Muss ich Geld zurück schicken?

2 Antworten

Ich nehme an das es sich dabei um BAB - von der Agentur für Arbeit handelt !

Da dürfte es normalerweise nur dann zu einer Rückforderung kommen, wenn Du Leistungen bezogen hast, die dir nach Abbruch nicht mehr zustehen würden.

Die bisher bezogenen Leistungen sollten davon also nicht betroffen sein, würde mich zumindest sehr verwundern.

Denn bricht man angenommen eine Ausbildung ab und erfüllt die Voraussetzungen für normales BAB - und Kindergeld, muss man die rechtmäßig bezogenen Leistungen für die Vergangenheit auch nicht erstatten, sondern nur ggf.eine Überzahlung, nachdem die Voraussetzungen nicht mehr erfüllt waren.

Das läßt sich hier so genau nicht beantworrten.

Wenn Du die Maßnahme ohne sog. wichtigen Grund abbrichst, kann es durchaus sein, daß die Agentur für Arbeit Geld von Dir zurückfordert.

Schau einfach mal, was diesbezüglich in den Unterlagen von der Agentur für Arbeit zur Maßnahme steht.