Unteroffizier – die neusten Beiträge

Laufbahnwechsel?

Guten Tag,

Ohne langes Gerede komm ich gleich mal zu meinem Proplem, ich bin seit mehreren Jahren Soldat der Bundeswehr und habe es nun endlich geschafft in die Verwendung zu kommen in die ich wollte und dass sogar relativ Heimatnah (Jackpot für mein Privatleben, weil die Bundeswehr hält einen ja gerne etwas weiter entfernt von der Heimat). Allerdings befinde mich zur Zeit in Ausbildung zum Fachunteroffizier und nicht zum Feldwebel was mich sehr ankotzt, da ich die Fachlehrgänge die der Feldwebel macht gerne auch machen würde, wie auch Speziallehrgänge die für Feldwebel vorgesehen sind, um mich Karrieremäßig einfach weiter zu bilden und dieß am besten Gestern. Ich hatte den Feldwebel in den letzten 6 Jahren bereits öfter gestellt, es war allerdings nie eine Stelle frei. Da ich mit dem Karriereberater auch nicht weiter kahm, hab ich nun mal mit meinen Zugführer, der mir in der neuen Einheit nur flüchtig Bekannt ist, das Gespräch gesucht und es war so ein Gespräch nach den Motto "schön dass sie sich wärend der ZAW nun kurz vor Ende auch mal direkt bei mir melden und schön dass sie Feldwebel werden wollen aber sie haben doch noch nichtmal die Qualifikation zum Uffz, ich hab eh keine Stellen die nächsten Jahre...".

Nun meine Frage, gibt es eine möglichkeit drotz der fehlenden Stelle Feldwebel zu werden? Die Verwendung gibt es auch im zivilen Bereich der Bundeswehr, ist es möglich zu wechseln oder einen Dienstposten zu besetzen bis einer als Feldwebel frei wird oder einen FW Posten als Dpäk oder vielleicht die weiterbildung über den BFD...?

Ich verzweifle langsam, da ich in der Bundeswehr echt was leisten möchte und mich auch wirklich weiterbilden will um nochmehr Wissen einbringen zu können...

Über eine Antwort wär ich sehr Dankbar.

Karriere, Aufstieg, bfd, Bund, Soldat, Weiterbildung, Feldwebel, laufbahnwechsel, stillstand, Unteroffizier

Bundeswehr - Ablehnung nach psychologischen Gespräch?

Servus zusammen,

Als kleine Information vorab:

Mit 14 Jahren habe ich mit andere Jungs Brandstiftung in 3 fällen begangen! Es entstanden zum Glück nur Sachschäden! Mit 18 Jahren kam dies erst bei der Polizei raus, daraufhin wurden wir zu einer Freiheits Jugendstrafe verurteilt. Oder habe ich 1 Jahr alles aufgearbeitet und mit 19 als ich draußen war habe ich mich bei der Bundeswehe beworben. Und mir wurde gesagt die Straftat ist zu „aktuell“ okay ..

Heute bin ich 25 Jahre alt, habe seit der damaliges Belehrung dauerhaft gearbeitet - habe mittlerweile ein Kind mit meiner Freundin und wir stehen mitten im Leben! Ich bin seit dem (bis auf ein Punkt in Flensburg) nicht mehr straffällig geworden! Jetzt habe ich gesagt - ich versuche es erneut! Natürlich musste ich vorab der Bundeswehr mein Urteil senden, nach 3 monatigem prüfen, wurde mir mitgeteilt das ich zugelassen bin und das Urteil keine Rolle mehr spielt. Also war ich jetzt 3 Tage bei der Musterung - beworben als Unteroffizier im IT Bereich, da ich dies auch Zivil mache und sehr viele Leute gesucht werden! - wurde dann beim Arzt als T1 gemustert - der fitnesstest wurde mit der Note 2 bestanden - der pc Test war gut! Dann beim psychologischen Gespräch hatte ich als einziges 2 Damen die uns allen vorher schon sehr unsympathisch waren. Naja nun gut, ich habe alle fragen über mich ergehen lassen und ehrlich und bedacht geantwortet- nach 40 Minuten hieß es warten warten warten… dann wurde ich erneut ins Zimmer gerufen und habe das Ergebnis „nicht tauglich“ erhalten! Mit folgender Begründung: es liegt nicht an ihrer persönlichen Leistung hier oder ihren auftreten - aber ihre Straftat damals wie sind der Meinung sie haben dies noch nicht verarbeitet, sie brauchen es auch in 2 Jahren nicht versuchen! Die Straftat bleibt immer bestehen.

Ich habe dann auf meinen Wunsch ein Gespräch mit einem Major und dem leitenden Psychologen bekommen. Diese sagten mir das sie die Entscheidung nicht revidieren können und na h Rücksprache mit der Psychologin war ihre Aussage „ ich kann nicht sehen das sich Herr ……. seit seiner Straftat damals mit 14 geändert hat“ .. nach diesen Worten war ich fassungslos und ernsthaft verletzt!

meine Frage: macht es Sinn wenn diese Entscheidung schriftlich eintrifft, wiederspruch einzulegen ?

Weder die hauptmänner noch die zivilen Sozialarbeiter in der Kaserne können dies nachvollziehen und nach der Frage von einem hauptmann „ welche psychologischen dies war“

und ich diese benannte „ schauten sich alle an - grinsten und schüttelten den Kopf.

ich habe so viel durchgemacht seit dieser Straftat und mir so viel ausgebaut - entschuldige wenn ich das sage aber keiner kann sich vorstellen wie weh dies getan hat! Jeder aus meiner Familie hat gesagt das ich es nie so verdient hätte.. unbeschreiblich wie eine fremde Person so etwas behaupten kann nach 35-40 min fragenhagel

Bundeswehr, Psychologe, Unteroffizier

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