Suizid Folgen durch das Jugendamt?

4 Antworten

Warum sollte er? Solange nicht klar ist, dass die Eltern eine Mitschuld am Suizid tragen und die Kinder schlecht behandeln greift da natürlich nicht das Jugendamt ein, ein Suizid kann viele Gründe haben und in manchen Fällen wäre es absolut fatal, das andere Kind dann aus der Familie zu reißen, sowohl für das Kind als auch für die Eltern. Stattdessen wird es vermutlich psychologische Betreuung für alle geben.

PvPFuchs 
Fragesteller
 15.02.2024, 10:16

Aber da wird schon mit dem Geschwisterkind geredet über Probleme und so

0
Roal3  21.02.2024, 23:49
@PvPFuchs

Erst wird ein Notfallseelsorger kommen u später eine Therapie angeboten werden. Zumindest sollte das so laufen

0

Hallo,

es kommt darauf an. Wenn es zu 100% klar ist, dass die familiären Verhältnisse am Suizid schuld waren, kann ich mir vorstellen dass das Jugendamt ermitteln und eingreifen würde. Das ist aber denke ich kaum so. In jedem anderen Fall natürlich nicht, da das für den Bruder dann noch mal eine starke Belastung wäre. Das wäre mehr als kontraindiziert und falsch.

LG

Wenn sich ein minderjähriges Kind umbringt welche Folgen hat das dann für den Minderjährigen Bruder? 

Grundsätzlich passiert erstmal gar nichts.

Wenn das Jugendamt schon innerhalb der Familie aktiv ist, dann haben die sowieso einen Blick auf den Bruder. Aber der Suizid alleine ist kein Grund das Kind aus der Familie zu nehmen.

Ist das Jugendamt aber gar nicht aktiv, wird sich da grundsätzlich auch nichts daran ändern. Außer das Jugendamt bekommt Hinweise, dass auch der Bruder gefährdet und die Eltern diese Gefahr nicht abwenden können bzw. diese durch die Eltern sogar aufrecht erhalten wird.

Das ist eine dramatische Situation. Wenn das Jugendamt davon Kenntnis erlangt, dann wird es nach Unterstützungsangeboten schauen, die es anbietet oder empfehlen kann - zum Beispiel eine Trauergruppe für Kinder oder eine ambulante Betreuungshilfe.

Alle Angebote des Jugendamtes sind aber komplett freiwillig, solange es keine Kindeswohlgefährdung gibt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)