Schornsteinfeger holt die Behörde?

6 Antworten

Er kann mit einer Strafe bis zu € 5.000 belegt werden.

Gesetzliche Grundlage:

§ 24 - Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG)Bußgeldvorschriften

§ 24 hat 1 frühere Fassung und wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1.

entgegen § 1 Absatz 1 Satz 1 in Verbindung mit der Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 1 Satz 2, jeweils auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 1 Absatz 1 Satz 3, eine Reinigung, eine Überprüfung oder eine Schornsteinfegerarbeit nicht oder nicht rechtzeitig veranlasst,

2.

entgegen § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 oder Satz 2 oder § 19a eine Mitteilung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht,

3.

entgegen § 1 Abs. 3 Satz 1 oder 2 Zutritt nicht gestattet,

3a.

entgegen § 2 Absatz 2 Nummer 2 ein Gerät verwendet,

4.

entgegen § 4 Absatz 3 Satz 1 in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach Absatz 4 Satz 1 das Formblatt nicht richtig oder nicht vollständig ausfüllt,

5.

entgegen § 5 Abs. 2 eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet,

6.

entgegen § 19 Absatz 3 Satz 1 ein Kehrbuch, einen Feuerstättenbescheid oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übergibt oder ein elektronisches Kehrbuch oder dort genannte Daten nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig übermittelt oder

7.

entgegen § 19 Absatz 3 Satz 2 dort genannte Daten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig löscht.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 6 und 7 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

habakuk63  09.05.2023, 16:58

In der oberen Zahl fehlt eine 0. Es können 50.000€ werden.

1
Bei Nichteinhaltung von Fristen und Pflichten drohen Bußgelder

Die im Feuerstättenbescheid angemerkten Arbeiten müssen Sie als Hausbesitzer durchführen lassen. Sollten Sie dieser Pflicht nicht nachkommen, kann der Schornsteinfeger das Pflichtversäumnis an die zuständige Behörde melden. In diesem Fall kann ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro verhängt werden. Wenn Hausbesitzer sich der verpflichtenden Prüfung verweigern, kann der Schornsteinfeger sich im Ernstfall auch mit polizeilicher Hilfe Zugang.

https://www.dein-heizungsbauer.de/ratgeber/wartung/schornsteinfeger-pflicht/

Welche Heizung hat der Nachbar denn? Öl, Gas, Kamin ? Aber die Schornsteinfeger wissen schon, wie oft sie kontrollieren müssen. Teuer ist das schon. 50€ für 20 Minuten Arbeit. Dafür müssen andere den ganzen Tag arbeiten.

ProfDrDrStrom  22.11.2022, 18:51
50€ für 20 Minuten Arbeit.

Hast du eine Ahnung was ein Messgerät kostet, Schulungen, jährliche Kalibrierungen der Messgeräte?

Den Wagen mit dem der Schornsteinfeger kommt gibt es auch nicht zum Nulltarif.

Wir leben nun mal in Deutschland, da herrscht Recht und Ordnung (O-Ton Toto und Harry).

Wer es nicht mag kann ja wegziehen, zB. in die Sahelzone, da sind die Vorschriften bestimmt lockerer.

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Vermutlich mit Hilfe eines Schlüsseldienstes die Tür aufmachen.

Leimschleim123 
Fragesteller
 22.11.2022, 08:47

Wasss??!!🤯😳

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ProfDrDrStrom  22.11.2022, 08:55

Und die GSG 9 ist zur Unterstützung auch dabei…

Vorher gibt es Schreiben, Fristen, Bußgelder und irgendwann der Gerichtsvollzieher mit dem Schlüsseldienst, aber ohne die GSG 9.

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Im Zweifelsfall verschafft sich der Mann in Schwarz mit Hilfe der Polizei und einem Schlüsseldienst Zugang zur Feuerstätte.