Dürfen ich Männlich(14) und meine Freundin(20) weiter Sex haben?

1 Antwort

Sex mit Kindern & Jugendlichen wird in Deutschland in § 176 & § 182 StGB geregelt. Wobei dort nur steht, was verboten ist. Und erlaubt ist, was nicht verboten ist.

Da der § 182 logisch etwas unübersichtlich ist, kürz ich hier mal ab, was die beiden Paragraphen verbieten. Dabei verwende ich folgende Abkürzungen:

A:       Alter des jüngeren Sexpartners
B:       Alter des älteren Sexpartners
Entgelt(A,B): Der B Jahre alte Sexpartner belohnt den A Jahre 
              alten für den Sex durch eine Gegenleistung
Zwang(A,B):   Der B Jahre alte Sexpartner veranlasst den Sex mit 
              dem A Jahre alten durch Ausnutzen einer Zwangslage
Unreif(A,B):  Der B Jahre alte Sexpartner veranlasst den Sex mit 
              dem A Jahre alten, indem er dessen fehlende 
              Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung (Unreife) 
              ausnutzt 
Verbot(A,B):  Sex zwischen 2 Partnern im Alter von A und B Jahren 
              ist verboten
Erlaubt(A,B): Sex zwischen 2 Partnern im Alter von A und B Jahren 
              ist erlaubt
⇔ :   genau dann wenn
∨ :   nicht ausschließendes ODER
&  :   UND
¬  :   NICHT

Damit lassen sich die Verbote gemäß § 176 & § 182 so ausdrücken:

Verbot(A,B) ⇔ A<14 ∨ (A<18 & Zwang(A,B)) 
                    ∨ (A<18 & B≥18 & Entgelt(A,B))
                    ∨ (A<16 & B≥21 & Unreif(A,B))

In Worten: Sex zwischen 2 Personen ist verboten, wenn

  • eine davon weniger als 14 Jahre alt ist, oder
  • eine weniger als 18 Jahre alt ist & die andere den Sex herbeiführt, indem sie eine Zwangslage ausnutzt, oder
  • eine weniger als 18, die andere über 18 ist & für den Sex eine Gegenleistung erbringt, oder
  • die eine weniger als 16, die andere über 21 ist & die Unreife der jüngeren ausnutzt.

Es gilt also:

Erlaubt(A,B) ⇔ ¬Verbot(A,B)
             ⇔ ¬[ A<14 ∨ (A<18 & Zwang(A,B))
                       ∨ (A<18 & B≥18 & Entgelt(A,B))
                       ∨ (A<16 & B≥21 & Unreif(A,B)) ]
             ⇔ ¬(A<14) & ¬(A<18 & Zwang(A,B))
                       & ¬(A<18 & B≥18 & Entgelt(A,B))
                       & ¬(A<16 & B≥21 & Unreif(A,B))
             ⇔   A≥14 & (A≥18 ∨ ¬Zwang(A,B))
                      & (A≥18 ∨ B<18 ∨ ¬Entgelt(A,B))
                      & (A≥16 & B<21 ∨ ¬Unreif(A,B))

In deinem Fall gilt A=14 und B=20, also:

Erlaubt(A,B) ⇔ 14≥14 & (14≥18 ∨ ¬Zwang(14,20))
                      & (14≥18 ∨ 20<18 ∨ ¬Entgelt(14,20))
                      & (14≥16 ∨ 20<21 ∨ ¬Unreif(14,20))
             ⇔ ¬Zwang(14,20) & ¬Entgelt(14,20)

Sex zwischen dir & deiner Freundin ist also erlaubt, wenn sie dazu weder eine Zwangslage ausnutzt noch dich dafür durch eine Gegenleistung belohnt (z. B. Geld).

Ferner gelten natürlich auch Sexverbote des StGB ohne Bezug zum Alter der Sexpartner: Sex mit Schutzbefohlenen, unter Ausnutzung einer Amtsstellung oder eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses (z. B. Lehrer/Schüler).