Vollzeitjob verloren, Minijob geblieben - ist man dann Arbeitslos und hat Anspruch auf ALG1?

4 Antworten

Wenn du den Nebenjob schon vorher ausgeübt hast, würde das Einkommen NICHT auf deine Leistung angerechnet. Aber #### wenn du dich rechtzeitig arbeitssuchend #### gemeldet hast, hast du vom ersten Tag der Arbeitslosigkeit Anspruch auf AlG 1 (Voraussetzung natürlich, dass du bereits 12 Monate Beiträge entrichtet hast)

Wenn du in den letzten 24 Monaten min.12 Monate sozialversicherungspflichtig beschäftigt warst,also in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt wurde,hast du min.6 Monate Anspruch auf ALG - 1,bei 24 Monaten wären es dann 12 Monate !

Dazu musst du dich aber nach Erhalt der Kündigung oder ab bekannt werden deiner Arbeitslosigkeit auf der Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden.

Dein Verdienst deines Nebenjobs wird dann auf dein ALG - 1 Anspruch angerechnet. Du darfst 165 € ohne Anrechnung auf dein ALG - 1 dazu verdienen,Fahrkosten die dir durch diesen Job entstehen,kannst du separat geltend machen.

Claud18  01.02.2014, 17:36

In diesem Fall trifft allerdings zu, was DerHans schreibt: Nebenjobs, die bereits vor Eintritt der Arbeitslosigkeit ausgeübt wurden, bleiben anrechnungsfrei.

Natürlich hast du Anspruch auf Alg 1. Du hast doch den sozialpflichtigen Job verloren. Du musst dann aber jetzt schnell auf die Arge und dich Arbeitslos melden.

Nein, du hast Anspruch auf ALG1 . Du musst dich arbeitslos bzw. arbeitssuchend melden.