Gibt es seitens der Arbeitsagentur überhaupt einen trifftigen Grund, eine Bewerbung zurückzuziehen?

Hallo.

Ich wollte mal wissen, ob es aus Sicht der Arbeitsvermittler überhaupt einen anerkannten Grund gibt, eine Bewerbung zurückzuziehen, OHNE dass sich dies nachteilig auf den Leistungsanspruch des Arbeitsuchenden auswirkt.

Oder wird man als Leistungsempfänger ausnahmslos immer zu jeder noch so absurden Entscheidung genötigt?

Ich kann mir vielleicht noch vorstellen, dass evtl. gesundheitliche Voraussetzungen für eine Stelle nicht erfüllt sein könnten oder wenn eine Schwangerschaft vorliegt, o.ä. dazu führen könnten, dass eine Person die Stelle nicht antreten kann.

Doch wie sähe es aus, wenn ein Bewerber sich gegen ein Jobangebot entscheidet, weil sich z.B. die Personaler im Vorstellungsgespräch respektlos und herablassend gegenüber den Bewerber verhalten haben oder dem Bewerber schon im Vorstellungsgespräch subtil der Rausschmiss angekündigt wird, bevor der Bewerber überhaupt erst angefangen ist?

Es wäre ja so ein Fall, wo man sich als Bewerber nur die Finger verbrennen könnte und sich dies zusätzlich noch als Schandfleck in seinem Lebenslauf verewigen würde, würde er bei solch einem Unternehmen einen Vertrag unterschreiben.

Oder wäre eine Jobagentur selbst davon nicht zu überzeugen? Und würde man dem Bewerber dies schon als Fehlverhalten oder Verstoß gegen die Vermittlungsvereinbarung anlasten?

Schule, Bewerbung, Arbeitslosengeld, Arbeitsagentur, Hartz IV, rueckzug, Fehlverhalten, Vertragsbruch, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
ALG I Bescheid fehlerhaft zu meinen Gunsten. Was tun?

Ich habe vor einen paar Tagen meinen ALG I Bescheid erhalten und bin der Meinung, dass er zu meinen Gunsten Fehlerhaft ist.

Ich war lange krank (vom 19.05.17-25.10.18) bin am 29.06.17 vom ALG I abgemeldet worden und habe bis einschließlich 25.10.18 bis zur Aussteuerung seitens der Krankenkasse Krankengeld erhalten.

Der Bescheid vor Krankheit gewährte mir ALG bis 02.09.18.

Arbeitsfähig arbeitslos gemeldet habe ich mich qm 26.10.18

Rechnerisch würde das ja heißen, dass mir ein Restanspruch von 2 Monaten und 3 Tagen bleibt.

Der neue Bescheid gewährt mir aber ALG I bis 26.08.19.

Krankengeldbezug wird ja nicht als Einkommen gesehen, dass den ALG 1 Anspruch erweitert, oder?

Zudem bekomme ich 100 Euro mehr im Monat, was ja auch schlecht sein kann.

Ich bin mir unsicher was tun. Einerseits hab ich keine Lust es von mir aus zu melden. Ich war in der Tat lange Krank und brauche ein wenig um mich zu sammeln.

Ich könnte damit Harz 4 vermeiden. Das fände ich natürlich gut, nicht weil ich wesentlich mehr Geld bekomme mit ALG 1 sondern weil Harz natürlich sehr viel repressiver ist.

Andererseits habe ich Angst das Geld zurückzahlen zu müssen.

Wäre der Bescheid fehlerhaft und der Agentur für Arbeit fällt es auf, beispielsweise im März, dann hätte ich ja den Antrag auf Harz 4 verpasst und müsste unter Umständen mit Rückforderungen umgehen müssen.

Wäre ich in diesem Fall zu Rückzahlungen gezwungen?

Arbeitslosengeld, ALG I
Arbeit ablehnen ohne Sperrzeit?

Hallo,

Zu meiner Person, ich bin 26 Jahre jung und alleinerziehend von einem 4 jährigen Sohn. Ich hatte heute ein Vorstellungsgespräch bei einer Firma wo ich mich bewerben musste weil ich ein Vermittlungsvorschlag von der Agentur für Arbeit erhalten habe.

Leider gefällt es mir absolut nicht da. Alles ist total dreckig und veraltet dort. Und der Arbeitgeber schien mir auch recht dubios aber dazu später mehr.

Nun ist es so, ich möchte dort nicht anfangen. Zudem hatte ich heute das Gespräch und soll Montag schon anfangen ohne ein Arbeitsvertrag gesehen bzw unterschrieben zu haben.

Ich weiß weder wieviel Geld ich bekomme, noch wie lange die Probezeit ist und ob befristet oder unbefristet.

Die arbeiten sollen dort von 8 bis 17 Uhr gehen. Ich meinte zu ihn dass das nicht ginge aufgrundessen, dass die Kita nur bis 17 Uhr auf hat. Denn sagte er, ja denn arbeiten sie eben bis 16:30 Uhr. So weit so gut. Zu Hause ist mir erst eingefallen, daß mein Sohn ja noch ein Teilzeit Platz hat in der Kita. Darauf hin rief ich den Geschäftsführer nochmal an und erwähnte das ich mein Sohn erst ummelden muss auf ein Vollzeitplatz und ich Montag deswegen nicht bis 16:30Uhr kann. Denn meinte er, denn gehen sie heute doch noch hin.

Denn sagte ich, das geht nicht weil erstens: keine Öffnungszeiten sind auf ein Freitag und zweitens, ich habe kein Arbeitsvertrag womit ich beweisen muss, wann ich anfange zu arbeiten und wieviele Stunden in der Woche ich in der Woche leisten muss, so wie das Gehalt. Seine Antwort darauf: Ja versuchen sie es zu Organisieren, ich habe Sie Montag jetzt eingeplant. Ende des Gesprächs.

Ich will dort aber nicht anfangen solange die Obhut meines Sohnes nicht gesichert ist, geschweige denn, ich kann auch nicht antreten.

Wie kann ich es jetzt nun absagen ohne eine Sperre zu bekommen? Ich will ja unbedingt arbeiten aber ich will nicht jeden Müll annehmen was mir überhaupt nicht gefällt. Soll ich mich Krank melden und hoffen, daß der Arbeitgeber mich gleich rauswirft oder wie könnte ich das angehen?

Was vielleicht noch wichtig ist, auf dem Vermittlungsvorschlag ist keine Rechtsfolgebelehrung dabei. Ist es nicht so, wenn solches nicht dabei ist, die Arge mir keine Sperrzeit verhängen darf?

Ich hoffe, ihr könnt mir Rat geben., :(

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Sozialgesetzbuch, Arbeitsaufnahme, vermittlungsvorschlag, ALG 1 Sperre, Ausbildung und Studium
Darf Arbeitgeber komplettes Nettogehalt einbehalten um Firmenwagenrückgabe abzuwarten?

Hallo,

das Beschäftigungsverhältnis mit meinem Arbeitgeber endet am 31.10.18. Ich habe einen Firmenwagen, den ich am 31.10.18 zurückgeben muss. 1800 Euro meines Nettogehalts von Oktober wurden einbehalten und nur 79 Euro wurden ausgezahlt, für den gesamten Monat!!! Begründung: Die 1800 Euro sind der Abzug für das Firmenfahrzeug, wenn bei der Rückgabe keine Schäden festgestellt werden, würde man mir mein einbehaltenes Gehalt dann Ende November auszahlen.

Ich stehe jetzt also ohne Gehalt da und der Firmenwagen ist nichteinmal beschädigt. Ist diese Vorgehensweise so rechtens? Abgesehen davon das ich nicht weiß wie ich meine laufenden Kosten ohne Gehalt begleichen soll, benötige ich ja auch eine Arbeitsbescheinigung für das Arbeitsamt um ALG 1 zu bekommen, welche ja dann auch erst ende November ausgestellt werden kann, also viel zu spät denn da steht mir meine erste ALG 1 Überweisung zu, welche natürlich nur dann getätigt wird, wenn ich die Arbeitsbescheinigung in den nächsten Tagen einreiche.

Wieso wartet man nicht einfach die Firmenwagenrückgabe ab und stellt mir eventuelle Schäden in Rechnung anstatt mein komplettes Gehalt einzubehalten? Daher bitte ich nochmal um Rat, ob das rechtens ist.

Arbeitslosengeld, Recht, Anwalt, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Gehaltsabrechnung, Lohnabrechnung, Rechtslage, Arbeitnehmerrecht, Wirtschaft und Finanzen
Kann man immer abwechselnt ein halbes Jahr arbeiten und dann ein halbes Jahr Arbeitslosengeld bekommen?

Hallo

ich fange in einem Jahr zu studieren an, ich bin schon dabei das alles genau zu planen. (ich wohne in Österreich)

Da ich zu faul bin um nebenbei zu arbeiten (bzw das so wenig wie möglich tun möchte) und auch nicht meine Eltern ausbeuten will obwohl die ja genug Geld hätten würde ich gerne Arbeitslosengeld kassieren. Da gibt es ja diese große Anwartschaft. Da bekommt man ein halbes Jahr lang kohle wenn man ein Jahr gearbeitet hat in den eltzten zwei Jahren. Ich würde dafür jetzt irgendwo teilzeit arbeiten neben der Schule (das wäre es mir wert) und dann fleißig ein halbes Jahr lang kassieren, dann würde ich wieder ein halbes Jahr teilzeit arbeiten während ich studiere und dann wieder arbeitslosengeld bekommen und das immer so weiter.

Das ganze hat nicht nur mit Faulheit zu tun sondern auch weil ich nicht 5Jahre+ brauchen will bis ich BA bin.

Würde das so funktionieren? Ich meine blöd wäre es ja nicht dann bekommt man die Lohnsteuer zurück da man ja unter 11k bleibt, Arbeitslosengeld ist ja steuerfrei.

Muss ich da irgendwas beachten?

Und noch eine andere Frage: Gibt es irgendwie die Möglichkeit ein Stipendium zu bekommen? Am besten was was nicht an irgendwelche Leistungen gebunden ist?

Ich meine ich erwarte ja nicht dass ich GEld ohne Ende einfach so bekomme ohne was zu machen aber so 1000€ im Monat alles zusammen wäre schon nett.

danke im Voraus

mfg

Lisa

Arbeit, Studium, Arbeitslosengeld, AMS, anwartschaft, Ausbildung und Studium
Twitchspenden STEUERN - WIE WAS WO?

Hallo :)
Erstmal etwas zu mir: Ich bin 22, arbeitslos, ich beziehe kein Harz 4 oder andere vom Staat gezahlte Summen trotz meiner Arbeitslosigkeit! Ich lebe gerade ausschließlich (!) vom Unterhalt meines Vaters.

Deshalb hab ich auch die ein oder andere Frage dazu, was denn ist wenn ich nun mit Twitch starte und so genannte Donations beziehe.

Ps:. Die Spenden sollen erst auf ein PayPal-Konto gehen...

Fragen vorweg: Und dann? Was ist für gewöhnlich der nächste Schritt? Spenden aufs Bankkonto? (Aber was ist dann mit den Steuern?)

1.Wo melde ich was an? Muss/Sollte ich ein Gewerbe anmelden??? (Wenn ja, wo und wie?)

2.Kann ich beispielsweise in meinem Fall eine Selbstständigkeit anmelden? (Wenn ja, wo und wie?)

3.Unter was für Steuerzahlbedingungen falle ich? Muss ich überhaupt Steuern zahlen?

4.Ab welchen Summen muss ich welchen Pflichten nachgehen?

5.Bei wem müss ich mich melden, Finanzamt? IHK?

6.Allgemein: Wann Steuern zahlen als Streamer und wieviel? Am Ende des Jahres per Steuererklärung (Oder Steuernachzahlung)? Oder direkt bei Spendeneinkommen? Wie funktioniert das?

7.Sollte sich die ganze Sache so weit ergeben, dass ich die Möglichkeit bekomme Twitchpartner zu werden, sodass ich Werbung und Abonnentenmöglichkeiten bekomm, wie ändert sich alles für mich?

Mir geht es darum, keinen Ärger mit dem Finanzamt oder sonstigen Ämtern zu bekommen. Ich möchte möglichst alles richtig und rechtlich sicher angehen.

Vielen vielen Dank vorweg, für die Beantwortung meiner vielen Fragen!
Mit freundlichen Grüßen, Lylapai!

Arbeit, YouTube, Steuern, Arbeitslosengeld, PayPal, Spende, Donation, Twitch
Maßnahme vom Arbeitsamt trotz baldige Festanstellung?

Hi,

am 12.06.18 habe ich meine Ausbildung als Versicherungskaufmann beendet. Nun bin ich seit dem 13.06. Arbeitslos gemeldet... (also nun seit etwa 3 Wochen)

Ich trete am 02.01.19 meinen Dienst bei der Bundeswehr an und habe für die 6 Monate bis dahin, Arbeitslosengeld 1 beantragt.

Bei der Beantragung wurde mir schon gesagt das mein Fall klar ist und auch Bewerbungen dann keinen Sinn machen, da ich ja schon eine "Festanstellung" habe..

Heute hatte ich das erste Gespräch mit meiner Arbeitsvermittlerin. Diese hat mit mir meine Situation besprochen und ich habe ihr alles erklärt.

Dann hat sie trotzdem mal ein Profil mit mir erstellt um eventuell etwas für die Zeit bis zur Bundeswehr zu finden, womit ich auch einverstanden war.

Nachdem wir uns die aktuellen Angebote angeschaut haben und erkannt haben, daß eine Bewerbung nicht viel Sinn macht, da man mich nicht befristet für 5 1/2 Monate einstellt, dachte ich das die Sache damit erledigt wäre.

Doch dann hat sie mir eine Maßnahme zur Aktivierung und Eingliederung aufgebrummt... Diese findet 2 mal pro Woche statt und ist ein Bewerbertraining.

Ich fragte sie nach dem Sinn dieser Maßnahme und warum ich nun auch noch Hilfe bekommen soll um mich zu bewerben, wenn die Chancen doch sowieso sehr gering sind und sie sagte, dass ich das machen muss, weil sie das sagt und das mir bei Nicht-Teilnahme das ALG gestrichen wird bzw. Eine Sperrfrist Eintritt.

Nachdem die Situation dann beinahe eskaliert ist, da ich diese Maßnahme als eine Schikane sehe und sie weiterhin darauf bedacht war sich aufzuspielen, habe ich mich dazu entschieden den Raum zu verlassen und es gut sein zu lassen.

Die Maßnahme beginnt morgen... Habe ich die Möglichkeit diese abzulehnen oder ähnliches ohne eine Kürzung zu bekommen? So eine Maßnahme ist einfach sinnlos für mich, da ich ja schon eine feste Anstellung habe! Gibt es jemanden bei dem man sich beschweren kann oder einen Ansprechpartner bei Problemen?

Liebe Grüße

Nick

Arbeitslosengeld, ALG, ablehnung, Arbeitsamt Sperre, Ausbildung und Studium, Maßnahme jobcenter
Ich bin nur noch am weinen was soll ich weiter vorgehen?

Mir ist was ganz blödes passiert.

Ich hab nach mein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Danach wusste ich leider immer noch nickt was ich machen soll.
Deswegen bin ich zur Bundes Agentur für Arbeit gegangen um mich Arbeitssuchend zu melden.

Die Mitarbeiterin darauf hin, ihn steht Arbeitslosengeld 1 zu. Gesagt getan , ich hatte Arbeitslosengeld bezogen.

Ich schlaue hab dann ein Nebenjob auf 450€ Basis neben bei angefangen ohne der Bundesagentur Bescheid zu geben. Leider war es mir nie bewusst dass man auch ein geringfügige Beschäftigung mitteilen muss , ich dachte nur Vollzeit und Teilzeit.
Ich hab ein großen Fehler gemacht und ich bereue es sehr. Ich hatte nie vor mit den Gesetz in Konflikt zu kommen. Es war nur eine Frage der Zeit wann es rauß kommt...

Dann bekam ich ein Schreiben von Zoll, ich sollte eine Strafe von 350/400€ ungefähr zahlen. Hatte ich direkt überwiesen. Dann kam ein Schreiben von der Bundesangentur dass die doch in den Zeitraum die Versicherung für mich übernommen hatten und dass sollte ich dich auch überweisen 38,40€ ungefähr. Dann kam noch ein Schreiben dass ich 40€ zahle als Mahnung damit ich sowas einfach nicht nochmal mache, habe ich direkt auch überwiesen. Danach hatte ich lange nichts mehr gehört gehabt und jetzt bekomme ich eine Anzeige dass ich 900€ zahlen soll und ich kann einfach nicht auf hören zu weinen. Meine Mutter ist allein erziehend ich versuche sie so gut es geht finanziell zu unterstützen. Ich verstehe einfach nichts mehr. Dass was ich gemacht hab war falsch aber die straffe ist nicht gerecht. Ich hab nicht so viel Geld. Ich hab kein Menschen umgebracht . Da werden Menschen sogar die Kinder missbrauchen geringer bestraft als ich. Ich verstehe es einfach nicht , unten am Anhang sieht ihr dass schreiben. Ich weiß einfach nicht mehr weiter , habt ihr Tipps wie einfach weiter vorgehen soll , kann ich überhaupt was machen? Wie soll ich weiter vorher??? Bitte hilft mir , ich bin nur noch am weinen und weiß einfach nicht mehr weiter. Wie gesagt mir ist meine Schuld bewusst aber hab ich so ne hohe Geldstrafe deswegen verdient?

Ich bitte euch... wenn ihr mir in irgend einer Hinsicht weiter helfen könntet oder ihr Tipps habt wie ich weiter vorgehen soll wäre ich euch ehrlich sehr dankbar!!!!!!!!

Bild zu Frage
Betrug, Arbeitslosengeld, Amt, Anzeige, Staat, straffen
Arbeitgeber bieter nur Aufhebungsvertrag statt Kündigung - was tun?

Hallo,

ich bin seit 01.10.17 bei einem Konzern beschäftigt (Vertrieb, Sales). Die Arbeit liegt mir nicht und ich kann die Zielvorgaben nicht erreichen. Probezeit ist beendet und Kündigungsfrist ist 3 Monate zum Monatsende. Nun habe ich meinem Vorgesetzten mitgeteilt, dass ich mich überfordert fühle und die Ziele weder jemals erreicht habe noch der Meinung bin, diese künftig erreichen zu können bzw. den an mich gestellten Ansprüchen gerecht zu werden.

Ich habe ihn mündlich darum gebeten mich fristgerecht zu kündigen, da ich noch keinen neuen Job gefunden habe und somit aus Absicherungsgründen nicht selber kündigen kann, da mir in dem Fall kein Arbeitslosengeld gezahlt würde, falls ich nicht direkt im Anschluss einen neuen Job finde. Der Vorgesetzte möchte diese Option nicht berücksichtigen, da er hierfür 3 Abmahnungen schreiben- und anscheinend wohl auch den Betriebsrat mit involvieren müsste. Dies würde sich für ihn zu sehr in die Länge ziehen. Die einzige Option die er mir angeboten hat war, Aufhebungsvertrag oder Kündigung meinerseits.

Einige Arbeitskollegen haben mich schon vorgewarnt, dass wenn ich den Aufhebungsvertrag nicht aktzeptiere, mein Arbeitgeber in solchen Fällen ggf. zu unfairen Handlungen neigt und versucht das Thema größtmöglich eskalieren zu lassen. Ich möchte hier keinen unnötigen Streit und suche eine schnelle Lösung.

Was kann ich tun und macht es Sinn mich hier an den Betriebsrat zu wenden? Ich möchte in jedem Fall aus dieser Firma raus, da mich die Angelegenheiten dort psychisch sehr belasten.

Vielen Dank und VG

Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitgeber, Arbeitsvertrag, Arbeitslosigkeit, Betriebsrat, Kündigungsrecht, Rechtsfrage, Vertragsrecht, Ausbildung und Studium
Ich kann zum ersten mal meine Kreditkarte nicht abbezahlen (1992 Euro) weil ich arbeitslos bin und die 7 Wochen laufen bald ab , was geschieht jetzt?

Irgendwann vor einem Jahr konnte ich meine Kreditkarte nicht ausgleichen. Am Anfang des Monats kam mein Gehalt und die Schulden waren weg und bis Ende des Monats kam ich wieder auf Minus 1800-2000 wegen Rechnungen und was man halt alles fürs Leben braucht ... und das ging dann immer so weiter ! Zumindest habe ich immer pünktlich alles zurückbezahlt und es kamen keine Zinsen

Seit 3 Wochen bin ich arbeitslos und die Bearbeitung beim Arbeitsamt dauert 20 Werktage ( wieviel ich bekommen werde oder ob ich was bekommen werde steht noch offen ) und die Kreditkarten Abrechnung wurde bis jetzt ( mittlerweile seit fast 6 Wochen ) nicht ausgeglichen , ab der 7 Woche nehmen sie 12% Zinsen

Ich kann nicht mal die 1992 Euro abbezahlen, wie soll ich noch die Zinsen ausgleichen ?

Das Arbeitslosengeld brauch ich zum Leben die werden eine lange Zeit von mir nix kriegen.. kann man die Zinsen stoppen ?

Was geschieht ganz genau jetzt ? Schufa + Inkasso usw ??

Soll ich noch von einer Bank einen Kredit über 8000 Euro nehmen ? Hab ja noch kein negativen Schufa-Eintrag und die letzten 3 Lohnabrechnungen kann ich vorweisen ... wenn ich schon gef ickt werde nehme ich noch weitere 8000 mit ins Grab

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Wichtig! Ausrede bei Jobcenter Termin?

Hey Leute,

ich weiß dass dies ein schweres Thema ist.

Bitte lasst mich erklären wieso ich Eure Hilfe brauche, leider weiß ich mir anders nicht zu behelfen.

Ich bin mitten in einem Studium und wollte mich selbst aus der Arbeitslosigkeit heraus holen, da ich nicht richtig Arbeiten gehen und mehrere Stunden auf einer Stelle stehen kann. Bekomme extreme Schmerzen und musste deswegen meine letzte Arbeitsstelle beenden.

Eine Abgeschlossene Berufsausbildung habe ich, aber in der Mann viel auf einer Stelle stehen muss.

Leider hab ich das erst nach Beendigung meiner Ausbildung am eigenen Leib erfahren.

Folgendes Problem:

Weil ich es einfach nicht schaffe zu Hause zu bleiben und tatenlos mein Leben daher schweifen sehen zu müssen, habe ich die Initiative ergriffen und ein Studium seit 2 Semester am laufen was auch sehr gut verläuft.

Extra um eine Position zu erhalten um im Büro Arbeiten zu können.

Problem ist nur ohne daß es dass Arbeitsamt (Jobcenter) davon weiß, da ich kein Anspruch auf Leistungen mehr habe.

Für Schülerbafög bin ich zu Alt und Aufstiegsbafög ist viel zu gering um überhaupt zur Schule kommen zu können.

Ich habe ich ein paar Tagen ein Termin und weiß nicht weiter.

Vermutlich werde ich in eine Maßnahme gesteckt und muss mein Studium abbrechen, da ich mir keine Fehlzeiten da erlauben kann.

Ich stecke wirklich in einer Zwickmühle.

Ich bitte Euch um Hilfe. Ich weiß einfach nicht weiter und kann seit Tagen nicht mehr richtig Schlafen.

Studium, Schule, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?

Hallo,

Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?

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