Hallo zusammen,
Ich studiere derzeit bauingenieurwesen im 3. Bzw. 1. Semester (da ich dual studiere) und befinde mich im zweiten Lehrjahr meiner Ausbildung zum Maurer. Ich habe überlegt, mich noch während des Studiums selbstständig zu machen, wenn ich ein bisschen mehr Erfahrung habe, nur stellt sich mir da die Frage, was ich überhaupt machen darf.
Mir fällt in erster Linie ein, alles, wozu keine Baugenehmigung erforderlich ist bzw. als "Berater" für derartige kleine Bauvorhaben. Liege ich damit ungefähr richtig? Heißt also zb kleinere carports oder gartenhütten, sofern sie von den maßen her im jeweiligen Bundesland keiner Baugenehmigung unterliegen.
Der Sinn dahinter besteht darin, noch mehr Erfahrung in der Branche zu sammeln und auch ein wenig Geld zu verdienen, das steht allerdings nur an zweiter Stelle. Ob man damit überhaupt auf Interesse stößt, ist wiederum eine ganz andere Sache, mir geht es erstmal nur um die rechtliche Grundlage, ob etwas in diese Richtung überhaupt erlaubt ist.
Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße
Jan
leider falsch