Könnte eine Partei die Demokratie abschaffen, wenn sie überall mehr als die 2/3-Mehrheit hat?

5 Antworten

Guten Tag!

Die Demokratie ist in unserer Verfassung, namentlich in Artikel 20 Abs. 1 GG verankert. Eine Änderung des Grundgesetzes kann in der Regel gemäß Artikel 79 Abs. 1 GG nur durch ein Gesetz geändert werden und bedarf (wie zutreffend gesagt) 2/3 der Stimmen des Bundestages und 2/3 der Stimmen des Bundesrates (vgl. Artikel 79 Abs. 2 GG).

Eine Änderung des Artikel 1 GG und Artikel 20 GG sind jedoch gemäß Artikel 79 Abs. 3 GG nicht zulässig. Diese Grundgesetze sind an die Ewigkeitsgarantie gefestigt, sodass die Abschaffung der Demokratie verfassungsrechtlich nicht möglich ist. Auch wenn man den Artikel 79 Abs. 3 GG selbst abschaffen oder ändern würde, wäre es eine Umgehung der Ewigkeitsgarantie.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard


jve46 
Fragesteller
 25.05.2024, 19:56

Aber wenn sogar das Bundesverfassungsgericht voll mit dieser Partei besetzt wäre, könnte sie doch alles umgehen oder es einfach ignorieren, oder?

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ChaosLeopard  25.05.2024, 20:17
@jve46

In der Praxis wäre es mit Gewalt durchaus denkbar. Auf formalen Wege ist eher unmöglich.

Mit freundlichen Grüßen

ChaosLeopard

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Agamemnon712  26.05.2024, 09:02
Diese Grundgesetze sind an die Ewigkeitsgarantie gefestigt, sodass die Abschaffung der Demokratie verfassungsrechtlich nicht möglich ist.

Genau das macht die sog. Demokratie undemokratisch.

In etwa so, als dürfte eine Kapitalgesellschaft ihre Rechtsform nicht ändern.

Wenn die Mehrheit des Volkes eine andere Herrschaftsform wünscht, hat das zu geschehen.

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Davon abgesehen, dass dies äußerst unwahrscheinlich ist, sind die in den Artikeln 1 und 20 des Grundgesetzes (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) niedergeschriebenen Grundsätze durch die sogenannte "Ewigkeitsklausel" nach Artikel 79 Absatz 3 des Grundgesetzes vor einer Verfassungsänderung geschützt. Artikel 20 GG legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein demokratischer und sozialer Bundesstaat (ein Staat, der sich aus mehreren Ländern, Bundesländern, zusammensetzt), ist und das die Länder an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Ebenso ist darin geregelt, dass alle Staatsgewalt vom Volke ausgeht und von diesem in Wahlen und Abstimmungen ausgeübt wird. Nicht geregelt ist darin allerdings, wie oft Wahlen stattfinden. Dies regelt ein anderer Artikel des Grundgesetzes, welcher mit einer Mehrheit von zwei Dritteln im Bundestag und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates abgeändert werden könnte. Die Demokratie könnte demnach nicht vollständig abgeschafft werden, jedoch so "umgebaut", dass zum Beispiel die Bundestagswahlen nur noch alle zehn Jahre stattfinden würden. Auf dem Papier, wäre es dann immer noch eine Domokratie, in der Praxis jedoch weniger.

Mfg

Eine Partei nicht aber eine Regierung.

Kommt drauf an ob sie auch eine Mehrheit im Verfassungsgericht hätte ? Das GG ist auch nur Papier.....! 😥