Anrecht auf Entschädigung wenn Einfamilienhaus nachgebessert werden muss?
Hallo zusammen,
ich habe zusammen mit meiner Frau von einem Bauunternehmen ein Einfamilienhaus bauen lassen. Wir haben das Haus fast Schlüsselfertig bauen lassen. - Den Fußboden haben wir selbst verlegt und die Malerarbeiten haben wir selbst gemacht.
Wir haben das Haus abgenommen und sind eingezogen. Nach dem Einzug wurde ein Mangel festgestellt, der dazu führte, dass eine Wand geöffnet werden musste und anschließend wieder neu verputzt werden musste.
Das Bauunternehmen hat die Reparatur durchgeführt und ein Unternehmen beauftragt die Wand neu zu verputzen. Das ganze hat jedoch ein paar Wochen gedauert. In der Zwischenzeit haben wir quasi in einer Baustelle gewohnt, da die Treppen und der Flur mit Malerflies bedeckt waren und es ist eben viel Dreck entstanden.
Ein paar Kleine Tätigkeiten mussten wir auch selbst reparieren. Das wesentliche wurde jedoch von unserem Bauunternehmen beauftragt und übernommen.
Jetzt zur Frage: Haben wir einen Anspruch auf eine kleine Entschädigung, da wir eben dadurch eine Zeit lang in einer Baustelle wohnen mussten? Wenn ja - wie weiß ich was hier angemessen wäre?