Arbeitsagentur verlangt Geburtsurkunde und Unterhaltsnachweis für ALG I -Antrag
Hallo, ich habe ein kleines Problem mit der Agentur für Arbeit. Bei der Antragsannahme wurden mir die Unterlagen zurückgegeben, weil der Stempel des Arbeitgebers auf der AG-Bescheinigung gefehlt hat. Weil der Sachbearbeiter meine Lohnsteuerkarte mit 0,5 Kindern nicht kopiert hat, wurden mit trotz Kind nur 60 % bewilligt.
Ich habe Widerspruch eingelegt und meine Lst-Karte in Kopie eingereicht. Nun dachte ich, ich bekomme nun problemlos die neue Bewilligung der 67 %. Stattdessen verlangt man nun noch von mir die Einsendung der Geburtsurkunde und einen Unterhaltsnachweises...
Ich habe schon gegoogelt, aber nichts dergleichen gefunden. Haben die überhaupt das Recht, eine Geburtsurkunde und einen Unterhaltsnachweis ( den habe ich gar nicht) anzufordern? Das Finanzamt bestätigt doch die Existenz meines Sohnes, indem Sie mir einen Kinderfreibetrag von 0,5 auf der Lst.-Karte bewilligen.
Kennt sich jemand damit aus?
2 Antworten
Durch die Eintragung in der Lohnsteuerkarte ist ja noch keineswegs erwiesen, dass du den Unterhalt auch tatsächlich zahlst.
Die Ämter haben ihre Bestimmungen.Ich glaube nicht das es Willkür ist.
Ich muss alle drei Jahre eine Lebensbescheinigung über meine Tochter vorlegen damit ich den Kinderfreibetrag bekomme.