Anspruchsübergang Bundesagentur für Arbeit

Hallo,

folgende Situation: Ich bin arbeitsunfähig erkrankt und werde zum 07.07. von meiner Krankenkasse ausgesteuert, ab dem 08.07. erhalte ich dann ALG 1 vom Arbeitsamt, welches auch schon bewilligt worden ist. Nun habe ich vor kurzem ein Schreiben vom Arbeitsamt erhalten, in dem ich über einen Anspruchsübergang aus offenen Forderungen gegenüber meines Arbeitgeber direkt ans Arbeitsamt informiert worden bin. In dem Schreiben heißt es: "Für den Zeitraum, für den ich Ihnen Arbeitslosengeld zahlen, dürfen Sie über Ansprüche aus Ihrem ehemaligen Arbeitsverhältnis nicht verfügen." Mit dabei war auch der Abdruck an meinen AG in dem es u.A. heißt: "...seit dem 07.07.2014 erhält Herr xxxxx Arbeitslosengeld..." Aufgrund meiner Krankheitsgeschichte habe ich noch (fast) den kompletten Urlaubsanspruch für 2013 (dieser verfällt in meinem Fall erst am 31.03.2015) .

Nun meine Fragen:

  1. Es läuft wohl darauf hinaus, dass ich mich mit meinem AG auf einen Aufhebungsvertrag einigen werde. Was passiert wenn der Aufhebungsvertrag vor Beginn meines Bezuges vom ALG geschlossen wird?

  2. Unabhängig von meiner ersten Frage: Was bedeutet dieser Anspruchsübergang? Werden jetzt sämtliche noch ausstehende Zahlungen seitens meines AG ersteinmal ans Arbeitsamt überwiesen, die prüfen ob mir z.B. mein Urlaub zusteht und leiten dann unter Umständen erst das Geld an mich weiter und verpassen mir vieleicht noch eine Sperrzeit, da ich ja noch Ansprüche habe und diese höher als das Arbeitslosengeld sind?

Arbeitslosengeld, Arbeitsrecht, Aufhebungsvertrag, Agentur für Arbeit, Arbeitsamt, urlaubsabgeltung
Soll ich den Job annehmen, obwohl mein Bauchgefühl nein sagt?

Hallo zusammen,

ich hab eine drängende Frage und weiß nicht weiter. Seit drei Monaten suche ich nach einem neuen Job im Tourismus (höher qualifiziert). Momentan bin ich arbeitslos, bekomme Arbeitslosengeld 1 und hab noch Anspruch bis einschließlich August. Kurz: ich bin finanziell noch versorgt.

Nachdem ich einige Absagen bekommen hab, hab ich vor ein paar Tagen von einem Unternehmen eine Zusage bekommen. Leider arbeitet das Unternehmen in einer ganz anderen Branche als ich bisher gearbeitet hab. Die Aufgaben wurden mir im Vorstellungsgespräch erläutert und vom Bauchgefühl her kann ich mir den Job dort eher doch nicht vorstellen, lange Einarbeitungszeit, sehr hohe Verantwortung usw, keine Kenntnisse in dieser Branche. Falls ich den Job ausprobiere und dann nach einem Monat im April wieder kündige, weil es mir absolut nicht zusagt, würde ich eine 3-monatige Sperrfrist bekommen und dann ab April kein ALG1 mehr bekommen und stände finanziell sehr schlecht da.

Nun weiß ich nicht, ob ich den Job doch annehmen soll und mich während der Zeit weiter bewerben soll und erst dann zu kündigen, wenn ich einen neuen Job hab (obwohl es in meiner Branche sehr schwer ist, nen passenden Job zu finden. Das kann länger dauern)? Oder ob ich lieber sichergehen und mich weiter bewerben soll um dann nen Job in meiner oder anderer Branche anzunehmen, der mir auch Spaß macht und mir liegt.

Anfang nächster Woche muss ich zu- oder absagen und wollte euch mal um eure Meinung bitten! Was würdet ihr machen? Danke schonmal für die Antworten :-)

Arbeit, Job, Geld, Arbeitslosengeld, Arbeitnehmer
ALG1 und das Jobcenter und die Arbeitsagentur kommen nicht zu Potte

Hallo,

Mittlerweile hab ich keine Ahnung wie ich mich noch verhalten soll. Ich bin Ende 2013 leider Arbeitslos/Arbeitssuchend geworden. Habe auch brav alles gemeldet und entsprechende Anträge (ALG1 und ALG2) ausgefüllt und abgegeben.

Laut der der BAFA habe ich bzgl. des ALG1 einen Restanspruch von 50 Tagen für den Zeitraum 28.12.13-16.2.14.

Das JC hatte auch einen "Erstattungsanspruch" von Rund 52€. Wenn ich jetzt bei der BAFA anrufe und nach den Bearbeitungsstand frage, dann wird mir gesagt dass noch nichts weiter einsehbar ist (Alle Schreiben außer keine Bewilligung.) und die das nochmal an die Leistungstabteilung geben können.

Als ich beim JC angerufen habe, bekam ich allerdings die Aussage, dass die sogenannte "Bezifferung" am 3.2.14 (!!) an die BAFA gesendet wurde.

Entsprechend wieder bei der BAFA gemeldet und gleiches spiel wie oben.

Ich habe zwar Geduld, aber hier geht es um eine Leistung die mir zusteht und die Bearbeitung ist schon lange überfällig.

Was kann/sollte man hier am besten machen? Sozialgericht einsetzen oder Gerichtsvollzieher . -Ist in Leipzig auch schon vorgekommen

Nachtrag:

Ps. Die BAFA gab an, dass das ALG1 entsprechend am 16.2. ausgelaufen ist (die 50Tage stehen mir dennoch zu) und ich entsprechend beim JC einen Änderungsbescheid des ALG1 beantragen......

JC gibt an, dass das ALG1 in den aktuellen Bescheid berücksichtigt wurde ........ Bezüglich der Bezifferung , welche die BAFA nicht hat, wurde nochmal eine Anfrage an die Leistungsabteilung gestellt. Ich solle nochmals 48 Std. abwarten........................

So jetzt bin ich grad leicht verwirrt.

Alle Seiten Haben jetzt nochmal mächtig Druck.

Persönlich Druck machen 33%
Anrufen und Druck machen 33%
Rechtliche Schritte einleiten (Sozialgericht / Gerichtsvollzieher) 33%
Warten 0%
Arbeitslosengeld, Agentur für Arbeit, ALG I, ALG II, Bundesagentur für Arbeit, Hartz IV, Jobcenter, sgb 2
Kann mir das Arbeitsamt mein Trinkgeld wirklich als zusätzliches Gehalt anrechnen?

Hallo,

ich arbeite in einem Restaurant als Aushilfe im Service derzeit auf Gleitzonenbasis. Da mir dieses Geld allein nicht reicht, um den Lebensunterhalt zu bestreiten habe ich bereits Anfang September beim Jobcenter den Antrag zur Aufstockung durch Alg II gestellt und erst Monate und etliche Beschwerden bei sämtlichen Stellen später nun endlich meinen Bescheid erhalten, der mich jedoch alles andere als zufrieden stellt, da ich quasi so gut wie gar nichts dazu erhalte, da mir das verlangte, anzugebende Trinkgeld in voller Höhe als zusätzliches Gehalt angerechnet wurde, sodass ich mich frage, ob dies überhaupt rechtens ist oder wenigstens nur anteilig anzurechnen ist?

Auf weitere Rückfragen zu Zahlungseingängen auf mein Konto habe ich angegeben einmal auf einer Spielbank sowie ein weiteres Mal beim Onlinegaming etwas gewonnen zu haben und selbst dies wurde mir in voller Höhe wie Gehalt angerechnet. Ich meine, was ist das für ein Humbug, angenommen ich hätte nicht gewonnen, sondern mehrere hundert Euro beim Spielen verloren, würde mir das Jobcenter diese Verluste doch sicherlich auch nicht erstatten, insofern auch hier meine Frage, ob solch eine Vorgehensweise überhaupt gesetzlich ist und auf welche Paragrafen sich solch eine Entscheidung stützt bzw. wie ich am besten gegen solch einen Bescheid vorgehen kann.

Vielen Dank für eure Antworten

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Arbeitslosengeld, Überweisung auf falsches Konto obwohl richtiges angegeben war! EILT wer weiß was

Hallo Zusammen,

ich habe Arbeitslosengeld beantragt, wir leben zu fünft am Existenzminimum. Außerdem bin ich grade dabei meine Insolvenz vorzubereiten. Bekommen werden wir 962,30 pro Monat für fünf Personen. Zum Leben zu wenig zum Sterben zu viel!

Heute hole ich einen Kontoauszug aus dem Briefkasten, mich trifft der Schlag. Das Arbeitsamt hat den ersten Betrag von 531 EUR auf das bereits am 15.01.14 gekündigte Konto bei der BW-Bank überwiesen!!! Auf entsprechende Mail beim AA ruft mich eine unfreundliche Dame zurück. Ja das wär eben Pech, sie hätten die richtige Nummer halt nur ins Bemerkungsfeld eingetragen und nicht in das dafür vorgesehene Feld. Da die Leistung ausbezahlt wäre könne man nichts machen. Die Höhe ist, dass mein Antrag noch hier zu Hause liegt, ausdrücklich mit der richtigen Nummer und ich diesen erst am Freitag abgebe!! Die haben ohne Abgabe des Antrags (es hatten noch Unterlagen gefehlt) einfach auf das falsche Konto überwiesen!!

Ich solle (keine Busverbindung, kein Geld, kein Benzin) zur Bank fahren und denen mitteilen, dass sie das Geld heraus geben müssen. Die Bank ist mind. 30 km entfernt!!! Ich habe drei Kinder davon ein Kleinkind. Wie soll das gehen.

Da haut es doch dem Fass den Boden raus. Die machen einen gravierenden Fehler und ich muss mich darum kümmern.

Jetzt meine Frage:

  1. Muss die Bank Sozialleistungen herausgeben?
  2. Darf die Bank das Geld überhaupt einbehalten, das Konto ist doch bereits gekündigt.
  3. Was mache ich wenn die Bank das Geld nicht herausgibt?
  4. Darf das Arbeitsamt falsch überweisen und mich so im Regen stehen lassen, wir nagen am Hungertuch!!!!
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wie schaffe ich es beim vorstellungsgespräch abgelehnt zu werden?

Hallo community. Ich bin jetzt erst seit einigen tagen arbeitslos und habe schon ein paar ganz gute bewerbungsgespräche gehabt bei echt guten firmenEigeninitiativ.also kommt innerhalb der nachsten paar wochen vllt eine instellung zustande. Das arbeitsamt zwingt mich jedoch jetzt schon bei zeitarbeitsfirmen oder voellig unterbezahlten jobs vorstellig zu werden....die wollen mich auch am besten schon morgen! Probearbeiten soll ich kommen Mein arbeitsberater sagt mir klipp und klar dass wenn ich da nicht hingeh ich keine leistungen mehr bekomme... ich habe noch nichtmal einen monat alg bezogen und die behandeln mich schon jetzt wie den letzten menschen. Meinletztes gehalt betrug 2800 euro. Zusätzlich gab es noch zulagen.Die stelle war allerdings nur befristet. Bis zu welcher lohn untergrenze darf ich eigentlich verkauft werden? Diese eine firma möchte mich schon im dezember einstellen aber da habe ich noch bewerbungsgespräche und keine zeit für so einen mist. Ich habe keine lust mich ausbeuten zu lassen. zumal die stellen bei denen ich mich beworben habe 10 mal besserbsind als die vom arbeitsamt. Was istbgesetzlichnzumutbar und wie schaffe ich es mich so doof anzustellen das die keinen verdacht schöpfen. Hab schon überlegt betrunken oder bekifft da hinzugehn. Dann solln die halt denken dass ich ein alkoholiker bin

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Wie viel Geld bekommt man während einer Umschulung?

Hallo,

Mein Freund hat evtl. die Möglichkeit ab Januar eine Umschulung zum Industriekaufmann zu machen. Er ist gelernter Maler und Lackierer, hat allerdings seit Jahren starke Lungenprobleme und alle Ärzte raten ihm davon ab, diesen Beruf weiter auszuführen (er wurde deshalb auch vor 3 Monaten entlassen). Nun hat er nächste Woche einen Termin beim Arbeitsamt und wir haben vorher schon einige Fragen:

1.) Ist die Höhe der finanziellen Unterstützung während der 24 Monate genauso hoch wie jetzt (Arbeitslosengeld)?

2.) Bekommt er den Weg zu der Schule bezahlt (mit einem gewissen Centsatz? Es wären hin und zurück knapp 28km/Tag)?

3.) Hat er das Recht finanzielle Unterstützung für notwendige Schulbücher zu erhalten?

4.) Ist es jetzt überhaupt noch realistisch, dass er im Januar die Umschulung anfangen kann? Das Arbeitsamt lässt sich bekanntlich immer sehr viel Zeit bei sowas... Wobei die ja quasi auch Geld sparen würden, da er so ja ein ganzes Jahr nichts macht und das Arbeitslosengeld bekommt...

5.) Diese Schule, die die Umschulung anbietet, verlangt gute 16.000€ dafür, dass sie ihn umschulen. Wird das wirklich so einfach bezahlt?

Natürlich hoffen wir beide, dass er das ab Januar machen kann, weil er in seinem erlernten Beruf wirklich keine Zukunft für mehr sieht und ihm zu Hause die Decke aufm Kopf fällt... Und dennoch haben wir Angst, dass uns sowas finanziell auffrisst, gerade die Spritkosten...

Ich bedanke mich jetzt schonmal für die, hoffentlich guten und hilfeichen Antworten :)

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