Dürfen 14 jährige und 20 jährigezusammensein frage aus neugier?

5 Antworten

Zusammensein ist grundsätzlich kein rechtliches Problem.

Spannend wird es, wenn es ums Thema Sex geht.
Und bei 14jährigen ist die Gefahr gegeben, dass sie von 20järhigen ausgenutzt werden.

Es gibt da Tabellen, die man leicht ergoogeln kann, die zeigen, wo die Grenzen genau liegen.

Aber wie ich schon einst belehrt wurde, so sind in der Praxis wenige Fälle bekannt, bei denen es nach einvernehmlichen Sex zu juristischen Konsequenzen gekommen ist.
Wenn man so will, scheint der Staat nicht daran interessiert zu sein, Geld und Zeit in die Bewertung von Liebschaften von Jugendlichen zu investieren.

Lasse mich, was das angeht, aber auch gerne eines Besseren belehren.

Beziehungen ohne sexuelle Handlungen sind grundsätzlich mit jedem Alter erlaubt, bzw. nicht gesetzlich verboten. 

Lediglich sexuelle Handlungen mit Minderjährigen, unabhängig davon ob Beziehungen bestehen oder nicht, werden geregelt. Und da gilt in Deutschland folgendes:

  • sexuelle Handlungen an Kindern (U14) sind verboten (§ 176 StGB)
  • sexuelle Handlungen an minderjährigen Schutzbefohlenen (bspw. Lehrer-Schüler) sind verboten (§ 174 StGB)
  • sexuelle Handlungen mit Jugendlichen (14 - 18) sind grundsätzlich erlaubt, allerdings gibt es nach § 182 StGB auch drei Ausnahmen: So ist es verboten, ...
  1. ...wenn eine Zwangslage ausgenutzt wird (Abs. 1)
  2. ...wenn ein Entgelt gezahlt wird (Abs. 2)
  3. ...wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung der Jüngeren ausgenutzt wird (Abs. 3), gilt nur bei Ü21 mit U16 muss vor Gericht aber gutachterlich belegt werden.

Sofern die Minderjährige nicht gefährdet ist (bspw. durch Drogenkonsum oder -handel des Freundes), entscheiden deutsche Gerichte auch gegen die Eltern und für die Beziehung des Kindes, wie in folgendem Fall: http://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

ja, dürfen sie. sex aber nur wenn's sicher totale liebe ist. und das lässt sich vor géricht nur beweisen mit vielen SMS beiderseits und Anrufauflistung ...

denn dem älteren wird man immer ... unterstellen, wenn es ein Mann ist.

und auch wenn das Gesetz nicht darauf aufmerksam wird, wird der ältere sehr leicht in Verruf geraten.

in meinem Heimatort war ein ca 18-jähriger immer mit einer ca 12-jährigen unterwegs. niemand hat sie je küssen gesehen. keiner hat nachgefragt ob die ein Verwandtschaftsgrad haben. ihm wurde im ganzen Ort nachgesagt er wäre ...

Ja laut gesetzt schon muss nur der Rest passen