Muss ein Kaminofen von der Eigentümergemeinschaft beschlossen werden?

Der Ofen wurde bereits vom Nachbarn an einen vorhandenen gemauerten Entlüftungsschacht ohne Edelstahlrohr angeschlossen und auch vom Schornsteinfeger genehmigt. Dieser Entlüftungsschacht grenzt an den Zentralheizungsschlot. Seit ca. 3 Wochen treten an der Kaminwand in meinem Wohnzimmer feuchte, braune sehr stark riechende Versottungsflecken auf (hier läuft der Kaminofenschacht entlang).

Der Kaminofen wurde vom Nachbarn ohne Beschluss einer Eigentümerversammlung installiert. (Er hatte ca. 2 Jahre zuvor bei den Nachbarn mündlich erfragt, ob noch jemand Interesse daran hätte einen Holzofen einzurichten. Von der tatsächlichen Installation des Ofens hat keiner etwas gewusst.) Insgesamt dürfen, laut Schornsteinfeger, von den 8 Wohneinheiten (4 rechts, 4 links) nur 2, maximal 3 Wohnungen einen Kaminofen einrichten (nur innerhalb der rechten Haushälfte, da nur von hier aus der Entlüftungsschacht angebunden werden kann.) Es muss noch die Ursache der Versottung geklärt werden (Zentralheizungsschacht oder Holzofenschacht) und damit auch derjenige, der die Kosten trägt (Eigentümergemeinschaft oder Eigentümer mit Kaminofen). Deshalb hätte ich gerne gewusst, ob dieser Holzofen ohne Beschluss durch die ETG überhaupt hätte in Betrieb genommen werden dürfen? Wenn nein, muss dieser Beschluss dann einstimmig sein oder reicht eine Mehrheit bzw. eine Dreiviertelmehrheit?

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