Muss man trotz Erziehungszeit arbeiten?

Ich habe folgendes Problem. Meine Ehefrau geht vollzeit in einem Zweischichtbetrieb arbeiten. Ich selbst habe die vollen 12 Monate Elternzeit genommen und bin jetzt, laut Jobcenter, in Erziehungsurlaub. Da das Einkommen meiner Ehefrau für eine vierköpfige Familie nicht ausreicht, sind wir nach dem Wegfall meines Elterngeldes zum ALG-II-Aufstocker geworden. KiTa-Plätze stehen für meine beiden Kinder (2 und 1 Jahr) nicht zur Verfügung, da alle Plätze vergeben sind. Somit muss einer, in dem Fall ich, zuhause bleiben um die Kinderbetreuung zu Gewährleisten. Das Jobcenter hat mir gesagt, dass ich erst wieder arbeiten "muss", wenn der jüngste drei Jahre alt ist. Ich möchte aber klarstellen, dass ich das nicht ausreizen möchte, weil wir ja vom Amt wieder "weg wollen". Jetzt ist es allerdings so, dass ich noch ein uneheliches Kind von früher habe. Ich habe während dem Bezug meines Elterngeldes auch immer meinen Unterhalt gezahlt. Jetzt ist es allerdings so, dass ich diesen nicht mehr zahlen kann, weil einfach nicht genügend Geld vorhanden ist. Dies habe ich dem Jugendamt mitgeteilt, welche mir daraufhin Druck machen, dass ich gefälligst arbeiten soll und mich nicht auf die Arbeitnehmertätigkeit meiner Ehefrau berufen soll. Ist das rechtens? Ich kann ja schließlich schlecht meiner Frau sagen, dass sie kündigen soll um sich um die Kinder zu kümmern. Denn das hätte ja auch wieder eine Sperrzeit zur Folge und wir wären erstrecht vom Amt abhängig.

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Um noch etwas klar zu stellen. Es gehr mir nicht darum, mich um den Unterhalt zu drücken!!! Es geht mir darum, das ich meine Kinder nicht sich selbst überlassen werde, weil wir keine Kinderbetreuung haben!!!

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Rücktritt aus Kaufvertrag von Einbauküche mit 0% Finanzierung

Hi,

meine Frau und ich haben am 12.04.2012 in einem Küchengeschäft eine Einbauküche gekauft. Nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wurde, hat der Händler ein externes Unternehmen für das Aufmaß der Küche beauftragt um sicherzustellen, dass die Küche auch wie geplant gebaut werden kann. Dies macht der Händler aber ausschließlich nachdem der Kaufvertrag unterzeichnet wird. Und das Angebot, welches wir da hatten, war super. Nach dem Aufmaß stellte sich heraus, dass die Küche so nicht montiert werden kann, da die Wasser und E-Anschlüsse zu ungünstig liegen. Zudem kommt noch hinzu, dass auf der einen Seite noch eine Heizung im Weg ist. Wir hatten eine Winkelküche geplant. Der Händler änderte daraufhin die Küche soweit, dass jetzt nur noch eine Küchenzeile vorhanden ist und gewährte uns einen kleinen Rabatt. Diese Unterlagen, mit einem neuen Kaufvertrag (jedoch selbe Vertragsnummer), sendete er uns am 17.04.2012 per Post zu. Diesen Vertrag haben wir noch nicht unterschrieben, da wir zum einen den neuen Preis ziemlich überteuert finden und zum anderen mit der neuen Planung nicht einverstanden sind, da sie uns einfach nicht gefällt. Auf meine Frage, ob die Firma jetzt den ersten Auftrag storniert hat, da der Auftrag ja nicht Möglich ist, kam nur, dass wir ja einen Änderungsauftrag erhalten hätten. Aufgrund der sehr schlechten Kommunikation nach dem Kauf, sind wir auch nicht mehr gewillt mit dem Händler nachzuverhandeln.

Gibt es da rechtliche Möglichkeiten den Vertrag zu stornieren? Solange der neue Auftrag nicht unterschrieben ist, gilt ja noch der Alte, der ja nicht machbar ist. Laut AGBs gibt es für den Käufer keine Wiederrufsmöglichkeiten. Telefonisch wurde uns auf Anfrage mitgeteilt, dass wir nur aus dem Vertrag rauskommen, wenn wir 25% des Kaufpreises zahlen. Das sehe ich aber auch nicht ein.

Der Kauf war zum Teil mit einer 0,0% Finanzierung. Für den Fall, das das wichtig ist.

Wäre super, wenn ich da eine hilfreiche Antwort bekomme.

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Also geplant war das ganze mit Lieferung, Montage, Wasseranschluss und Aufmaß durch eine externe Firma. Diese Bestandteile sind auch im Kaufvertrag so festgehalten.

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