Kündigung bei der Arbeit und nun Ärger mit dem Jobcenter

Kurzfassung: ICH habe gekündigt (nicht der Chef mir) und ich arbeite ab den 1. Mai nicht mehr. Das Jobcenter weiß das und hat dennoch ab diesen Monat die Leistungen gestrichen.

Langfassung: Ich habe bis zum letzten Monat gearbeitet und die Kündigung sollte zum 10. April sein. Dies habe ich mit dem Jobcenter per Brief mitgeteilt. Danach wurde mir wiederum von der Arbeit mitgeteilt dass eine Verlängerung möglich wäre bis zum Ende des Monats. Dies habe ich dem Jobcenter ebenfalls mitgeteilt allerdings nur mündlich als ich bei meiner Sachbearbeiterin dort war. Sie sagte dann dies wird alles neu berechnet weil ich ab dem Mai dann offiziell als arbeitslos / suchend gemeldet bin und mehr nicht.

Also arbeitete ich bis zum Ende des letzten Monats. Mir wurde dann angeboten ob ich eine Kündigung oder einen Aufhebungsvertrag machen möchte. Ich entschloss mich mich für das letztere weil das eher objektiv klang denn bei einer Kündigung geht ja sofort hervor dass man es selbst gemacht hat. Doch da wurde mir übel mitgespielt denn das war wie die Auswahl zwischen Pepsi und Cola also im Grunde gar kein Unterschied denn auch aus dem Aufhebungsvertrag ging hervor dass ICH darum bat und nicht dass ich einfach nur von dann bis dann gearbeitet habe.

Da meine Beraterin wusste dass ich nur bis zum 20. dort arbeiten würde und sie auch nichts sagte ging ich davon aus dass ich eben ab dem 20.4 spätestens jedoch ab dem 1.5 als arbeitslos / suchend eingetragen sein würde und somit Anspruch auf Leistungen hätte. Doch als am 1.5 kein Geld überwiesen wurde rief ich beim JC an und es wurde gesagt dies kann mehrere Wochen dauern mit der Nachberechnung (wegen der Arbeitszeit und Anspruch auf ALG2 Leistungen)

Nach 2 Tagen kam dann der Brief in dem stand dass nicht nur ab dem 1.5 kein Anspruch auf Leistungen besteht sondern dass auch der Bescheid rückwirkend zurückgezogen wird mit der Begründung dass das Geld von der Arbeit ausreichend sei. Die gehen also immer noch davon aus dass ich arbeite obwohl ich dies der Sachbearbeiterin mitteilte und sie dies notierte anscheinend aber nicht weitergeleitet hat ...

Gut ich könnte jetzt einfach nur den Nachweis sprich den Aufhebungsvertrag nachreichen doch hier kommt das weitere Problem denn dort steht dass ICH darum bat also quasi ich von selbst aus gekündigt habe. Und darauf reagiert das Jobcenter GANZ allergisch...

Die andere Sache ist dass ich kürzlich beim Rechtsanwalt war und dieser darum bat den JC Bescheid nachzureichen damit mir keine Kosten entstehen. Doch da das JC den kompletten Bescheid rückwirkend zurück gezogen hat und ab dem 1.5 kein Anspruch auf jegliche Leistungen besteht habe ich nun Bammel dass die Anwaltskosten auf mich zukommen könnten. Da das JC auch die Miete gezahlt hat ist dies diesen Monat wohl ebenfalls ausgefallen.

Arbeit, Kündigung, Geld, Arbeitslosengeld, ALG II, arbeitslos, ARGE, Jobcenter, gekuendigt
Verletzung der Mitteilungspflicht als Leistungsbezieherin

Hallo, ich brauche eure Hilfe! Gerade bin ich echt wütend! Mein Fall ist so verlaufen, ich habe für August Arbeitslosengeld 1 bekommen und ab den 29. August wieder gearbeitet. Nun ist es so, dass ich meine neue Arbeit nicht gemeldet habe (da ich es wohl nicht mehr so genau wusste, dass dies meine pflicht ist...es ist auch mein erster kntakt mit den arbeitslosengeld) nunja, nun soll ich das geld züruck zahlen. das ist ok und ich verstehe es! Heute bekomme ich einen Brief mit dieser Überschieft: "Ermittlunsverfahren wegen Verdachts einer Ordnungswiderigkeit; Verletzung der Mitteilungspflicht als Leistungsbezieherin" Das ist der wahnsinn! -_- Nun habe ich die Möglichkeit, da gegen vor zu gehen, was ich auch tun möchte! Nun stelle ich mir nur die Frage, ob es aurreicht, wenn ich als Grund dort benenne, dass ich "Unwissend" war oder es vergessen habe. Das ist doch kein Argument für die! Ich bin echt wütend! Dazu habe ich damit garkeine Erfahrung. Zudem frage ich mich, wie es den dann weiter geht. werde ich gerichtlich eingeladen? muss ich eien strafe zahlen? Nun ich kann mich daran erinnern, dass ich im jobcenter (bei einen termin im august (mitte)) erwähnt habe, dass ich keine Jobvorschläge benötige, da ich ab septmeber wieder arbeiten werde. aber ob das ein argument ist... ich weiß nicht.... zudem ist es der fall, dass ich im august umgezogen bin und die stadt gewechselt habe.... ach das ist echt so ein mist! ich bin entäuscht, solche dinge bringen mich in weiter zukunft dazu, kein arbeitslosengeld mehr zu beantragen...

Arbeit, Arbeitslosengeld, Arbeitsamt
Arbeitslosengeld - Auflagen durch die Arbeitsagentur?

Ich habe mich nach mehreren Jahren Erziehungszeit vor kurzem arbeitssuchend gemeldet und erhalte Arbeitslosengeld. Vor meiner Elternzeit hatte ich eine gute Position (Assistenz in Geschäftsleitung) mit entsprechend ausreichendem Gehalt. Nun hatte ich auch ein Gespräch mit einem Vermittler der Arbeitsagentur. Das Gespräch lief jedoch alles andere als harmonisch, der Herr klärte mich reichlich aggressiv über meine Pflichten und Auflagen auf. Diese lauten u.a.: - ich muß JEDES Angebot annehmen, also auch deutlich unter meinen Qualifikationen liegende Jobs. - wenn ich TZ arbeiten möchte, MUSS die Arbeitszeit zwischen 8 und 12 Uhr liegen, darf z.B. nicht - wie von mir angegeben - von 9 bis 13 Uhr betragen. Grund: Dies seien unübliche Bürozeiten. - ich muß mindestens 10 Bewerbungen im Monat vorlegen. Meine Sorge, daß ich in unserer Gegend, in einem akzeptablen Umkreis (25 km), keinen Job finden könnte, steht in der Luft. Der Herr ging nicht darauf ein. Meine Frage lautet nun, ob diese Vorgaben wirklich so streng gelten? Muß ich mich wirklich unter Qualifikation "verkaufen"? Muß ich mich in der Stellensuche auf eine Arbeitszeit zwischen 8 und 12 Uhr beschränken (vormittags)?

Versteht mich nicht falsch, ich freue mich sehr darauf, wieder in den Beruf einzusteigen. Aber der Herr machte mir eher den Eindruck, gewisse Quoten erfüllen zu müssen und daher den Druck an mich weitergeben zu müssen? Nun überlege ich, ob ich lieber auf das Geld verzichte, und mir so einen Job finden kann, der meinem Wissen und Können auch wirklich entspricht und in dem ich im besten Fall irgendwann in Rente gehen kann.... Wer kennt sich aus und kann mir ein wenig Info an die Hand geben? Vielen Dank schon jetzt!

Arbeitslosengeld, Arbeitsamt, Arbeitslosigkeit
Nicht Übernahme nach der Ausbildung..."Konsequenzen"?

ich mache derzeit eine Ausbildung zum Industriekaufmann und werde nach meiner Prüfung im Sommer wohl nicht übernommen...ich wäre der erste Auszubildende seit Jahrzehnten dem dies wiederfahren würde...und ich persönlich empfinde dies als große Demütigung......daher meine Frage...was hält einen Auszubildenden/eine Auszubildende eigentlich davon ab, in den Letzten Tagen, zu welchen er/sie auf der Arbeit ist...sich so richtig "daneben zu benehmen", heißt Dinge bewusst falsch zu machen oder wichtige Unterlagen "verschwinden zu lassen"??...

Meine bisherige Aufgabe, in meinem Fachgebiet, beinhaltet einige für das Unternehmen sehr sehr wichtige, um nicht zu sagen "existenznotwendige" Unterlagen von hohem Geldwert....sollte ich nun in der Tat nicht übernommen werden, so habe ich mir fest in den Kopf gesetzt...einige davon in den Reißwolf zu werfen...denn...diese werden erst in gut 3 Jahren wieder benötigt...und bis dahin bin ich dann schon längst weg...sollte ich dann noch damit in Verbindung gebracht werden, werde ich einfach sagen dass ich von nichts weiß... wieso tun dies nicht alle nicht übernommenen Azubis so?...soll ich etwa dankbar dafür Sein, dass sie mich ausgebildet haben um mich anschließend in die Arbeitslosigkeit zu verbannen? -.-...dies sehe ich absolut nicht ein....

Beruf, Job, Arbeitslosengeld, Ausbildung, Karriere, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Industriekaufmann, Unternehmen
Selbstständigkeit als Alg. II Empfänger

Hallo,

ich beziehe seit knapp 2 Jahren Alg. II. Ich habe eine Fortbildung gemacht, die ich selbst finanziert habe.(Ohne wissen des Jobcenters)

In der Branche ist es üblich Selbstständig als Subunternehmer zu arbeiten. Nun sagte mir meine Fallmanagering im Jobcenter, das Selbstständigkeit generell nicht unterstützt wird, da Sie dann nicht mehr für mich zuständig sind. Ausserdem müsste ich das sehr aufwendig genehmigen lassen.

Einer meine zukünftigen Arbeitgeber gab mir den Tipp das ich einfach ein Gewerbe anmelden soll, mich versichern soll ect. (alles was dazu gehört) und dann einfach der Gemeinde / dem Jobcenter mitteile, dass ich ein Gewerbe angemeldet habe.

Der monatliche Freibetrag soll 152€ betragen, Betriebsausgaben könnte ich einfach direkt abziehen von dem Einkommen.

Wenn ich also zum Beispiel 500€ verdiene, aber 400€ Betriebsausgaben habe für Material o.ä. hätte ich nur 100€ Einkommen das auf mein Alg. II angerechnet werden kann.

Generell möchte ich ganz aus dem Alg. rauskommen, allerdings fängt die Saison erst richtig ab ende März an, und ich muss anfangs natürlich erstmal Kontakte zu potentiellen Auftraggebern knüpfen.

Meine Frage ist nun, ob ich einfach so ein Gewerbe anmelden kann / darf, oder ob ich dann wohlmöglich meinen Anspruch auf Alg. II verliere?

Der offizielle weg geht anders, das weiss ich, aber es würde mir viel Zeit und Mühe ersparen, da ich auf Experten angewiesen bin um Geschäftsprognosen ect. zu erstellen.

Vielen dank schonmal für eure Tipps und Hinweise.

Selbständigkeit, Arbeitslosengeld, Hartz IV, Subunternehmer
Plötzlich Arbeitslos. Was tun?

Hallo!

Ich habe im Sommer dieses Jahres meine Ausbildung beendet und wurde von meinem Betrieb auch übernommen. Allerdings läuft der Vertrag morgen (31.12.2011) aus. Mein Chef meinte damals ich werde übernommen. Und als es soweit war, meinte er dass er aufgrund der schlechten Auftragslage mich erst Mal nur bis Ende Dezember übernimmt und dann sehen wir weiter… Ich hatte während der Ausbildung mehrere Gespräche mit meinem Chef und es hieß immer ich würde übernommen. Als ich dann das wusste mit dem befristeten Vertrag, habe ich mich auch sofort beworben. Ich hatte jetzt auch mehrere Vorstellungsgespräche, sowie Probearbeiten… Bisher kam allerdings nichts bei raus :( (Bin übrigens Mediengestalterin).

Dazu kommt noch, dass ich z.Z. Krank geschrieben bin. Ich könnte allerdings ab Januar wieder arbeiten….

Ich habe meinem Chef nun eine E-Mail geschrieben, ob nun die Möglichkeit besteht weiterhin übernommen zu werden. (Er befindet sich im Urlaub und geht nicht ans Telefon..)

Ja jedenfalls habe ich jetzt von der Krankenkasse „nur“ 300 Euro Krankengeld bekommen. Ich weiß nicht wie ich meine Rechnungen bezahlen soll: Miete, Strom, Telefon, Versicherungen…

Und im November habe ich mich bereits Arbeitsuchend gemeldet. Mein Dispo wird auch nicht aufgestockt… Und ich bin gerade ziemlich am verzweifeln und weiß nicht was ich tun soll :( Ich bin zum ersten Mal Arbeitslos. Den Antrag habe ich auch schon hier für Arbeitslosengeld. Allerdings muss ich warten bis meine Firma den Bescheid ausgefüllt hat und das geht ja erst nach dem 31.12.2011…

Bekomme ich durch das Arbeitslosengeld I die Miete gezahlt? Oder muss ich Hartz 4 dazu beantragen? Oder soll ich es mit Wohngeld probieren? Ich hab nämlich als ausgelernte Mediengestalterin äußert wenig verdient… :/

Naja das Jahr ist für mich jetzt definitiv gelaufen und ich denk, ich kann mit meinen Vermietern reden, dass ich die Miete 2 Wochen später zahle. Aber ich weiß grad echt nicht weiter.

In den Beruf bleiben will ich schon, da ich durch die OP keine schwere körperliche Arbeit machen kann. Hab überlegt irgend nen Job zu nehmen, z.B. Fahrdienst oder so.

Aber möchte ja auch nicht zu lange aus den Beruf rauskommen, damit ich noch ne Chance habe auch wieder ne neue Stelle zu finden… :(

Hilfe?!?!?! :/

Arbeit, Wohnung, Rechnung, Job, Arbeitslosengeld, arbeitslos, Arbeitslosigkeit, Hartz IV, Wohngeld

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