Ausbildungsgeld vom Sozialamt angerechnet?

1 Antwort

JA wird es !

Der Abzug findet aber von deinem Bedarf bzw.deinen Leistungen statt die deine Mutter für dich bekommt.

Wenn du alleine wohnen würdest müsstest du deine Wohnung usw. doch auch selber finanzieren oder bekommen all die anderen Berufstätigen ihre Wohnung usw. gezahlt und können mit ihrem Einkommen machen was sie wollen ?

Du hast auf dein Bruttoeinkommen Freibeträge nach § 11 b SGB - ll,dass sind vom Brutto zunächst 100 € Grundfreibetrag,von 100 € - 1000 € Brutto sind es 20 % und von 1000 € - 1200 € Brutto noch mal 10 % Freibetrag.

Diese Freibeträge werden dann addiert,theoretisch vom Netto abgezogen,mit deinem Kindergeld / Unterhalt / Waisenrente usw. addiert,ergibt dann das gesamte anrechenbare Einkommen und das wird auf deinen Bedarf angerechnet.

Mit 15 Jahren ( 14 - 17 ) steht dir ein Regelsatz für deinen Lebensunterhalt von derzeit 306 € zu und dazu dein Kopfanteil der KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ),dass würden bei 2 Personen im Haushalt dann 50 % der Warmmiete sein,dass ergibt dann deinen Bedarf.

Das würde also deine Mutter derzeit für dich bekommen.

Wenn du jetzt 600 € Brutto und angenommen 470 € Netto auf dein Konto bekommen würdest,dann stehen dir auf dein Brutto erst mal deine 100 € Grundfreibetrag zu und von den übersteigenden 500 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch mal 20 %,also 100 € dazu,gesamter Freibetrag liegt dann bei 200 €.

Diese 200 € Freibetrag würde dann das Jobcenter theoretisch von deinen 470 € Netto abziehen,es blieben dann ca. 270 € anrechenbares Nettoeinkommen und das würde deiner Mutter dann von deinen Leistungen abgezogen,die du dann aus deinem Einkommen wieder zuzahlen musst.