Beim Einzug meines Sohnes in die Mietwohnung, wurde ihm gesagt wenn er eine Küche rei macht würde sie bezahlt werden, leider nicht schriftlich. Muss der Vermieter denn nun zahlen oder nicht?
Wenn man eine Wohnung ohne Küche mietet, und man macht dann eine rein, muss der Vermieter die dann bezahlen; prozentual oder ganz, oder gar nicht?
Anwalt,
Vermieter,
Mietschutz
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