Was bedeutet "festsetzung ihres leistungsanspruches "?
da steht;
Teilen sie mir mit ob sie eine abchließende festsetzung ihres leistungsanspruches wünschen.
Bitte beachten sie dass bei der abschließenden entscheidung die bis dahin gezahlten vorläufigen leistungen auf die zustehenden leistungen angerechnet werden..
Was heißt das ? Ich verstehe das garnicht btte brauche hilfe
5 Antworten
Das Jobcenter möchte von dir wissen, ob sie jetzt schon eine abschließende Berechnung deines Anspruchs durchführen sollen.
Schon gezahlte Leistungen für diesen Zeitraum werden natürlich berücksichtigt, dann kommt es entweder zu einer Nachzahlung, weil du weniger bekommen hast als dir zugestanden hat oder es kommt zur Rückforderung bzw.Verrechnung, weil du zu viel erhalten hast.
Du hast nur einen vorläufigen Bewilligungsbescheid bekommen, Leistungen wurden also nur vorläufig bewilligt und gezahlt.
Bei einer abschließenden Berechnung musst du deine tatsächlichen Einkommen und berufsbedingt notwendigen Aufwendungen nachweisen und dann wird der tatsächliche Bedarf für den vorläufig bewilligten Zeitraum ermittelt.
Und dann kommt es wie gesagt zur Nachzahlung oder Rückforderung.
Bzgl Alg I bedeutet dies folgendes:
Um Alg I beziehen zu können Ist es u.a. notwendig sich persönlich arbeitslos melden. Dies war wg der Pandemie jedoch nicht möglich. In der Folge werden Dir die Leistungen unter Vorbehalt bewilligt worden sein.
Zwischenzeitlich dürfte die persönliche oder elektronische ID Prüfung erfolgt sein. Daher ist die Frage, ob Du nun eine endgültige Festsetzung des Alg I haben möchtest.
Aus verwaltungsvereinfachungsgründen wird die Agentur ggf auch darauf verzichten.
Und das bietet sie dir hier offensichtlich an.
Hey danke für die antwort. Aber was genau ist die festsetzung
Die Festsetzung ist, dass aus der vorläufigkeit eine endgültige entscheidung wird.
Teilen sie mir mit ob sie eine abchließende festsetzung ihres leistungsanspruches wünschen
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soll die Behörde den Betrag festlegen auf welchen du Anspruch hast sprich wie viel Geld dir zustehen würde ?
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Bitte beachten sie dass bei der abschließenden entscheidung die bis dahin gezahlten vorläufigen leistungen auf die zustehenden leistungen angerechnet werden..
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wurden bisher zu wenig oder zu viel Beträge bezahlt würden die in den weiteren Zahlungen den Betrag vergrößern oder verkleinern bis es Ausgeglichen ist
Man will schlicht wissen ob jetzt schon eine abschließende Festzsetzung der Leistungsansprüche gewünscht wird.
Bislang sind offensichtlich nur vorläufige Leistungen bewilligt und gezahlt worden, so daß es nach der abschließenden Festsetzung theoretisch zu einer Rückforderung kommen kann.
Ich weiß ja nicht, wieviel bislang vorläufig bewilligt wurde und welchen Anspruch Du tatsächlich hast. Deshalb der Gedanke der Rückforderung.
Du bist seit dem 3.8. in Ausbildung, also solltest du das dem Amt mitteilen, da seit diesem Datum dein Anspruch erloschen ist.
https://www.gutefrage.net/frage/ausbildung-nach-der-schule-arbeiten-normal
hi danke aber was ist denn eine abschließende berechnung überhaupt