Nach Schulabbruch arbeitslos melden?
Ich bin 18 und habe bei meinem Fachabitur dieses Halbjahr nicht bestandenen. Was für mich persönlich nicht wirklich schlimm ist, da es nicht das richtige für mich war. Nun frage ich mich jedoch ob ich dies melden soll, da ich ja sofort eine weitere (Ausbildungsstätte) suche.
Auch frage ich mich ob meine Schule das in irgendeiner Weise den Amt meldet das ich dort nicht weiter tätig bin.
Ich lebe mit meinen Vater zusammen und möchte nicht das er davon erfährt, bevor ich eine neue Arbeit/Ausbildung gefunden habe. Jedoch wird es ihn klar werden, wenn auf einmal das Kindergeld entfällt.
Er hat auch nicht das Sorgerecht für mich sondern nur eine Vollmacht falls das von irgend einer Bedeutung sein sollte. ( Ich denke nicht, da ich ja mittlerweile volljährig bin.)
Vielen dank schon mal für die Antworten & ich hoffe ich konnte meine Situation einigermaßen ordentlich erklären.
( Und bitte keine moralischen Vorwürfe wie: "Du musst es ihn jetzt sagen!" oder so. Es ist einfach kompliziert.
1 Antwort
Zumindest der Familienkasse ( Kindergeld ) muss der Abbruch und das evtl.weitere Vorhaben erst einmal gemeldet und nachgewiesen werden, auch wenn es eine Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt oder deinem Vater das Kindergeld bei z.B. einer Ausbildung suchend Meldung weiterhin für dich zustehen würde.
Würden auch noch z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) Leistungen vom Jobcenter bezogen, dann müsste das da natürlich auch gemeldet und nachgewiesen werden.