Asylpolitik – die besten Beiträge

Wie findet Ihr, dass Woidke die Forderungen der Union zur Schließung der Grenzen für alle Asylbewerber unterstützt?

Woidke geht damit auf Konfrontationskurs zu Scholz und Faeser.

In der Debatte um schärfere Asylgesetze fordert Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) die Zurückweisung von Flüchtlingen, die über sichere Drittstaaten nach Deutschland eingereist sind. „Wir fordern das in Brandenburg schon lange. Ich erwarte von der Bundesebene, dass sie jetzt zügig Entscheidungen trifft“, sagte Woidke im Interview mit dem Nachrichtenportal „t-online“. Rechtliche Risiken, die mit der Aussetzung der sogenannten Dublin-Verordnung der EU einhergehen, will Woidke dabei in Kauf nehmen.

Woidke schimpft über Asylpolitik: „Ein Irrsinn, den kein Bürger mehr versteht“

„Die Wahrheit ist doch, dass die Dublin-Verordnung auch von anderen EU-Ländern kaum mehr angewendet wird. Die Menschen erwarten, dass wir jetzt Lösungen finden. Dass wir Asylbewerber, für die ein anderes Land zuständig ist, hereinlassen und dann nicht mehr abschieben können, ist ein Irrsinn, den kein Bürger mehr versteht.“ Der Ministerpräsident, der bei der Landtagswahl am 22. September um eine weitere Amtszeit kämpft, begründet seine Forderung mit dem Grundgesetz. Artikel 16a besage, „dass Menschen, die aus einem sicheren Drittstaat einreisen, kein Asylrecht erhalten. Wir müssen geltendes Recht durchsetzen.“

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SPD, Asylpolitik

Ex-Verfassungsrichter Huber hält Zurückweisungen von Asylbewerbern für zulässig. Ihr auch?

Ich fand die Begründung sehr klar und einfach:

„In der FAZ schreibt er, das Europarecht stehe dem nicht entgegen. Das Dublin-System sollte die Wirkungen des Artikels 16a Grundgesetz auf Europa übertragen. Hätte dies funktioniert, dürfte es in Deutschland praktisch keine Asylbewerber geben. Eine Norm, die an einem strukturellen Vollzugsdefizit leide, sei jedoch nichtig, meinte Huber, der auch für die CDU Innenminister in Thüringen war, in seinem Gastbeitrag.“

Aus dem Artikel 16 a des Grundgesetzes:

(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.

(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.

Auch der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Papier, hält Zurückweisungen von Asylbewerbern an der Grenze für zulässig. Sie nach Paragraf 18 Asylgesetz sogar geboten, sagte Papier der „Bild“. Nach Paragraf 18 sei Menschen, „die aus sicheren Drittstaaten einreisen, die Einreise zu verweigern“. Deutschland sei „ausnahmslos von sicheren Drittstaaten“ umgeben. Papier zufolge gibt es keine europarechtlichen Regelungen, die über deutschem Recht wie dem Paragrafen 18 des Asylgesetzes stehen. Denn in der Frage, wer ins Land kommen dürfe, sei der Kernbereich der staatlichen Souveränität Deutschlands unmittelbar betroffen. Und ein souveräner Staat könne „nicht gezwungen werden, jeder Person aus der Welt, die an der Grenze angibt, Asyl zu wollen, die Einreise zu gewähren“.

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Grundgesetz, Asylpolitik

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