Trennung hin oder her, bei der Erziehung fahren die Eltern idealerweise eine gemeinsame Linie. Konstante und konsequente Bedingungen sind für Kinder wichtig.

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Nein. Ein bisschen Aufregung ist völlig normal und es gibt halt Menschen, bei denen das schlimmer und auffälliger ist. Solche Situationen kann und sollte man üben, aber das ist kein Grund schlecht von jemandem zu denken.

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Damit fehlst du heute unentschuldigt.

Bezüglich der Attestpflicht hast du doch wahrscheinlich ein Schreiben erhalten, in dem in der Regel auch steht, was du bei erneutem Fehlen zu erwarten hast. Guck da rein.

Die Konsequenzen hängen auch davon ab, ob du noch schulpflichtig bist oder nicht.

Unabhängig davon, passiert bei einem einmaligen Vorfall meist nicht viel. Mit Nachfragen wirst du auf jeden Fall rechnen müssen, gegebenenfalls auch mit einem formellen Gespräch.

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Gerade Vollkornkekse mag ich teilweise tatsächlich lieber. Und selbst wenn ich damit nicht zu "den meisten" gehören sollte, bin ich auch bei weitem nicht die einzige.

Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es zum Großteil einfach eine Marketingsache ist. Solange der Absatz und Gewinn groß genug ist, werden solche Produkte angeboten, egal aus welchen Gründen Leute das kaufen.

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Wenn man bedenkt, dass ich schon im Kindergartenalter mit zu den Kundgebungen am Maifeiertag geschleppt wurde, wäre es extren peinlich, wenn ich das nicht wüsste.

Kurz: Der 1. Mai ist der "Tag der Arbeit" bzw. aus meiner Sicht sinvoller der "Tag der Arbeiterbewegung".

Das Datum geht zurück auf Arbeiter Proteste und Streiks in den USA (besonders Chicago) und vorher schon in Australien.

In Deutschland wurde der Feiertag wärend des der Zeit des Nationalsozialismus eingeführt. Wobei es schon während der Weimarer Republik Bestrebungen von Seiten der SPD und DDP(?) gab, den Tag als Feiertag einzuführen. KPD und USPD war das aber zu gemäßigt und die bürgerlichen bis rechten Parteien lehnten so einen einen Feiertag grundsätzlich ab...

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Hier hast du die Rechtsgrundlage dazu:

§ 1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen
(3) Von der Kehr- und Überprüfungspflicht sind ausgenommen:
Anlagen nach Absatz 1, die dauerhaft stillgelegt sind, wenn die Anschlussöffnungen für Feuerstätten an der Abgasanlage dichte Verschlüsse aus nicht brennbaren Stoffen haben, bei Feuerstätten für gasförmige Brennstoffe die Gaszufuhr durch Verschluss der Gasleitungen dauerhaft unterbunden ist und eine Mitteilung über die dauerhafte Stilllegung an die zuständige bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger schriftlich oder elektronisch erfolgt ist,

Quelle: KÜO

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Er nimmt es euch ja nicht für länger weg und in seine Obhut. Ihr müsst es lediglich während des Unterrichts (kontrolliert) außer Reichweite legen. Das sind zwei völlig verschiedene Sachverhalte und letzteres ist absolut erlaubt.

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"Roboter" weckt da irgendwie völlig falsche Vorstellungen. Auch, dass Nanobots die Menizin revolutionieren, bezweifle ich ein bisschen. Aber ja, sie bieten mit Sicherheit neue Möglichkeiten, auf die wir gespannt sein können.

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