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Aufsichtspflicht Praktikantin?

Eine 17jähriges Mädchen absolviert ein unbezahltes Pflichtpraktikum im Rahmen der Höheren Berufsfachschule was zur Fachhochschulreife führt.

Im Betrieb kam es zu Unstimmigkeiten da der Praktikantin ungerechtfertigt fehlende Motivation unterstellt wurde. Dies würde man nicht an der Arbeit sondern am Auftreten und der fehlenden Bereitschaft zu Überstunden fest machen.

Heute verabschiedeten sich die Ausbilder und Betreuer auf eine geschäftliche Weihnachtsfeier ohne Praktikanten. Den Praktikanten wurde mitgeteilt, dass sie nach erledigter Arbeit Feierabend machen können. Der Praktikantin wurde als einzige mitgeteilt, dass sie zusammen mit einer Mitarbeiterin bis 16.00 bleiben müsste und danach alleine den gegenüber liegenden Weihnachtsmarkt aufsuchen soll um ein Reel zu erstellen und anschließend zu schneiden für den daily content. Also nach 16.00 Uhr, Ende der eigentlichen Arbeitszeit und ohne Aufsichtspflicht.

Da in der Gegend viel passiert und auch Alkohol bzw Glühwein ausgeschenkt wird, war die Mutter gegen diesen Arbeitsauftrag ihrer minderjährigen Tochter ohne Begleitung und forderte sie auf nach Arbeitsende nach Hause zu kommen wenn sie niemand begleiten würde. Daraufhin rief die Praktikantin die Ausbildung auf dem Handy an und teilte mit dass die Arbeitszeit erreicht ist und sie jetzt nach Hause geht.

Der Betrieb unterstellt nun Arbeitsverweigerung. Wie ist hier die rechtliche Situation zur Arbeits- und Fürsorgepflicht.

Arbeit, Mutter, Schule, Ausbildung, Eltern, Familienprobleme

Konflikt um Nikolaus-Planung: Gruppenaktivität oder individuelle Umsetzung?

In unserer Kita mit sechs Gruppen, ca. 22 Mitarbeitern und aktuell 120 Kindern, wurde für den Nikolaustag geplant, dass alle Gruppen gemeinsam in einem festen Raum die Socken der Kinder befüllen. Die Idee stammt von unserer Leitung. Allerdings gibt es erhebliche Bedenken aus dem Team:

Es könnten Socken vertauscht werden.

Einige Kinder haben Allergien, wodurch die falsche Befüllung problematisch wäre.

Die Masse an Menschen in einem Raum wird als stressig empfunden.

Das Team wünscht sich stattdessen, die Socken innerhalb der Gruppen – ohne Kinder – zu befüllen. Als stellvertretende Leitung habe ich während des Urlaubs meiner Chefin entschieden, dem Team diesen Wunsch zu ermöglichen und die Entscheidung der Leitung außer Kraft gesetzt. Nun habe ich morgen ein Gespräch mit meiner Chefin, die mein Vorgehen nicht gutheißt.

Zur Vorgeschichte: Das Team ist stark gespalten; drei Gruppen kommen nicht gut mit den anderen drei aus. Die Leitung versucht, durch solche gemeinschaftlichen Aktivitäten die Zusammenarbeit zu fördern. Allerdings führt dies oft nur zu Streit und Unmut.

Es sollte außerdem erwähnt werden, dass meine Chefin im Team allgemein sehr unbeliebt ist. Sie schreit Mitarbeiter regelmäßig an, führt ihre Arbeiten oft unzuverlässig aus und wird daher von den Kollegen nicht als gutes Vorbild wahrgenommen. Dies trägt erheblich zu den Konflikten bei und erschwert es, ihre Entscheidungen im Team zu vertreten oder durchzusetzen.

Wie würdet ihr in einer solchen Situation vorgehen? Ist es sinnvoll, das Thema offen mit ihr anzusprechen, oder sollte ich mich in Zukunft stärker auf die vorgegebenen Strukturen konzentrieren, auch wenn sie intern auf Widerstand stoßen?

Arbeit, Recht, Psychologie, Kindertagesstätte, Leitung

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