Umzug kurz nach der Wahl. Darf ich wählen?
Ende Mai sind Kommunalwahlen und die Europawahl. Fünf Tage nach den Wahlen ziehen wir um. Eigentlich ist eine Wahl für meinen momentanen Bezirk ja schwachsinnig, weil ich letztendlich Kandidaten wählen würde, die gar nicht für meinen neuen Wahlbezirk zuständig wären. Kann ich trotzdem wählen, oder wie wird das gehandhabt?
6 Antworten
Du wählst dort, wo du zum Zeitpunkt der Wahl gemeldet bist. Wenn du vor der Wahl umziehen würdest, dürftest du höchstwahrscheinlich gar nicht wählen, weil es meist heißt "Wahlberechtigt sind alle..., die am Wahltag... seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet ihre Wohnung... haben." Zu einem gewissen Zeitpunkt müssen die Wählerlisten einfach feststehen, Wahlen sind auch so schon ein Organisationskoloss.
Sei einfach fair und lass die Kommunalwahl aus, da dich das Ergebnis tatsächlich nicht mehr betreffen würde. An der Europawahl würde ich an deiner Stelle aber trotzdem einfach an deinem jetzigen Wohnort teilnehmen.
Letzteres ist wohl auch so vorgesehen:
Du musst dich ummelden, aber ich schaetze das geht nicht wenn du noch nicht umgezogen bist.
Du kannst natürlich trotz des Umzugs wählen, aber eben in deinem angestammten Bezirk.
Wenn du wahlberechtigt bist wählst du deinem aktuellen Wohnort und nicht an deinem zukünftigen.
Ich habe das so verstanden, dass Du noch an Deinem alten Wohnort wählen darfst.
Das heißt, ich darf noch an den Wahlen teilnehmen, weil der Umzug erst nach der Wahl ist und dürfte nicht wählen, wenn der Umzug nach der Wahl wäre, richtig?