Ich habe einem Bekannten einst nach politischen Diskussionen mal erzählt, was ich zur letzten Bundestagswahl gewählt habe und ihm deutlich gemacht, dass diese Information vertraulich ist. Vor kurzem hat sich herausgestellt, dass er einer andere Bekannten von mir dies weitererzählt hat und die hat es wiederum auch einem anderen Bekannten weiter erzählt. Das ist natürlich nicht meinem Interesse.
Wir haben in Deutschland ja auch so etwas wie das gesetzliche Wahlgeheimnis. Nun ist mir durchaus bewusst, dass ich da rechtlich wohl kaum vorgehen mag gegen diesen Verrat. Ist auch nicht in meinem Interesse. Was mich aber interessiert: Haben diese Personen mit dem Weitererzählen eigentlich eine Straftat begangen, weil sie mein Wahlgeheimnis verletzt haben? Zumindest dem ersten wurde von mir klar gemacht, dass es sich dabei um ein Geheimnis handelt.