Sollten Geflüchtete wählen dürfen?

Nein, weil…. 88%
Ja, weil… 12%

51 Stimmen

10 Antworten

Das Wahlrecht ist in Deutschland an die deutsche bzw. bei manchen Wahlen an die EU-Staatsbürgerschaft gebunden. Dabei sollte es auch bleiben.

Es bleibt jedem Zuwanderer freigestellt, diese Staatsbürgerschaft zu erwerben. Wer das allerdings nicht möchte oder kann, braucht auch nicht in diesem Land mitzubestimmen. Er bleibt dann halt Gast.

Das Wahlrecht ist an die Staatsbürgerschaft gebunden (Ausnahme EU-Wahlen und Kommunalwahlen).

Ich bin nicht grundsätzlich dagegen, dass Ausländer:innen wählen können. Ich würde aber doch gewisse Voraussetzungen an das Wahlrecht knüpfen wie z. B. dass der/die Betreffende mindestens 5 Jahre in Deutschland lebt.

Nein, weil….

Weil es im Grundgesetz (GG) für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) so verankert ist, dass das Wahrecht an die deutsche Staatsbürgerschaft gebunden ist. Jemand der diese nicht besitzt, hat kein Wahlrecht. Außerdem, ist oftmals der Schutz-/ der Aufenthaltsstatus noch nicht abschließend geklärt, ob die Person überhaupt in Deutschland bleiben darf und wenn ja, ob sie das dauerhaft oder lediglich befristet darf. Es gibt desweiteren keinen anderen Staat auf der Erde, bei dem nicht- Staatsangehörige ein Wahlrecht besitzen. Ich sehe nicht, warum man das hier anders machen sollte, wenn dies überhaupt so verfassungsrechtlich betrachtet möglich wäre, was ich bezweifele.

Mfg

Nein, weil….

Viele sich zuwenig mit unserer Politik auskennen oder aufgrund von einer Sprach Barriere nicht alles verstehen. Zudem könnten sie leichter beeinflusst werden.

Nein, weil….

Geflüchtete zurück müssen, es sei denn sie erwerben die deutsche Staatsbürgerschaft und erfüllen die Bedingungen dafür. Dann sind sie deutsche Staatsbürger und können natürlich auch wählen.