Wir sind jetzt in eine neue Wohnung gezogen und diese Wohnung besitzt keinen FI-Schalter. Mein Bruder meinte, dass es eine Pflicht für FI-Schalter gäbe. Um auf Nummer sicher zu gehen, habe ich mal im Internet geschaut und da aber gelesen, dass es für alte Häuser/Wohnungen eine Art Bestandsschutz gibt, wo diese Pflicht nicht gilt. Allerdings soll es wohl seit dem 12.07.2010 eine neue Verordnung geben, die besagt, dass bei Neuvermietung automatisch auch ein FI-Schalter vorhanden sein muss. Wie ist hier "Neuvermietung" definiert? Ist damit gemein, sobald der Mieter wechselt, oder nur wenn die Wohnung das erste Mal vermietet wird? Und wenn es Pflicht ist, darf dann der Mietpreis gemindert werden, bis die Nachbesserung erfolgt ist (nach angemessener Frist zur Nachbesserung)?