Sollte man 100-jährige NS-Täter heute noch bestrafen
Hi,
Ich habe ein Video gesehen: Ein 100-jähriger Mann wurde in einem Jugendgericht zu Bewährung verurteilt.
Ich finde es einfach nur lächerlich, was in diesem Land abgeht! Er ist 100 Jahre alt lasst ihn doch in Ruhe!
Das ist meine persönliche Meinung. Damals war er ein einfacher 18-jähriger Soldat, nichts weiter.
Auch die Offiziere von damals falls sie noch leben sollte man meiner Meinung nach nicht mehr bestrafen. Die Sind Heute über 100?
Damals gab es völlig andere Gesetze als heute, und die Leute haben nur das getan, was der "Führer" gesagt hat.
Aber wie gesagt: Das ist nur meine persönliche Meinung.
Eure Meinung
65 Stimmen
37 Antworten
Mord verjährt nicht. Jeder der Böses tut, soll seine Strafe absitzen.
zur Erinnerung: in DE gibts keine Todesstrafe, und das ist gut so.
Das ist nur symbolisch gemeint. Das weiß ich selber. Derjenige kann in seinen letzten Tagen nochmal über alles nachdenken.
nachgedacht hat er schon 80 Jahre lang darüber, egal, ob er es nach wie vor für richtig hält, oder es bereut. udn egal, welche Schlussfolgerung er in den 80 Jahren gezogen hat - du glaubst doch nicht im Ernst, dass sich die jetzt dann noch ändern wird!
die Aufhebung der Verjährung für Mord war eine Spezialregelung, um eben Nazis weiter verfolgen zu können. damit zu argumentieren, ist ein Bisschen zirkulär! und sinnlos bleibt es sowieso trotzdem: eine Verjährungsfrist hat schon Sinn in einem Rechtssystem, das sich (angeblich) vom Rachegedanken verabschiedet hat udn einer Wiedereingliederung in die Gesellschaft Priorität einräumt.
Alter schützt vor Strafe nicht.
In einem Rechtsstaat sollte man aber nicht für Taten verurteilt werden, die zum Zeitpunkt der Tat nicht strafbar waren.
Erstens sieht das die Völkergemeinschaft anders und zweitens waren die Taten auch damals strafbar. Die Verfassung von 1919 wurde nie ausser Kraft gesetzt. Das StGB auch nicht,
Wie kommst du auf die Idee dass 1933-45 Mord und Beihilfe zum Mord nicht strafbar waren? Sie wurden durch die Nazijustiz nicht verfolgt, das ändert aber nichts an der Strafbarkeit, sondern war nur eine zusätzliche Rechtsbeugung. Es gab kein Gesetz was das Ermorden von Juden erlaubte.
Mord und Beihilfe zum Mord waren auch im dritten Reich strafbar.
gut, dann sperren wir auch 5jährige ein - 5 Jahre ist schließlich auch ein Alter...
5-jährige sind nicht mündig. 100jährige schon. Sie waren auch im 3. Reich mündig.
^wer heute 100 Jahre alt ist, war zu Kriegende maximal 20 udn damit sein ganzes Leben lang schwerstens indoktriniert, Gehirngewaschen!
die HJ-Buben, die als 14, 15jährigen den anrückenden Alliierten entgegengeworfen wurden, waren auch fest davon überzeugt, das einzig Richtige für Führer Volk und Vaterland zu tun, weil sie es ihr Leben lang nicht anders gehört hatten!
wer heute 100 Jahre alt ist, war zu Kriegende maximal 20
Aber nicht fünf. Das Jugendgerichtsgesetz von 1923 legte das Alter der Strafmündigkeit auf 14 Jahre fest. Das ist auch in der Neufassung von 1953 übernommen worden.
Ich finde es einfach nur lächerlich, was in diesem Land abgeht! Er ist 100 Jahre alt lasst ihn doch in Ruhe!
Mord ist Mord. Und Beihilfe zum Mord ist ebenfalls strafbar. Selbstverständlich sollen solche Menschen verurteilt werden.
Und wenn heutzutage noch NS- Verbrecher verurteilt werden, müssen sie aufgrund ihres Alters (leider) nicht mehr einsitzen (Wahrscheinlich müsste man dann im Gefängnis noch Altenpfleger einstellen)
Ich habe kein Mitleid mit diesen NS- Verbrechern.
Dann ist das so.....auch wenn es für mich unverständlich ist, solch eine Einstellung zu haben.
Sollte man 100-jährige NS-Täter heute noch bestrafen
Natürlich. Mord verjährt nicht.
Er ist 100 Jahre alt lasst ihn doch in Ruhe!
Du würdest anders reden, wenn er deine Familie gefoltert und ermordet hätte.
Alex
Du würdest anders reden, wenn er deine Familie gefoltert und ermordet hätte.
Du weißt dass ich deine Beiträge sonst sehr schätze, daher hoffe ich dass du meine Bemerkung nicht negativ siehst. Persönliche Betroffenheit sollte im Strafrecht keine Rolle spielen. Im Gegenteil, persönliche Betroffenheit führt regelmäßig und berechtigt zu einem Ablehnungsgesuch, und zwar sowohl für den Richter wie auch für den Ankläger. Dies dient dazu dass die betroffenen Rechtsorgane lediglich auf Basis des geltenden Rechtes und nicht auf Basis persönlicher Befindlichkeiten handeln.
Es ist übrigens auch irrelevant ob der Fragesteller persönlich betroffen ist oder nicht. Wie du bereits in einer ersten Aussage geschildert hast verjährt Mord (und die Beihilfe zum Mord) nicht, daher ist die Rechtslage eindeutig und "in Ruhe lassen" spielt in einem Rechtsstaat keine Rolle mehr.
Persönliche Betroffenheit sollte im Strafrecht keine Rolle spielen
Full ACK.
Es geht hier auch nicht um die Bewertung des Strafmaßes sondern um eine Bewertung der Einstellung des FS mit dem Tenor "ist doch nicht so schlimm - ist ja schon 80 Jahre her ..."
Und diese Einstellung kommentierte ich mit "Du würdest anders reden, wenn er deine Familie gefoltert und ermordet hätte."
Es muss auch ein Vergeben geben.
Ich denke, dass Jesus als Jude und Religionstifter, durchaus auch auf eine "Tradition" zurück gegriffen hat. "Wie auch wir vergeben unseren Schuldigern".
Nein, Jesus hat das Alte Testament (Torah) mit seiner rassistischen Unmoral doch gerade überwunden und den teuflischen Charakters Jahwes erkannt.
bei einem 100jährigen, so er überhaupt haftfähig ist, bewegt sich die Strafe für vielfachen Mord bei c 1 Jahr Haft - ist das die gerechte Strafe für Mord?
außerdem ist deine Argumentation mit dem nicht-verjähren zirkulär: Mord wurde aus der Verjährung genommen, eben UM Nazitäter immer strafen zu können - davor gab es nämlich eine Verjährungsfrist für Mord!
und selbst WENN man moderne Grundlagen für eine Bestrafung eines Täters ansetzt: generalpräventive Wirkung der Strafe ist auszuschließen, spezialpräventive ebenso (wenn der seit 80 Jahren nicht rückfällig wurde, wird ers wohl mit 100 Jahren auch nicht mehr werden)
und jede Menge weitere GRünde...