Kündigung innerhalb der Probezeit wegen Krankheit...Krankengeld oder Arbeitslosengeld?

4 Antworten

Bin auch in der Probezeit wegen Krankheit gekündigt worden. Beziehe jetzt schon 3 Monate Krankengeld. Was mir auch gesetzlich nicht klar war ist, dass ich 4 Wochen arbeiten muß, damit der neue Arbeitgeber Krankengeld zahlt. Bei mir fehlten 4Tage somit wurde mein Gehalt gekürzt, was nicht wenig war und dann bekam ich Krankengeld. Nun bin ich ständig beim Doc, weil ich wirklich nicht kann (Rücken). Vor einer Woche mußte ich wegen der Folgebescheinigung zum Arzt, konnte aber nicht, weil ich nicht vom Klo kam. Somit bin ich erst den nächsten Tag gegangen und bekam auch meine Folgebescheinigung. Jetzt streicht mir die Krankenkasse das Geld, weil ich kein Attest wegen dem Durchfall habe... ich hätte den Notarzt rufen sollen, um einen Nachweis zu bekommen. HALLO??? Den Notarzt ruf ich doch erst nach 3 Tagen Durchfall, oder? Bin ganz verzweifelt, da ich mit der Nichtzahlung der Krankenversicherung nicht krankenversichert bin. Hallo ich bin am Zweifel, lass ich mich weiter krank schreiben und über meinen Mann pflichtversichern oder melde ich mich arbeitslos, obwohl ich nicht arbeitsfähig bin oder gehe ich zum HartzIV Amt. Ey da wollte ich nie landen, war immer arbeiten!

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Solange Du krank geschrieben bist, erhälst Du auch über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch Krankengeld.

bin ich dann ein Fall fürs Arbeitsamt? Oder trotzdem erstmal Krankengeld bis ich wieder gesund bin?

Arbeit suchend melden ja, ALG beantragen erst wenn Du nicht mehr krank geschrieben bist.

Wenn du krank bist, bist du krank. Und kannst dich nicht arbeitslos melden. 

Mir war das Mal passiert, dass ich krank war und mich arbeitslos melden wollte. Da wurde mir gesagt, dass ich das erst kann, wenn ich wieder arbeitsfähig bin. 

Kimoli 
Fragesteller
 15.09.2017, 18:47

Genau so würde ich es auch denken...meine Freundin war da anderer Meinung, deswegen musste ich hier jetzt mal nachfragen...vielen Dank!

Bist Du nach einer (möglichen) Kündigung noch weiterhin krank geschrieben, musst Du Dich arbeitslos melden. Dort gibst Du an, dass Du (noch) arbeits-unfähig bist. Finanziell zuständig ist dann Deine Krankenkasse. Dort musst Du Krankengeld beantragen.

Doch Achtung - die Krankenkasse zahlt nur auf Antrag!

Kimoli 
Fragesteller
 15.09.2017, 18:50

Oh Dankeschön!! Das wusste ich gar nicht das ich da was machen muss...Arzt sagte, das geht automatisch...heute rief mich auch meine Krankenkasse an und teilte mir mit, das sie meinen Arbeitgeber zwecks lohnbescheinigung angeschrieben hätten zur Berechnung des Krankengeldes...ok dann muss ich mich da nochmal genau informieren...

johnnymcmuff  15.09.2017, 19:36

Doch Achtung - die Krankenkasse zahlt nur auf Antrag.

Das ist nicht der Fall. Man bekommt Unterlagen zugeschickt und der AG muss eine Verdienstbescheinigung ausfüllen.

Dann gibt es Krankengeld; ich habe das leider schon zweimal bekommen.

Familiengerd  15.09.2017, 23:32

Bist Du nach einer (möglichen) Kündigung noch weiterhin krank geschrieben, musst Du Dich arbeitslos melden.

So lange ein Arbeitnehmer erkrankt ist, kann er sich nicht arbeitslos melden, da er wegen der Erkrankung dem Arbeitsmarkt für eine Vermittlung nicht zur Verfügung steht.

Er sollte sich aber unbedingt arbeitsuchend melden; dann wird man ihm sagen, dass er sich wieder melden soll (Arbeitslosmeldung), sobald das Ende der Erkrankung sicher absehbar ist.