Eine 17jähriges Mädchen absolviert ein unbezahltes Pflichtpraktikum im Rahmen der Höheren Berufsfachschule was zur Fachhochschulreife führt.

Im Betrieb kam es zu Unstimmigkeiten da der Praktikantin ungerechtfertigt fehlende Motivation unterstellt wurde. Dies würde man nicht an der Arbeit sondern am Auftreten und der fehlenden Bereitschaft zu Überstunden fest machen.

Heute verabschiedeten sich die Ausbilder und Betreuer auf eine geschäftliche Weihnachtsfeier ohne Praktikanten. Den Praktikanten wurde mitgeteilt, dass sie nach erledigter Arbeit Feierabend machen können. Der Praktikantin wurde als einzige mitgeteilt, dass sie zusammen mit einer Mitarbeiterin bis 16.00 bleiben müsste und danach alleine den gegenüber liegenden Weihnachtsmarkt aufsuchen soll um ein Reel zu erstellen und anschließend zu schneiden für den daily content. Also nach 16.00 Uhr, Ende der eigentlichen Arbeitszeit und ohne Aufsichtspflicht.

Da in der Gegend viel passiert und auch Alkohol bzw Glühwein ausgeschenkt wird, war die Mutter gegen diesen Arbeitsauftrag ihrer minderjährigen Tochter ohne Begleitung und forderte sie auf nach Arbeitsende nach Hause zu kommen wenn sie niemand begleiten würde. Daraufhin rief die Praktikantin die Ausbildung auf dem Handy an und teilte mit dass die Arbeitszeit erreicht ist und sie jetzt nach Hause geht.

Der Betrieb unterstellt nun Arbeitsverweigerung. Wie ist hier die rechtliche Situation zur Arbeits- und Fürsorgepflicht.