Jugendamt wurde 'eingeschaltet' was passiert jetzt?

Mein Mann und ich haben einen netten Brief vom Jugendamt bekommen, weil die Polizei ihnen mitgeteilt hat, dass wir bei der Erziehung unseres Kindes Unterstützung brauchen. Unser Baby ist jetzt 5 Monate alt fast.

Mein Mann und ich haben kurz nach der Geburt von unserem Baby das erste mal so richtig gestritten, weil er mir etwas verheimlicht hatte, was vor zwei Jahren aber passiert ist (hab’s erst durch seine Mails nach der Geburt gesehen!). Wir sind dann zwei Monate nach der Geburt von dem kleinen mal feiern gegangen und das Baby bei meiner Mutter abgegeben, da es dort gut aufgehoben ist, wenn wir mal ausgehen möchten. Leider ist es durch Alkoholkonsum in dieser Nacht ausgeartet. Wir haben gestritten, sodass die Polizei kommen musste (mein Mann war so dumm und hat gedacht das Spiel mit der Polizei ist nur Kinderspiel und da passiert ja nichts). Er hat die nämlich angerufen, weil ich mein Mann nicht in die Wohnung lassen wollte. Wir waren leider beide besoffen und wie gesagt, das Baby war bei meiner Mutter. Und zwei Wochen davor hab ich auch mal bei der Polizei angerufen, damit die mein Mann raus schicken weil ich sauer auf ihn war (ja ich weiß es war dumm!). Man lernt ja aus seine Fehler und nimmt die spätere Folgen dann auch wahr. Nun ja das wegen hat die Polizei das Jugendamt informiert, obwohl das Kind bei den Streits nie dabei war.

Ich bin derzeit Auszubildende und bin in 3 Monaten fertig mit meiner Ausbildung und gehe danach in Elternzeit. Mein Ehemann ist mit seinem Master Studium seit Anfang des Jahres fertig. Er ist von morgens bis nachmittags mit dem Baby, in der Zeit bin ich bei der Ausbildung und dann wenn ich heim komme, geht er zur Arbeit und das klappt mit allem prima. Wir haben genug Geld, das Kind bekommt tolle Spielsachen, seine Nahrung, er wird von mir so verwöhnt mit Küsschen und er ist immer in meiner Nähe, weil ich finde, dass es wichtig für Babys ist die Nähe zur Mutter. Ich bin auch eine ordentliche Person, ich kann kochen, mache Wohnung sauber und bin verantwortungsbewusst und auch durchschnittlich gebildet. Dem Baby mangelt es an nichts, wir nehmen Kinderarzt Termine wahr, lassen ihn impfen und machen alles. Das Baby sieht auch glücklich aus, man merkt es hat eine gesunde Entwicklung und es macht auch viel.

Nun aber da es für mich niemals im Leben infrage kommen würde, dass mir irgendwer mal das Kind weg nehmen wollen würde, wirklich niemals (mein Mann sieht es genauso). Ich frage mich was das Jugendamt bei solchen fällen denn vornehmen möchte? Zwischen mir und meinem Mann läuft es wieder gut, wir sind beide verantwortungsvoll und da das Kind jetzt alles versteht, streiten wir nicht vorallem nicht vor ihm.

Wie gesagt im Brief steht ein Termin, dass sie gerne mal vorbei kommen möchten, um sich selbst ein Bild zu machen und weil die Polizei meinte wir brauchen Erziehungshilfe. Das blöde ist, dass wir Ende dieses Monats zu meinem Vater ziehen alle 3 und die wollen Ende dieses Monats kommen, wenn die Möbel schon alle teilweise weg sind (die wollten doch sicherlich unsere Wohnung auch sehen?)

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Sollte ein Weckruf oder ein Schuss vor den Bug, für euch als Eltern, sein. Ihr habt jetzt Verantwortung 24x7 auch wenn euer Kind bei Oma ist, ihr müsst euer Verhalten entsprechend anpassen.

Was wird passieren, entweder ihr bekommt Besuch vom Judendamt, der sich euer Verhalten, eure Wihnung und den Umgang mit dem Kind anschaut, oder ihr werdet zu einem Gespräch ins Jugendamt eingeladen.

Wenn ihr dann nicht wieder "Kindergarten veranstaltet" sollte danach nix mehr passieren. Schafft ihr es einen unfähigen, überforderten oder gar einen gefährlichen Eindruck zu erzeugen, dann.......wird es kompliziert und aufwändig.

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Gibt es doch.

https://frosch.de/de/produkte-und-tipps/universal-reiniger-orange.html

Die meisten Leute wollen aber auch bei den Putzmitteln protzen, wie bei den aufgemotzten Autos.

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Für die erste Immobilie haben wir sechs Jahre gesucht, weil es eine bestimmte Lage sein sollte und ein freistehendes Einfamilienhaus werden sollte.

Ist es auch geworden, ist aber eine ganz andere Geschichte.

Voraussetzungen für den Erwerb und dauerhaften Besitz:

1. Eigenkapital, je mehr desto besser, weil das

a) die Kreditsumme verkleinert und somit die monatliche Belastung,

b) die Höhe des Ausfallrisikos geringer ist (bessere Zinsen),

c) durch die geringere Anuität schnell Geld für eine zusätzliche Tilgung angespart werden kann,

Auf was muss geachtet werden (auf alles), insbesondere sollten der Vertrag und die Leistungsbeschreibung von einem Fachanwalt für Baurecht gepr9ft werden. Ihr solltet den Vertrag und die Leistungsbeschreibung VOR der Unterschrift von einem Fachanwalt für Baurecht prüfen lassen, kostet ca. 1.000€ aber ist jeden Euro wert.

Das erste Haus wäre auf Grund "suboptimaler" Bauausführung und geschickt formulierten Vertrages fasst eine Katastrophe geworden, wenn der Architekt sich nicht bei seiner Berufsehre angegriffen gefühlt hätte und dann einiges auf seine Kappe genommen hätte.

Beim letzten (aktuellen) Haus hat uns der für uns gut formulierte Bauwerkvertrag immense Kosten erspart, ein Vielfaches der Anwaltskosten.

Praktische Tipps.

* Unter JEDEN Schalter kommt direkt eine Steckdose,

* Dort wo ihr eine Steckdose plant, solltet ihr zwei einbauen,

* Plant einen Schlafraum im Erdgeschoss, damit im Alter nicht das ganze Haus (sehr teuer) umgebaut werden muss! Den könnt ihr als Büro oder Gästezimmer nutzen, bis ihr ihn braucht,

* Wenn möglich solltet ihr eine Wärmepumpe nutzen,

* Lasst auch prüfen, ob ein Eisspeicher möglich ist, der hilft sehr wenn es darum geht Wärme für die kalten und dunklen Monate zu speichern,

* Die Nutzung von Photovoltaik und Sonnenkollektoren solltet ihr zumindest vorbereiten lassen (Statik, Leerrohre, Platz für zweiten Zähler), das kostet erstmal nur ein paar hundert Euro,

* In jeden Raum wird eine Doppelnetzwerkdose CAT 6 gelegt, damit das jeweilige WLAN auch Dampf hat,

* Lasst euch kein WDVS Wärmedämmverbundsystem aufschwatzen (das hält keine 30 Jahre und ust dann Sondermüll), lieber Porotonsteine mit Perlitfüllung und dann Ziegelwand davor mit Zwischendämmung aus Papierflocken, Kokosfasern etc, das hält mindestens 100 Jahre,

Baunebenkosten(Fallen oder Fallstricke):

ALLES was nicht in der Bauleistungsbeschreibung steht verursacht Baunebenkosten.

1. Alle Gebühren (Notar, Grundbuch, Vermesser, Grunderwerbsteuer, Bauversicherung, Anwalt zur Vertragsprüfung) ca. 8-10% der Bausumme;

2. Alle Leistungen, die nicht in der Bauleistungsbeschreibung stehen, aber dazugehören, (Erschließung des Grundstücks, Baustraße, Baustrom und Bauwasser, Garage, Terrasse, Garten, Straßenfertigstellung und Garagenauffahrt) ca. 20% der Bausumme;

Das sind die Hauptbestandteile der Baunebenkosten.

Sobald die erste Immobilie zügig (max.15 Jahre) komplett bezahlt ist und ihr weiterhin gutes Geld verdient schmeißen euch die Banken die Kohle fast hinterher, weil ihr gezeigt habt wie gut ihr mit Geld / Schulden umgehen könnt und für die zweite Immobilie zusätzlich die erste als weitere Sicherheit eingesetzt werden kann, das Verlustrisiko der Bank geht gegen Null.

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Du solltest dich bei "Haus und Grund" informiere, auch um zu vermeiden, daß DEIN Mietvertrag eventuell unzulässige Klauseln enthält.

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DU konfigurierst mit dem Fachberater deine Küche und lässt den Kühlschrank weg.

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Solange eine direkte geschäftliche Beziehung (Leistung gegen Bezahlung) mit dem Kunden besteht ist es KEIN Subunternehmen.

Eine Subunternehmerschaft besteht wenn gilt, Auftrag und Bezshlung: Kunde - Unternehmer - Subunternehmer, es besteht keine direkte Beziehung zwischen Kunde und Subunternehmer.

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Der Telekonverter ist richtig gut. Der Verlust an Detailschärfe ist mit bloßem Auge nicht erkennbar, du musst massiv in die erstellte Aufnahme reinzommen ( Lightroom 100% ) um zu erkennen, das feine Härchen oder Federnenden nicht mehr sooo scharf wirken.

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Pro kW Peak-Leistung kostet eine PV Anlage ca. 1.600 Euro, bei großen Anlagen (>10kW) wird es preiswerter.

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Bei 3 Aussenleiter + PE kannst du doch einfach einen 4 Poligen CEE Anschluss verwenden.

Im unten verlinkten Wikipedia Beitrag unter 3L +PE, 6h aufgeführt.

https://de.m.wikipedia.org/wiki/IEC_60309

Achtung dieser Anschluss ist nicht für 230V Geräte geeignet, weil der Nullleiter fehlt. Es stehen nur 400V zur Verfügung.

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