestehen vom 1-4 Semester", heißt, man hätte nur die Prüfungen vom 5 offen haben dürfen, die wesentlich schwerer sind.
Theoretisch müsste ich jetzt also 1 ganzes Semester aussetzen.Hab jetzt meinem Prof geschrieben, ob es eine Ausnahme gibt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen oder was denkt ihr, wie er antwortet?
Wichtig ist, dass das offene Modul mit der Bachelorarbeit nichts zutun hat.
Danke