SAGA GWG Anmeldung bei einem Freund als Untermieter?

3 Antworten

Dein Freund muss erst einmal den Vermieter fragen und dann musst du deinen geplanten Umzug vom Jobcenter genehmigen lassen,wenn du deine Leistungen weiterhin bekommen möchtest !

Wenn du schon in einer eigenen Wohnung leben würdest und ohne Zusicherung der Kostenübernahme umziehen würdest,dann stünde dir max.deine alte Miete zu,natürlich dann ggf.weniger,weil dein Kopfanteil sinkt,denn die Warmmiete wird dann durch 2 Personen geteilt.

Probleme könnte es dann allerdings nach 1 Jahr des Zusammenlebens mit deinem Freund geben,dann geht das Jobcenter von einer BG - aus und dann müsst ihr dem Jobcenter das Gegenteil nachweisen,sonst würde euer gemeinsames Einkommen auch auf euren gemeinsamen Bedarf angerechnet,nachdem Freibeträge auf Erwerbseinkommen abgezogen worden.

... was bräuchte ich um mich bei ihn Anzumelden ?

In Berlin brauchst du dar nichts, außer deinen Personalausweis. Damit gehst du zum Bürgeramt (bei dir eher direkt auf das Rathaus) und sagst: "Ich möchte mich anmelden in der Müllerstraße 1 bei Max Mustermann, Vorderhaus 3. Stock links!"

Ob das eine Gebühr kostet, musst du halt vorher fragen. Ob du dafür vorher einen Termin benötigst auf dem Amt, auch das musst du dort fragen - oder im Internet deiner Gemeinde.

Dein Freund muss dann seinem Jobcenter melden, dass er einen Untermieter hat - falls du wirklich dort einziehst - und wieviel Untermiete sein Untermieter zahlt.

Und du musst das auch deinem Jobcenter melden. Das übernimmt dann deine Untermiete, soweit sie angemessen ist und nicht höher, als deine bisherigen Wohn- und Heizkosten.

Ob dein Freund deinen Einzug seinem Vermieter meldet, das muss dich nicht interessieren.

Gruß aus Berlin, Gerd

was bräuchte ich um mich bei ihn Anzumelden ?

Erst mal braucht Dein Freund das Einverständnis des Vermieters für die Untervermietung, sonst geht GAR nichts.

Dann müsst ihr Euch das Vorhaben vom Amt genehmigen lassen. Die Miete wird bei Zustimmung natürlich dann nicht doppelt vom Amt gezahlt (an Euch beide). Wenn die Wohnung als nicht WG-geeignet eingestuft wird, wird man davon ausgehen, dass ihr ein Paar seid / eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

GerdausBerlin  06.02.2015, 03:48
Erst mal braucht Dein Freund das Einverständnis des Vermieters für die Untervermietung, sonst geht GAR nichts.

Das ist nicht das Problem des Untermieters: Der kann auch ohne Einverständnis des Vermieters einziehen! Falls der Hauptmieter gekündigt wird wegen unerlaubter Untervermietung (FALLS!!!) und der Untermieter deshalb vorfristig ausziehen muss, kann der Untermieter Schadensersatz erhalten von seinem Obermieter.

Dann müsst ihr Euch das Vorhaben vom Amt genehmigen lassen.

Dafür gibt es keine Gesetzesgrundlage! Noch herrscht Freizügigkeit in D. laut GG. Nur, wenn man sicher sein will, dass auch alle Kosten voll übernommen werden, benötigt man eine Zusicherung des Jobcenters bezüglich SGB II § 22 Absatz 4 und gegebenenfalls 5 und 6: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/

Wenn die Wohnung als nicht WG-geeignet eingestuft wird, wird man davon ausgehen, dass ihr ein Paar seid / eine Bedarfsgemeinschaft bildet.

Der Gesetzgeber schreibt aber etwas völlig ANDERES! Siehe SGB II § 7 Absatz 3 und 3a.

Demnach ist ein Paar nicht per se eine Bedarfsgemeinschaft. Und falls doch, dann bestimmt nicht die Form einer Wohnung darüber, ob das so ist - sondern der Einstandswille des Paares!

Gruß aus Berlin, Gerd

Gerneso  06.02.2015, 06:24
@GerdausBerlin

Bei Untervermietung will das Amt immer auch sehen, ob diese vom Vermieter erlaubt ist.

Natürlich kann man sich darüber hinweg setzen, wenn man auf die Leistungen vom Amt verzichten kann. Der Fragesteller schreibt aber, dass beide vom Amt leben.

Sollte der Hauptmieter in einer 1-Zimmer-Wohnung 45 qm wohnen, ist bei Zuzug von jemandem kaum von einer WG, sondern einer BG auszugehen.