Ich bin nur noch am weinen was soll ich weiter vorgehen?

Mir ist was ganz blödes passiert.

Ich hab nach mein Freiwilliges Soziales Jahr absolviert. Danach wusste ich leider immer noch nickt was ich machen soll.
Deswegen bin ich zur Bundes Agentur für Arbeit gegangen um mich Arbeitssuchend zu melden.

Die Mitarbeiterin darauf hin, ihn steht Arbeitslosengeld 1 zu. Gesagt getan , ich hatte Arbeitslosengeld bezogen.

Ich schlaue hab dann ein Nebenjob auf 450€ Basis neben bei angefangen ohne der Bundesagentur Bescheid zu geben. Leider war es mir nie bewusst dass man auch ein geringfügige Beschäftigung mitteilen muss , ich dachte nur Vollzeit und Teilzeit.
Ich hab ein großen Fehler gemacht und ich bereue es sehr. Ich hatte nie vor mit den Gesetz in Konflikt zu kommen. Es war nur eine Frage der Zeit wann es rauß kommt...

Dann bekam ich ein Schreiben von Zoll, ich sollte eine Strafe von 350/400€ ungefähr zahlen. Hatte ich direkt überwiesen. Dann kam ein Schreiben von der Bundesangentur dass die doch in den Zeitraum die Versicherung für mich übernommen hatten und dass sollte ich dich auch überweisen 38,40€ ungefähr. Dann kam noch ein Schreiben dass ich 40€ zahle als Mahnung damit ich sowas einfach nicht nochmal mache, habe ich direkt auch überwiesen. Danach hatte ich lange nichts mehr gehört gehabt und jetzt bekomme ich eine Anzeige dass ich 900€ zahlen soll und ich kann einfach nicht auf hören zu weinen. Meine Mutter ist allein erziehend ich versuche sie so gut es geht finanziell zu unterstützen. Ich verstehe einfach nichts mehr. Dass was ich gemacht hab war falsch aber die straffe ist nicht gerecht. Ich hab nicht so viel Geld. Ich hab kein Menschen umgebracht . Da werden Menschen sogar die Kinder missbrauchen geringer bestraft als ich. Ich verstehe es einfach nicht , unten am Anhang sieht ihr dass schreiben. Ich weiß einfach nicht mehr weiter , habt ihr Tipps wie einfach weiter vorgehen soll , kann ich überhaupt was machen? Wie soll ich weiter vorher??? Bitte hilft mir , ich bin nur noch am weinen und weiß einfach nicht mehr weiter. Wie gesagt mir ist meine Schuld bewusst aber hab ich so ne hohe Geldstrafe deswegen verdient?

Ich bitte euch... wenn ihr mir in irgend einer Hinsicht weiter helfen könntet oder ihr Tipps habt wie ich weiter vorgehen soll wäre ich euch ehrlich sehr dankbar!!!!!!!!

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Betrug, Arbeitslosengeld, Amt, Anzeige, Staat, straffen
Wichtig! Ausrede bei Jobcenter Termin?

Hey Leute,

ich weiß dass dies ein schweres Thema ist.

Bitte lasst mich erklären wieso ich Eure Hilfe brauche, leider weiß ich mir anders nicht zu behelfen.

Ich bin mitten in einem Studium und wollte mich selbst aus der Arbeitslosigkeit heraus holen, da ich nicht richtig Arbeiten gehen und mehrere Stunden auf einer Stelle stehen kann. Bekomme extreme Schmerzen und musste deswegen meine letzte Arbeitsstelle beenden.

Eine Abgeschlossene Berufsausbildung habe ich, aber in der Mann viel auf einer Stelle stehen muss.

Leider hab ich das erst nach Beendigung meiner Ausbildung am eigenen Leib erfahren.

Folgendes Problem:

Weil ich es einfach nicht schaffe zu Hause zu bleiben und tatenlos mein Leben daher schweifen sehen zu müssen, habe ich die Initiative ergriffen und ein Studium seit 2 Semester am laufen was auch sehr gut verläuft.

Extra um eine Position zu erhalten um im Büro Arbeiten zu können.

Problem ist nur ohne daß es dass Arbeitsamt (Jobcenter) davon weiß, da ich kein Anspruch auf Leistungen mehr habe.

Für Schülerbafög bin ich zu Alt und Aufstiegsbafög ist viel zu gering um überhaupt zur Schule kommen zu können.

Ich habe ich ein paar Tagen ein Termin und weiß nicht weiter.

Vermutlich werde ich in eine Maßnahme gesteckt und muss mein Studium abbrechen, da ich mir keine Fehlzeiten da erlauben kann.

Ich stecke wirklich in einer Zwickmühle.

Ich bitte Euch um Hilfe. Ich weiß einfach nicht weiter und kann seit Tagen nicht mehr richtig Schlafen.

Studium, Schule, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Ausbildung und Studium
Berufsunfähigkeit + Agentur für Arbeit?

Hallo,

Ich bin jetzt seit ca . 3 Jahren Berufsunfähig. Meinen ersten Job hatte ich nach langer Abwesendheit verloren. Meine Therapie lief dann so gut, das ich letztes Jahr im November wieder anfangen konnte zu arbeiten. Dieses Jahr im Februar müsste ich dann gezwungenermaßen aufgrund von kopfschmerzen kündigen, da ich seit letztem Jahr meinen fachbezogenen Hochschulzugang nachgemacht habe und im Februar ebenfalls die Prüfungen waren. Die Kopfschmerzen waren jedoch kein Symptom meiner Psychose, wodurch kein Grund für einen Rückfall bestand. Ich versuche mich zur Zeit für den zweiten Teil meiner Prüfung vorzubereiten und merke jedoch bereits, dass wieder vereinzelt Symptome auftauchen und mir das lernen immer schwerer fällt. Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit die Prüfung, geschweige denn das Studium packe. Ich habe mich nach der Kündigung nicht wieder arbeitslos gemeldet, um genug zeit für die Prüfungsvorbereitung zu haben. Es sieht im Moment nicht danach aus, dass ich weiter machen kann ohne wieder eine Therapie und/oder Medikamente zu schlucken. Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehe. Sollte ich mich erst Arbeitslos melden bevor ich zum Arzt gehe. Zahlt die Agentur überhaupt wenn ich berufsunfähig bin. Was passiert im schlimmsten Fall wenn es wieder so schlimm wird, dass ich garnicht mehr arbeiten gehen kann? Zahlt dann die Rentenversicherung und wie läuft das ganze von statten?

Rente, Arbeitslosengeld, Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeit, Schizophrenie, Psychose, Agentur für Arbeit, ALG I, Ausbildung und Studium
ALG 1 vertragswidriges Verhalten?

Hallo,

es geht um das Arbeitslosengeld 1.

Ich war vom 08.01.-12.01.18 bei einer Leihfirma beschäftigt.

Ich konnte die Arbeit nicht aufnehmen, da ich krank geworden bin, somit hab ich das dem Arbeitgeber mitgeteilt und die AU am 09.01.per Fax zugesendet sowie postialisch das Orginal.

Heißt ich habe gar nicht die Arbeit aufgenommen und bin seit dem ersten Arbeitstag krankgeschrieben, der Arbeitgeber mit dem ich per Mail kommuniziert hatte, hatte mich am 11.01.18 gekündigt. ( Gründe wurden nicht genannt) ich wurde sozusagen tyrannisiert vom Arbeitgeber, ob ich am 15.01 die Arbeit wieder aufnehmen kann und das schon am ersten Tag des Krankentages. Da ich aber so von dem Virus zerstört war hab ich tagsüber geschlafen und konnte somit den Arbeitgeber nicht antworten.

Zitat per Sms vom Arbeitgeber:

Sie sollten zukünftig Ihr Verhalten Gegenüber Ihren Mitmenschen überdenken.Lesen Sie sich dafür einfach all Ihre eigenen Email's/SMS aus der nahen Vergangenheit durch.Ihre Außenwirkung ist leider letztendlich nicht mit der unsrigen arbeitsvertraglich nicht passend.Vor allem in Bezug auf unsere sehr sensiblen Kunden.

jetzt habe ich vom Arbeitsamt erfahren das sie den Bescheid nicht bewilligen können, sie schicken mir ein Schreiben zu das ich ausfüllen soll warum der Arbeitgeber angekreuzt hatte zwecks dem Vertragswidrigen verhalten. Ich muss es also schildern.

Meine Angst ist das ich eine Sperre erhalte.

Ich war krankgeschrieben und hatte am 09.01. dem Arbeitgeber mitgeteilt, das ich ihm am 11.01-12.01 Bescheid gebe ob ich am Montag arbeiten kann und am Donnerstag Abend hatte mich der Arbeitgeber gekündigt per Mail und postalisch.

Ich werde am Montag den Arbeitgeber anrufen und ihn bitten das Vertragswidrige verhalten zu ändern, ansonsten muss ich zum anwalt denn ich denke mit dem Schreiben was ich vom Arbeitsamt erhalte werde ich alleine nicht durchkommen, weil die werden es dann prüfen und meistens scheitert dann der Arbeitnehmer daran.

Das Arbeitsamt hat mir noch die Nummer von dem Recht für soziales gegeben bzw Arbeitsrecht aus Berlin.

was kann ich sonst noch tun?

Mein ein Problem ist das ich den Arbeitsvertrag nicht mehr habe und somit nicht sehen kann, was wirklich kleingedruckt drinsteht. Also fällt der Anwalt erstmal weg.

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Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsrecht, Arbeitsamt, Kündigungsschutz, Leiharbeit
Muss ich mich arbeitslos melden wenn mir ein Job gekündigt wird, während ich noch Student bin?

Hallo!

Ich habe vor einer Weile meine Abschlussarbeit an der Uni eingereicht und warte nur noch auf die Abschlussnote. Da ich natürlich nicht nur rumsitzen und nichts tun wollte (bzw. finanziell konnte), habe ich letztens einen Job bei einer Leihfirma angenommen. Mir wurde von Anfang an gesagt, dass die Stelle nur temporär sein wird (auch wenn der Vertrag nicht befristet war), was auch okay für mich war, da ich ja nach einem festen Job in meinem beruflichen Feld suche.

Ich habe mich nicht exmatrikuliert bevor ich den Job angenommen habe, da ich Ende des Semesters sowieso automatisch exmatrikuliert werde wenn ich mich nicht rückmelde (was ich daher auch nicht getan habe). Außerdem wusste ich, dass der Job möglicherweise gekündigt wird, während ich noch Student bin und bevor ich eine neue feste Stelle gefunden habe. So ist es nun auch gekommen.

Ich weiß, dass man sich als Student nicht arbeitslos melden bzw. Hartz IV beantragen kann. Da ich aber sehr bald Geld brauche und natürlich auch keine Sperre vom Arbeitsamt bekommen möchte, hatte ich mir überlegt, mich jetzt schon zu exmatrikulieren und dann zum Arbeitsamt zu gehen. Da man sich ja innerhalb von drei Tagen dort melden muss bei einer Kündigung, wollte ich mich erkundigen, ob das jetzt auch in meinem Fall gilt. Technisch gesehen bin ich ja noch Student. Gilt die Regelung, dass ich mich innerhalb von drei Tagen beim Arbeitsamt melden muss, jetzt wo ich gekündigt worden bin, auch für mich??

Beste Grüße

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, ALG II, Arbeitsamt, Hartz IV, Jobcenter, Studentenjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro
Jobcenter zahlt Arbeitslosengeld und Wohnung mit 18 Jahren?

Geht das ohne das die Eltern kontaktiert werden und das Jobcenter sich das Geld von denen zurück holt?

Ich frage nicht weil ich ein pubertierender Teenie bin, der auf Abstand geht wegen Freiraum, sondern weil ich wirklich psychische Probleme habe und lernen will klarkommen und mein Leben hinzukriegen.

War auch schon sehr oft in Therapie..erfolglos bisher..was aber nicht heißt das ich es nicht weiterhin versuche.

Es wäre einfach (zum jetzigen Zeitpunkt) besser wenn meine Familie da nichts mit zu tun hätte.

Arbeiten geh ich auch, Teilzeitarbeit momentan und in Zukunft werde ich auch ne Ausbildung beginnen, ich will also auch nicht ewig auf Arbeitslosengeld angewiesen sein. Sollte nur ne Starthilfe sein..

Aber darum geht es nicht.

Es geht nur darum, ob das geht das eben das Jobcenter wirklich ohne jeglichen Kontakt zu meiner Familie (die auch gut verdient also ich hab kein Anspruch auf Bafög...) mir Wohnung finanziert und Arbeitslosengeld 2 auszahlt?

Beispielsweise bei einer schweren psychischen Erkrankung? In Therapie will ich auch weiterhin gehen bzw wieder, ich will dran arbeiten, doch noch bin ich eben nicht so weit und brauche das erstmal so.

Also was denkt ihr?

Liebe Grüße

Haus, Wohnung, Job, Angst, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Rechte, Erkrankung, Psychologie, Apartment, Jobcenter, Psyche, psychische Erkrankung, finanzielle-unterstuetzung, Wohnungsgenossenschaft, Ausbildung und Studium
Sofortiges Darlehen bzw. Barauszahlung vom Jobcenter, Sozialamt o. Ä. - bis die Anträge (die ja 6-8 Wochen Bearbeitungsdauer haben) durch sind?

Guten Tag Ihr Lieben ich hoffe, das jemnd mir einen Tipp oder Vorschlag unterbreiten kann.

Zur Situation: Ich wohne mit meiner Freundin gemeinsam seit mehreren Jahren in einer 2 Zimmer Wohnung. Also zählen wir für die Behörden als Bedarfsgemeinschaft. Ich war nun 3 Wochen krankgeschrieben habe bis heute allerdings noch kein Krankengeld erhalten. Nun habe ich mich letzten Montag wieder arbeitssuchend gemeldet. Meine Freundin hat bis Mitte September gearbeitet – die Arbeitszeit war befristet und es war nur ein Minijob. Ich habe bis Ende August gearbeitet und wurde wegen meiner Krankschreibung durch die Zeitarbeitsfirma gekündigt. Seit Ende August haben wir beide kein Geld mehr erhalten. Die Krankenkasse sicherte mir immer wieder zu, dass das Geld angewiesen wurde. Wie gesagt, bis heute kam leider noch nichts nach. Gestern war Wochen wir gemeinsam beim Jobcenter um Grundsicherung zu beantragen – dieses dauert allerdings 6 – 8 Wochen Bearbeitungsdauer.

Gibt es die Möglichkeit, dass das Jobcenter die Grundsicherung in bar auszahlt? Bzw. dass das Jobcenter uns ein Darlehen auszahlen kann, bis die Anträge durch sind?

Wir haben unsern Vermieter rechtzeitig über unsere Lage aufgeklärt. Seit über 5 Jahren zahlen wir immer PÜNKTLICH Miete. Allerdings hat uns die Dame der Hausverwaltung heute Abend deutlich gemacht, dass sollten wir nicht umgehend zahlen, dass sie uns die Wohnung kündigen wollen und an jemand der zahlen kann vermieten will, da die Wohnung eine gute Lage etc. hat. Strom konnten wir natürlich auch noch nicht zahlen. Und mit der GEZ sind wir auch deutlich im Rückstand. Also wir haben aktuell keinen Cent um Lebensmittel oder die Kosten für Miete, Strom und was sonst ich so anfällt zuzahlen.

Wir würden die Wohnung ungern verlieren, nur weil das Arbeitsamt für die Berechnung des ALG1 meiner Freundin, (was knapp 400 Euro wären und somit auch nur die Hälfte der Kosten decken würde), sowie die Krankenkasse, die sich mit meinem alten AG der mich vor einem Monat gekündigt hat, nicht einig wird - sowie das Jobcenter wo e auch frühstensin 6 - 8 Wochen Geld geben würde. Das passt ja alles vorne und hinten nicht.......

Die eigentliche Frage die wir haben ist nun, ob wir morgen beim Jobcenter Bargeld ausgezahlt bekommen könnten, damit wir wenigstens etwas zu essen und weiteres zahlen können. Oder kann man sich an eine andere Behörde wie das Sozialamt wenden?

Ich bin Euch für jeden Tipp oder Vorschlag dankbar.

Viele Grüße

Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Bargeld, Darlehen, Grundsicherung, Jobcenter, Sozialgeld, Sozialhilfe, Vorschuss
Hartz 4, heiraten und getrennt leben?

Hallo liebe Gemeinde,

ich erzähl euch mal von meiner Situation und ich hoffe ich bekomme hilfreiche Antworten drauf! Also erstmal gute Nachrichten: ich habe vor 2 Tagen geheiratet und bin überglücklich! Jedoch tauchen da viele Probleme mitbei auf, von denen ich im Vorhinein keine Ahnung hatte :( Ich habe im Juli 2017 mein Abi bestanden, ich wollte eigentlich studieren aber jetzt hat es doch nicht geklappt.. deshalb suche ich nun nach einen Vollzeitjob bis Oktober nächsten Jahres (um nächstes Jahr studieren zu gehen), also bekomme ich zurzeit Arbeitslosengeld ll. Ich wohne noch mit meiner Mutter zusammen und sie ist schon etwas älter und leider nicht arbeitsfähig und bezieht deshalb Erwerbsminderungsrente. Ich würde gerne mit meinem Ehemann zusammenziehen, jedoch weiß ich 1. nicht wie es dann für meine Mutter wäre, weil ihre Rente reicht ja nichtmal aus um eine kleine Wohnung zu finanzieren, und 2. kann ich nichtmal mit ihm zusammenziehen weil er zurzeit us-amerikanischer Soldat ist und in der Kaserne dort leben MUSS. Wir sind also jetzt verheiratet, leben aber aus diesem Grund getrennt und wir sehen uns leider nur ungefähr einmal die Woche weil er eben jeden Tag arbeitet und 1 Std. entfernt von mir wohnt. Nun zu meiner Frage: wie ist das denn jetzt mit dem Arbeitslosengeld, ich bemühe mich zwar um einen Vollzeitjob (habe auch schon viele Bewerbungen abgeschickt), habe aber noch keine Stelle, bekomme also noch hartz 4. Mein Mann selbst verdient auch nicht wirklich viel, er ist in einem niedrigen Rank. Müsste er dann trotzdem für mich Unterhalt bzw einen Teil davon zahlen, auch wenn wir nicht zusammen leben können und er nicht so viel verdient? Ich will halt echt nicht dass er nun auch noch für meinen Unterhalt aufkommen muss, ich hab angst dass er dann denkt ich hab ihn nur wegen Geld oderso geheiratet und ich würde mich unglaublich schämen wenn er für meinen Unterhalt zahlen müsste.. Und an alle die denken ich will nur das beste aus dem Staat ziehen: NEIN ich bemühe mich WIRKLICH um einen Vollzeitjob, habe nur noch keinen und ich will nicht dass mein Mann in dieser Zeit für mich zahlen muss! Ich hoffe ich habe meine Frage so verständlich wie möglich gestellt und freue mich auf eure Antworten!

LG

Wohnung, Geld, heiraten, Arbeitslosengeld, Unterhalt, Arbeitsamt, getrennt lebend, Hartz IV, Jobcenter, Ausbildung und Studium
Zahlungseinstellung der Arbeitsagentur ohne Bescheid?

Hallo zusammen,

mir wurden ohne Bescheid oder sonstige Mitteilung die Zahlungen der Arbeitsagentur eingestellt (ALG I). Ich habe davon erst erfahren, als am Ende des letzten Monats (August 2017) erstmals kein Geld eingegangen ist, nachdem die 3 Monate zuvor das Geld immer pünktlich auf dem Konto war. Auf telefonische Anfrage (am 1. Sept.) wurde mir mitgeteilt, dass ich angeblich einer Beschäftigung nachgehe, dies aber nicht gemeldet habe und aus diesem Grund die Zahlungen eingestellt wurden. Dies ist definitiv nicht der Fall. Mein Fall würde nun der Leistungsabteilung zur Prüfung vorliegen und man würde sich innerhalb von 48h melden. Am gleichen Tag war ich noch einmal persönlich beim Arbeitsamt und habe gefragt woran genau es liegt und wann ich mit dem Geld rechnen könnte, da ich Miete etc. zu begleichen habe. Die Dame vom Amt hat dann im System nachgeguckt und mir mitgeteilt, dass die Arbeitsbescheinigung (was ich die vergangenen 24 Monate verdient habe und in welchem Zeitraum ich dort beschäftigt war) meines ehemaligen Arbeitgebers nicht vorliegen würde und deshalb die Zahlungen eingestellt wurden. Da ich noch einen guten Draht zu meinem Ex-Arbeitgeber habe, habe ich dort in der Personalabteilung angerufen und die haben dann alle Unterlagen noch einmal an die AfA gefaxt. Jetzt warte ich seit Tagen auf den Rückruf der Leistungsabteilung, die 48h sind schon lange vorbei, Geld für Miete etc. musste ich mir leihen und auch mehrere Nachfragen bekomme ich keinen Rückruf und nichts. Ich habe mittlerweile mit bestimmt 5 verschiedenen Damen der AfA gesprochen die mir alle versichert haben, es würde sich jemand melden. Meine Daten (Telefon, Email etc.) habe ich zur Sicherheit auch noch einmal vor Ort abgeglichen.

Meine Frage an euch: Darf die AfA Zahlungen ohne Bescheid einfach einstellen und was kann ich als einfacher Bürger machen um mein Geld zu bekommen? Ich stehe aktuell mit gut 2.500 € bei Familie und Freunden in der Kreide und bekomme kein Geld. Mit der Leistungsabteilung kann man nie direkt verbunden werden und seit Tagen warte ich auf eine Nachricht/Anruf. Was kann ich unternehmen? Muss ich zum Anwalt und rechtliche Schritte einleiten?

Arbeitslosengeld, Recht, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, bescheid, Sozialgesetzbuch
Bleibt die Sperrzeit bei ALG1 trotz neuer Arbeitsaufnahme bestehen?

Ich wurde in der Probezeit gekündigt und habe für 6 Tage ALG1 bezogen. Ich habe dann eine neuer Arbeitsstelle gefunden welche mir aber überhaupt nicht gefiel und die Arbeitszeiten für mich mehr oder weniger nicht machbar waren da ich Alleinrziehend bin, dort habe ich 4 Tage gearbeitet und den Arbeitsvertrag (12 monate befristet) mit einem Aufhebungsvertrag beendet weil ich durch meine laufenden Bewerbungen eine weiter Stelle angeboten bekam was auch meiinen Qualifikationen entsprach. Ich sollte dann für Freitag bis Sonntag eine neuen ALG1 Antrag stellen und auch einen Wisch ausfüllen warum ich dort gekündigt bzw einen Aufhebungsvertrag gemacht habe. Das habe ich gemacht und nun kam bei rum das ich eine Sperre von 12 Wochen erhalten habe. (Die Sicherstellung der Betreuung von Kindern ist egal, das Kind kann sich selber betreuen) Nun meine frage. Ich war nach dem Aufhebungsvertrag 3 Tage Arbeitslos also über das Wochenende. Wenn ich bei meiner jetzigen Stelle in der Probezeit gekündigt werden würde, würde die Sperrzeit bis November trotzdem bestehen bleiben??? Wenn ja WARUM? Das ich für die 3 Tage keine ALG1 bekomme ist klar aber da ich eine neue Arbeit gefunden habe würde ich es nicht verstehen warum die Sperrzeit bestehen bleiben würde. Die Arbeitslosigkeit ist ja wieder beendet wurden und ich müsste ernneut einen neuen Antrag für ALG1 stellen. Kennt sich jemand aus?

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Arbeitsamt
Wiederbewilligung und Verlängerung ALG1 bei Arbeitslosigkeit nach mehreren Beschäftigungen?

Vorausgesetzt man hat einen Leistungsanspruch für ALG1 von 12 Monaten basierend auf einer vorherigen Beschäftigung von über 7 Jahren erreicht und diesen bereits während der Arbeitslosigkeit zeitweise in Anspruch genommen, aber nicht vollkommen ausgeschöpft. Soweit ich weiß bleibt der Grundanspruch für 4 Jahre bestehen sofern der Leistungsanspruch noch nicht vollständig aufgebraucht wurde und auch dass die bewilligte Leistungshöhe sich nicht verringern darf sofern zwischenzeitliche Beschäftigungen geringer vergütet wurden, als die der ursprünglichen Berechnungsgrundlage.

Ist das soweit erstmal korrekt?

Sofern man nun trotz ursprünglichem Leistungsanspruch in den letzten 2 Jahren aber trotzdem auch mindestens 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt war, hat man doch nun eigentlich die Anwartschaftszeit erfüllt und einen Leistungsanspruch von 6 Monaten erarbeitet. 

Wird dieser "neu" erworbene Leistungsanspruch dann zu den noch nicht vollständig in Anspruch genommenen Monaten dazu addiert?  

Macht es einen Unterschied ob die 12 Monate aus nur einer Beschäftigung oder aus mehreren mit Unterbrechung bestehen. Und dass man in diesen Unterbrechungen ALG1 bezogen hat?

Um es mit Zahlen beispielhaft zu erklären.

7 Jahre durchgehend beschäftigt und 12 Monate Leistungsanspruch auf ALG1 bewilligt bekommen

Davon innerhalb von 2 Jahren nach 1. Arbeitslosigkeit insgesamt 8 Monate ALG1 bezogen und somit noch einen Restanspruch von 4 Monaten offen.

In diesen 2 Jahren aber auch mehrere Beschäftigungsverhältnisse ausgeübt, welche in Summe über 12 Monate ergeben und zwischenzeitlich durch ALG1 Bezug unterbrochen waren.

Wird bei erneuter Arbeitslosigkeit nun lediglich der Restanspruch von 4 Monaten berücksichtigt oder werden hierzu nun auch die 6 Monate aus dem neuen Anspruch hinzugezogen? Oder verfallen die 4 Monate Restanspruch und es werden lediglich die neu erworbenen 6 Monate bewilligt?

Arbeitslosengeld, Recht, ALG I, Arbeitslosigkeit, leistungsanspruch, Ausbildung und Studium, Wirtschaft und Finanzen, Beruf und Büro
U25, Arbeitslos und in eine WG ziehen? Macht das die ARGE mit?

Heyho Leute.

Kommen wir gleich zum Punkt. Ich bin 23 Jahre und wohne wieder im Haus meiner Eltern ca. 30 Kilometer vor einer Großstadt. Jetzt haben 2 Freunde eine neue WG in dieser Großstadt und beziehen diese nächste Woche. Da ein Zimmer noch frei wäre könnte ich dieses bekommen. Könnte man mich einfach mit in den Mietvertrag (Untermieter oder so) eintragen? Könnte ich mit dem Mietvertrag zur ARGE und direkt ALG2 + Mietübernahme beantragen? Mir ist bewusst, dass ich U25 bin und meine Eltern (Verhältnis angespannt) ja für mich aufkommen müssen oder so ähnlich. Aber meine Wohnsituation, worauf ich jetzt nicht weiter eingehen möchte, ist solala. Kurz und Knapp: Diese Stadt wo ich wieder bin macht mich krank (viel rechtes Gedankengut).

Würde das so einfach klappen? Umgemeldet mit dem Vertrag auf die ARGE und selber ALG2 beantragen (Nicht als Bedarfs sondern als Wohngemeinschaft)? Müssen die mir helfen, auch wenn ich unter 25 bin?

Ich danke für Antworten :)

Und an alle Besserwisser: Nein ich bin nicht faul. Habe eine Ausbildung und war danach normal arbeiten. Ich sehe den Umzug auch als Chance für mich und möchte nur abgesichert sein bis ich einen neuen Job habe . Ich wäre wieder mit mir im reinen und hätte natürlich einen viel besseren Arbeitsmarkt zur Verfügung.

Miete, Umzug, Arbeitslosengeld, ALG II, arbeitslos, ARGE, WG, Wohngeld, U25, Ausbildung und Studium
Kein Arbeitslosengeld wegen fehlender Arbeitsbescheinigung?

Hallo. Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen. Folgende Sachlage:

Ich habe Ende Juni bei einen neuen Arbeitgeber angefangen zu Arbeiten. Einen Tag habe ich gearbeitet, danach war ich für 4 Wochen krankgeschrieben. Ende Juli (31.07.) habe ich dann eine ORDENTLICHE FRISTGEMÄßE Kündigung bekommen. (War noch in der Probezeit und hatte da 2 Wochen Kündigungsfrist.) Habe mich natürlich gleich beim AA gemeldet. Jetzt ist das Problem das mir mein "alter" Arbeitgeber die Arbeitsbescheinigung nicht sendet bzw. dem AA. Ich habe es sowohl telefonisch, per Email und schriftlich aufgefordert die Arbeitsbescheinigung dem AA zukommen zu lassen. Bis jetzt ist immer noch nichts da und ich weiß nicht was ich noch machen soll. Das AA meint, ich soll einfach noch abwarten ... toll es ist bald Ende des monats und ich brauche ja Geld für den nächsten Monat.

Desweiteren meinte eine Frau vom AA, dass die Kündigung vielleicht eine fristlose Kündigung ist, da als Datum im Briefkopf, dass Datum steht zu dem ich gekündigt wurden bin. Allerdings steht wortwörtlich in der Kündigung: ordentlich und fristgemäß zum ..... ! Zu dem habe ich in den 2 Wochen (Kündigungsfrist) auch Geld vom AG erhalten. Meiner Meinung nach ist es eine ordentliche Kündigung und das mit dem Datum vielleicht nur ein versehen. Kann man überhaupt FRISTLOS gekündigt werden wenn man Krank ist? Und auch die Krankenscheine immer rechtzeitig beim AG abgegeben hat.?

Könnt ihr mir einen Tipp geben, was ich jetzt machen soll?

Kündigung, Arbeitslosengeld, Recht, Arbeitsamt, Ausbildung und Studium

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