Mitteilungspflicht (Umzug) bei Gründungszuschuss?
Hallo! Muss man einen Umzug dem Arbeitsamt im Vorfeld mitteilen, wenn man bereits Gründungszuschuss bezieht (analog zur Mitteilungspflicht bei ALG1)?
Kann der Gründungszuschuss bei Versäumnis (z.B. Mitteilung erst 1 Woche nach Umzug) gestrichen werden? Oder ggf. sogar schon alleine deshalb, weil man umzieht? Ummeldung beim Bürgeramt ist unbedachterweise schon erfolgt..
Danke!