Wegen meinen 20jährigen Sohn habe ich im Juni 2013 einen ALGII-Antrag eingereicht. Nach dem neusten Schreiben vom Jobcenter wurde mir jetzt mitgeeilt, das der Unterhalt gegenüber dem Kindsvater neu berechnet werden soll und er sein Einkommen nachweisen soll (obwohl die Neuberechnung erst im November 2011 durch das Jugendamt gemacht wurde) und der Unterhaltsanspruch kraft Gesetzes § 33 SGB II auf das Jobcenter Leipzig übergehen soll. Ich muß dazu sagen, dass der Kindesvater die letzten 20 Jahre den Unterhalt immer pünktlich und zur vollen Höhe überwiesen hat.
Meine Frage ist: Darf das Jobcenter überhaupt den Unterhalt selbst überprüfen, auf sich übergehen lassen (reichen denn meine Kontoauszüge nicht aus, das ich den Betrag erhalte) und vorallem ohne mir vorher Bescheid zu geben? Jetzt sitzt mir der Kindesvater im Nacken und ist der Meinung, das ist ihm alles zu viel Aufwand, und vielleicht bezahlt er jetzt garnichts mehr. Schließlich hat nicht jeder noch ein gutes Verhältnis zum Kindsvater.
Vor 2 Wochen habe ich mich auf dem Jobcenter furchtbar darüber aufgeregt, dass mein Antrag nach mittlerweile 4 Monaten immer noch nicht bearbeitet wurde, ist das jetzt etwa eine Retourkutsche seitens des Jobcenter, oder einfach nur Zeitschinderei?
Vielen Dank für Antworten.