ALG 1 abgelehnt wegen Nebengewerbe... Bitte um Hilfe :-(
Hallo,
ich könnte dringend Hilfe gebrauchen, ich weiß nicht mehr weiter :-(
Es geht um folgendes... Ich bin seit Januar diesen Jahres leider arbeitslos, aber habe seit einem Jahr ein Nebengewerbe, welches ich neben meiner Anstellung betrieben habe...
Die Einnahmen halten sich hier auch in Grenzen, es sind gerade mal um die 400 € monatlich... Dies habe ich beim Arbeitsamt auch angegeben, bisher hat keiner was gesagt.
Heute war ich mit meinem Antrag auf ALG 1 beim zuständigen Sachbearbeiter und dieser hat mich als aller erstes gefragt, wie hoch meine Einnahmen im Januar waren. Im Januar hatte ich ja mehr Zeit, deshalb habe ich 1.100 € gemacht. Alles vor Steuern...
Dann wollte er mir erzählen, dass der Gesetzgeber es nicht so gerne sieht wenn man ein Nebengewerbe hat und sagt dann, wenn ich jetzt statt 400 € 500 € machen würde im kommenden Monat, würde ich dafür ne Anzeige wegen Betrug erwarten.
Und da ich im Januar 1.100 € gemacht habe, würde er den Antrag auf ALG 1 komplett ablehnen.
Was soll ich denn jetzt nur tun? Ich kann doch jetzt nicht mit 1.100 € meine SV Beiträge zahlen und noch Miete und Auto, etc...
Aber ALG bekomme ich definitiv auch keins...
Wie soll ich da nur wieder rauskommen?
Ich hoffe jemand kann mir helfen :-/
grüße Pascal
6 Antworten
Ein Nebenverdienst wird angerechnet, soweit es 165 € übersteigt. Insofern ist die Entscheidung richtig. Ein Nebengwerbe darfst du nur ausüben, wenn es weniger als 15 Stunden pro Woche in Anspruch nimmt. Sonst stehst du dem allgemeinen Arbeitsmmarkt nicht zur Verfügung.
Da du im Januar mit mehr Zeit 1.100 Euro "gemacht" hast, wirst du ja in den kommenden Monaten noch mehr Zeit haben um noch mehr Geld zu "machen" und um dein Geschäft weiter auszubauen. Sei doch froh, dass du diesen Betrag hast, ich kenne Leute die mit viel weniger auskommen müssen.
Wird Alg1 vollständig abgelehnt, muss (auf Antrag hin) der Alg1-Antrag in einen Alg2-Antrag umgedeutet werden. Das heißt, hast du heute Alg1 beantragt, gilt heute auch als Tag der Alg2-Antragstellung mit entsprechender Rückwirkung zum 01.01.2012.
Ob du Anspruch auf Alg2 für Januar hast, vermag ich nicht zu beurteilen, da du ja Einkommen aus Selbständig keit hattest. Allerdings wird möglicherweise nach Absetzung aller zulässigen Beträge, einer Einkommensbereinigung und der Berücksichtigung von Freibeträgen nicht genug bleiben, um deinen Januar-Bedarf zu decken.
Spätestens ab Februar dürfte dann aber ein regulärer Alg2-Anspruch bestehen.
ALG I kannst du nicht bekommen für diesen Monat, morgen wieder zur Agentur und einen Antrag ab dem 01.02 2012 stellen, wenn du diesen Monat nicht mehr über die Runden kommst, kannst du ALG II im Job-Center beantragen.
Das heißt "im Januar dieses Jahres".
Baue Deine Nebentätigkeit weiter aus, dann brauchst Du nichts vom Arbeitsamt.
ja, das würde ich machen... aber wie soll ich das tun, wenn ich nicht mal genug geld habe um nächsten monat was zu essen zu kaufen :-/