Es schaut leider so aus, dass meine Tante in nicht allzu ferner Zukunft sterben wird und voraussichtlich werde ich die einzige Person sein, die die Erbschaft annimmt, weil sie ein Sparbuch besitzt auf die Summe von etwas mehr als 15.000€ befindet. Ich und mein Partner sind die Vollmachtsberechtigten für Konto und Sparbuch. Es gibt kein Testament oder ähnliche Schriftstücke.
Es ist selbstverständlich, dass ich von diesem Geld alle anfallenden Kosten für Beerdigung (anonyme Urnenbeisetzung), Wohnungsräumung... bezahlen werde, in der Hoffnung, dass das Geld reichen wird - Das es nicht reicht, ist meine größte Sorge!
Nun aber kommt meine eigentliche Frage: Da ich Grundsicherung wegen voller Erwerbsunfähigkeit erhalte bin ich ja gezwungen dem Sozialmat darüber Meldung zu machen, WANN ABER SOLL ICH DAS TUN????
1)Meine Befürchtung ist, dass wenn ich die Erbschaft anerkenne und dann die Mitteilung mache, noch bevor alle Kosten für die Beerdigung und drumherrum beglichen werden konnten, das Amt mir meine Leistung streicht und erwartet, dass ich von der Erbschaft meinen Lebensunterhalt bestreite, obwoh dieses Geld einen ganzen anderen Zweck dient.
2)Wartet ich damit aber bis nach der Beerdigung bzw. dem Zeitraum, bis alle Kosten begliechen wurden, habe ich die Befürchtung, dass das Amt mir Ärger macht, weil ich diese Mitteilung nicht gleich und sofort weitergegeben habe und somit gewissermaßen eine selbest herbeigeführte Sozialenotlage geschaffen habe, die bestraft werden kann.
Ich bin mir bewusst darüber, dass man mich überhaupt nicht zwingen kann die Erbschaft anzuerkennen und das ich das Erbe ablehnen kann und somit Vater Staat das Geld bekäme und er sich um alles kümmern darf, aber warum soll ich dem Staat Geld schenken? Das wäre auch nicht im Interesse meiner Tante!