arbeitsamt vermittlungsvorschläge ablehnen oder nicht?
Servus Leute da ich vor 3 Wochen gekündigt wurde aufgrund Corona bin ich nun auf Arbeitssuche und bin beim Arbeitsamt gemeldet, habe letzte Woche 2 Vermittlungsvorschläge bekommen mit denen ich nicht ganz zufrieden war, mich aber dennoch beworben hab, extra schlechten lebenslauf und bewerbung geschrieben, wurde heute aber trotzdem angerufen, hab aber nicht abgehoben. Dem Arbeitsamt hab ich natürlich gezeigt das ich mich dort beworben hab und die Email an denen weitergeleitet. Meine Frage ist ob sie mir das Geld deshalb streichen können, weil ich den Anruf ignoriert hab. Lg euer David
8 Antworten
Wegen einem anruf nicht. Kann ja keiner erwarten das du das telefon 24/7 bei dir und laut hast.
Ruf aber dennoch zurück denn theoretisch kann der ag melden das du nicht erreichbar bist und keine anstalte machst dich dann selber zu melden. Wie das dann interpretiert wird ist dann ein anderes Thema.
Sieh es mal so. Jedes Gespräch ist training.
Am besten eher nichts, weil es sonst zu einer Negativbewerbung führen könnte.
manche arbeitslose treten dann leider ein bisschen stinkend und besoffen zum interview auf, habe ich schon mal gelesen :(
Du könntst mit überzogenen gehaltsvorstellungen kommen. Aber mal im ernst ist die stelle so schlecht das du diese nichtmal als sprungbrett nehmen kannst zu was besserem?
Sollte im Lebenslauf zumindest besser aussehen als ne Lücke und wenn du was hast kannst du immer noch kündigen.
Stelle den im Vorstellungsgespräch ein paar unbequeme Fragen (z.b. gibt es einen Betriebsrat?). Außerdem kannst du freundlich darauf hinweisen das sie verpflichtet sind für deine Fahrtkosten zum Bewerbungsgespräch aufzukommen (außer sie haben es von vornerein ausgeschlossen).
Bei Firmen wo bekannt ist das die Arbeitsbedingungen so lala sind kannst du auch gleich den Arbeitsvertrag zur überprüfung mitnehmen (vor unterschrift). Wenn rauskommt das rechtswidrige bestandteile enthalten sind kannst du ganz einfach den Job ablehnen
Wenn du einen Vermittlungsvorschlag bekommst, steht ja auf der Rückseite die "Rechtsmittelbelehrung" Da siehst du, was passieren kann, wenn du eine Stelle unbegründet ablehnst.
Und absichtlich eine schlechte Bewerbung abzugeben ist ein ganz großer Fehler.
Dann bekommst du innerhalb von 14 Tagen die Aufforderung dich bei einem Bewerbungstraining einzufinden. Das kannst du NICHT ablehnen. Das ist ja nur eine HILFE, die dir angeboten wird und die offensichtlich notwendig ist.
Die Arbeitgeber werden natürlich ebenfalls gebeten, eine Stellungnahme zu deiner "Bewerbung" abzugeben.
Telefonnummer angeben ist kein muss (sowohl in der Bewerbung als auch in der Agentur für Arbeit/Jobcenter)
Vielleicht ist ja zufällig dein Handy in der Zeit schrott gegangen
theoretisch kann die E-Mail nach dir auch in Spam (nicht gesehen) oder gar nicht erst eingetroffen werden können
Auch msust du dich so weit ich weiß nur mit RFB (Rechtsfolgebelehrung) VV dich wirklich bewerben. Wenn es nur VV sind, nicht.
hier kennen sich einige ein bisschen besser aus als ich: https://www.elo-forum.org/
wenn du also darauf bestehst das dein handy nicht mehr geht o.ä. und du somit nichts bekamst und per mail kam auch keine Intervieweinladung, dann... bist du glaube ich raus aus den trouble
2-3 mal kannst maximal was ablehnen wen du gute gründe dazu hast!
Aber so zeigst du nur das du nicht arbeiten willst und das kann dich das Arbeitslosengeld kosten!
Und denke daran wen du ins Hartz 4 fällst wird es kaum möglich sein wieder eine normale arbeit zubekommen!
Tja, da hast Du Dich aber ganz schön dumm angestellt... das gibt dann mit etwas Pech eine schöne Kürzung Deines Arbeitslosengeldes!
Die Arbeitgeber geben doch ans Amt weiter, daß Du nicht erreichbar warst - ich bin mal gespannt, wie Du Dich da herauslavieren willst - oder glaubst Du im Ernst, Du bist der Erste, der so 'nen Quatsch macht?!?
Wie ich es gemacht hätte? Ich hätte einen der Jobs angenommen, dann hätte ich 6 Monate lang Zeit gehabt, mir einen "besseren" Job zu suchen. Hätte ich dann einen solchen gefunden, hätte ich immer noch die Möglichkeit, ohne Angabe von Gründen zu kündigen (ist während der 6monatigen Probezeit ohne Probs möglich!).
Aber soooooooo weit zu denken ist wohl zu viel von Dir verlangt - oder?!?
wenn du selbst kündigst ohne schwerwiegenden grund bekommst du 30% sanktion sobald du wieder arbeitslos bist.. glaube für 3 monate
Das betrifft das Arbeitslosengeld 2/Hartz IV; beim Arbeitslosengeld 1 gibt es eine Sperre.
Was könnte ich dem AG sagen damit ich nicht aufgenommen werde? Weil diese Stelle ist wirklich nix für mich..