Darf eine Arztpraxis Selfiefotos und persönliche Auzeichnung der eigenen Impfung verbieten?

Ich ging neulich in eine Arztpraxis zu meiner 1. Impfung. Vor der Impfung war ich aufgeregt, machte im Wartezimmer einige wenige Selfie-Fotos zur Erinnerung und schickte sie meiner Freundin. Als ich bei der Impfung drankam, fragte ich die Arzthelferin höflich ob ich - ohne sie zu filmen- ein kurzes Video von meinem Arm machen konnte wie die Spritze reinging (nur einige Sekunden). Das wurde mir erlaubt und ich filmte auch nur die Spritze. Als ich zu Hause war zeigte ich meinen Freunden die wenigen Fotos und das kurze Videos und postete in einer Community einen kurzen Text, der sinngemäss so war "ich war beim Arzt Dr. Peters (Name habe ich hier geändert), Impfung ist gut gelaufen. Mir geht s nach kurzen Schwankungen okay."

Als ich Wochen später erneut in die Arztpraxis ging, gab es Ärger. Man teilte mir mit, dass ich gegen das Datenschutz gesetz verstoßen hätte und das das beim Landesbeauftragten für Datenschutz landen würde. Ich verteidigte mich und sagte, dass ich nur Selfies geschossen hätte. Das sagte ich auch einer anderen Ärztin Dr. L. (Name geändert), die meine 2. Impfung durchführte und recht locker damit umging. Später teilte mir Dr. Peters mir mit, das Filmverbot sei, es aber gegen mich -nachdem ich die Selfies gezeigt hatte -keine Klage geben wird. Ich befürchte aber: Es kann natürlich Ärger geben, wegen des geposteten Text, weil ich den Names des Arztes (allerdings nur Vornamen) gepostet habe (vermutlich müsste ich Text dann löschen). Jetzt meine Frage: Wie ist der Fall juristisch zu beurteilen? Inwieweit greift Meinungsfreiheit und Kunstfreiheit? Soll ich weiterhin zu dieser Arztpraxis gehen oder mir eine andere Arztpraxis suchen?

Datenschutz, Recht, Soziale Netzwerke, Arzt, Gesundheit und Medizin, Impfung, Meinungsfreiheit

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