Erklärung der AFA zu verhängter Sanktion?
Guten Tag,
ich bekam von der AFA eine Sanktion über 3 Wochen ( ALG 1 ), also Sperrzeit. Letzte Woche hatte ich einen Termin beim SB und sprach das an. Er meinte es wurde nach Gesetzeslage entschieden da ich nicht genug Gründe angegeben habe in der schriftlichen Anhörung. Es ging um eine Maßnahme an der ich nicht teilgenommen habe ( Bewerbungstraining ). Bisher hatte ich nur ein Schreiben per Post bekommen das meine Bezüge geändert wurden. Heute erhielt ich ein ausführliches Schreiben von der AFA in dem über 3 Seiten erläutert wurde wieso , warum etc.... Unter anderem Stand darin : Es können Sperrzeiten zwischen 1 und 12 Wochen verhängt werden.
Ist das nicht falsch ? Soweit mir bekannt dürfen z Zt maximal 3 Wochen verhängt werden da die Rechtsprechung lt Gericht nicht korrekt wäre
https://www.mdr.de/nachrichten/panorama/sperrzeit-arbeitslosengeld-nachfordern-100.html
Ich habe sowieso Widerspruch eingelegt und würde das dann nochmal hinzufügen ( Heißt maximal 3 Wochen erlaubt )