Vom Volk gewählter Bürgermeister stirbt - wer wird sein Nachfolger?
Muss dann neu gewählt werden oder wird der neue BM sein ehemaliger Stellvertreter? Kommunalwahlrecht Brandenburg. Glaube das ist anders als beim Kanzler, oder?
3 Antworten
Ich bin nicht aus Brandenburg aber wenn ich so in § 74 des Kommunalwahlgesetzes Brandenburg gehe heißt es da, wenn die Amtszeit vorzeitig endet (und das tut Sie durch den Tod des Amtsinhabers oder z.B. durch Erreichen der Altersgrenze) dass eine Neuwahl innerhalb von 5 Monaten stattfindet. http://bravors.brandenburg.de/de/gesetze-212791#74
Bis dahin führt sicher der Stellvertreter die Amtsgeschäfte.
Ich denke, dass es dafür keine generelle Regelung gibt. Da hat jede Kommune ihr eigenes Verfahren.
Das ist definitiv eindeutig geregelt... allerhöchstens mit kleinen unterschieden in jedem Bundesland...
Das ist in ganz Deutschland gleich geregelt.
Das Amt des Bürgermeisters ist ein persönliches Amt, welches nicht übertragbar ist. Daher müssen die Wähler neu Wählen, wenn der Bürgermeister zurücktritt, zurückgetreten wird, oder aber stirbt.
Beim Kanzler muss das Parlament dann einen neuen wählen (https://www.gutefrage.net/frage/wenn-kanzler-und-vizekanzler-sterben?foundIn=unknown_listing).