Arbeitgeber – die besten Beiträge

Hört sich das nach einer guten Ausbildung an oder eher nicht so?

Ausbildungsbetrieb:

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Ausbildung: Kaufmann/-frau im E-Commerce

Vertrag: 3 Jahre (IHK), 4 Monate Probezeit

Arbeitszeit: faktisch ca. 42,5 Std/Woche inkl. Berufsschule

Zusätzlich: Januar bis November ein freier Samstag pro Monat

Urlaub: 25 Arbeitstage pro Jahr

Vermögenswirksame Leistungen: 40 €/Monat

Deutschlandticket: 29 €/Monat (wird zu 50 % subventioniert)

Ausbildungsvergütung brutto/Monat (inkl. UG + WG):

  1.  Lehrjahr: 800 € (860 € inkl. Zuschläge)
  2.  Lehrjahr: 900 € (967,50 € inkl. Zuschläge)
  3.  Lehrjahr: 1.000 € (1.075 € inkl. Zuschläge)

 

Sonderleistungen:

  1. Urlaubs- und Weihnachtsgeld werden monatlich anteilig ausgezahlt (insgesamt 90 % Urlaubs- und 40 % Weihnachtsgeld)
  2. Leistungsabhängige Prämien und Provisionen – realistisch zwischen 200 € und 1.000 € pro Monat möglich (Vertrieb)
  3. Januar-Inventur wird als Sonntagsarbeit oder mit doppelten Stunden vergütet
  4. Ein verpflichtendes Firmenseminar pro Jahr (Sonntag, keine Ausgleichsleistung, Kost & Logis durch uns)
  5. Azubi-Seminar (einmalig während der Ausbildungszeit, werktags, mit Coach)

 

Freiwillige Events: Sommerfest & Weihnachtsfeier

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Warum gibt es dieses Prüfungssystem?

ich habe eine wichtige Frage zur Gerechtigkeit in der Ausbildung:

Warum dürfen Azubis in schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie ihre Abschlussprüfung nur einmal wiederholen (also zwei Versuche insgesamt), während Azubis in dualen Ausbildungen (z. B. Handwerk oder Pflege) die Abschlussprüfung zweimal wiederholen dürfen (also drei Versuche)?

Das erscheint mir unfair – gerade in Berufen, wo viele mit Prüfungsangst, psychischen Belastungen oder Sprachbarrieren zu kämpfen haben. Insbesondere, weil viele Arbeitsgeber in Gesundheitsbereich von Fachkräftemangel sprechen.

Gibt es dafür eine gesetzliche Grundlage? Und wurde das schon mal politisch diskutiert?

ich habe eine weitere Frage zur Bewertung in der Ausbildung:

In dualen Ausbildungen (z. B. Pflege, Handwerk, Industrie) werden meines Wissens nach die Vornoten aus der Berufsschule mit den Noten aus der Abschlussprüfung verrechnet.

In schulischen Gesundheitsberufen wie Ergotherapie oder Physiotherapie scheint das aber anders zu sein:

Dort zählt nur die Abschlussprüfung (schriftlich, praktisch, mündlich) – egal, wie gut man vorher war. Die Vornoten spielen nur eine Rolle um in der Abschlussprüfung zugelassen zu werden ( in der Regel eine 4).

Das bedeutet wenn Jemand ein 2er Durchschnitt in der schulische Ausbildung bei den Zwischenzeugnissen hatte und bei der Abschlussprüfung in einem Fach auf eine 5 steht, dann bleibt es bei der 5. Die gesamte Ausbildung war umsonst.

Stimmt das? Und wenn ja:

Warum ist das so unterschiedlich geregelt?

Ist das nicht unfair für Schüler an Berufsfachschulen, die jahrelang gute Leistungen bringen, aber wegen Prüfungsangst durchfallen?

Ich freue mich auf sachkundige Antworten oder Erfahrungsberichte – vielleicht gibt’s hier ja jemanden, der das durchgemacht hat oder sich mit Prüfungsrecht auskennt.

Ich freue mich auf Antworten oder Erfahrungen von anderen, die betroffen sind oder sich mit Prüfungsrecht auskennen.

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