Nach Schulabbruch arbeitslos melden?

1 Antwort

Zumindest der Familienkasse ( Kindergeld ) muss der Abbruch und das evtl.weitere Vorhaben erst einmal gemeldet und nachgewiesen werden, auch wenn es eine Übergangszeit von 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten gibt oder deinem Vater das Kindergeld bei z.B. einer Ausbildung suchend Meldung weiterhin für dich zustehen würde.

Würden auch noch z.B. ALG - 2 ( Hartz - lV ) Leistungen vom Jobcenter bezogen, dann müsste das da natürlich auch gemeldet und nachgewiesen werden.