Darf Jemand ohne Erlaubniss und Benachrichtigung Gespräche aus einer fremden privaten Wohnung gezielt und vorsätzlich aufnehmen?

Unser Nachbar versucht seit vielen Jahren uns dazu zu bringen unsere Fenster, die zu seinem Grundstück gerichtet sind stets geschlossen zu halten. Wir sind nicht besonders laut haben höchstens mal das Radio an und klappern mit Geschirr in der Küche. Davon fühlt er sich so gestört , dass er mir schon 0,50 cent pro Tag überweisen wollte, damit ich es geschlossen halte. Letzte Woche hat er, was nicht das erste mal war. Ein kleines Diktiergerät unter unser Küchenfenster gelegt aus dem laute Heavy metal Musik tönte. Er selbst war nirgendwo zu sehen. Die Tür zum of war geschlossen. Ich habe das Gerät dann reingeholt und ausgestellt. Aus einer Eingebung heraus habe ich die Kassette des Diktiergerätes herumgedreht und genau das gefunden womit ich auch gerechnet habe. Tonaufnahmen unserer Gespräche die offensichtlich durch unser geöffnetes Küchenfenster aufgenommen wurden. Gestern schrieb der Nachbar mir eine Mail , in der er mich des Diebstahls bezichtigte und aufforderte das Diebesgut an den Platz zurückzulegen von dem ich es genommen habe. Meine Frage ist nun wie gehe ich am geschicktesten mit der Situation um. Klar darf ich das Gerät nicht nehmen und ich will es ja auch gar nicht behalten. Aber die dürfen uns doch sicher auch nicht einfach aufnehmen. Kann ich die Kassette als Beweis einbehalten? Wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank im Vorraus für Eure Antworten.

Nachbarn, Tonaufnahme
Warum dürfen privat angefertigte Beweismittel, z.B. Ton oder Videoaufnahmen, vor Gericht nicht verwendet werden?

Es ist ja so, dass jemand, der sagen wir als Beschuldigter vor Gericht geladen wird keine privat angefertigten Beweismittel nutzen darf, um sich z.B. vor einer Fehlverurteilung zu schützen, wenn ein angebliches Opfer z.B. lügt. Zumindest wird es immer so gesagt, dass solche Sachen keine Gültigkeit hatten.

Doch warum eigentlich? Es ist doch einfach nur unfair gegenüber jemanden, der falsch verdächtigt wurde. Dieser möchte doch einfach nur mit einer z.B. Videoaufnahme den Beweis erbringen, dass jemand die Unwahrheit sagt.

Konkret geht es mir um folgende Situation. Jemand trifft sich mit einer Frau und hat einvernehmlichen Sex dieser. Da es sich dabei nur um eine Partnerin handelt, die dieser nur flüchtig kennt nutzt er z.B. die Diktierfunktion seines Handys mit der er die Gespräche mit der Dame aufzeichnet, um sicher zu gehen, dass diese nicht eventuell später die Tatsachen verdreht und z.B. behauptet, dass sie vergewaltigt wurde. Denn so etwas kommt ja ab und an vor. Nun kommt es dann tatsächlich so, dass die Frau später lügt und behauptet vergewaltigt worden zu sein und den Partner mit dem sie schlief vor Gericht zerrt. Dieser hat ja nun die Aufzeichnung des Gesprächs auf seinem Handy aus der klar hervorgeht, dass der Sex beiderseitig einvernehmlich war und die Frau somit lügt.

Doch, wie oben schon erwähnt hatten solche angefertigten Sachen vor einem Gericht keine Gültigkeit und der arme Mann könnte somit für viele Jahre hinter Gittern landen. Findet ihr das nicht ungerecht, dass sich selbst nicht mit eigenen Beweismitteln schützen darf? Und dann kommt ja noch dazu, dass einige sagen, man dürfe solche Aufnahmen gar nicht erstellen, da diese die Persönlichkeitsrechte des anderen verletzen wurden. Also Pardon, aber es ist doch wohl wichtiger jemanden, der unschuldig ist vor einer Verurteilung zu schützen als diese Persönlichkeitsrechte. Diese müssen da meiner Meinung nach dann erstmal zurück gesteckt werden.

Was ist eure Meinung dazu?

Politik, Recht, Gericht, Sexualstrafrecht, Videoaufnahme, Tonaufnahme, Beweismittel, Philosophie und Gesellschaft