Erwerbsunfähigkeitsrente bei bipolarer Störung

Hi, ich habe eine schwere bipolare Störung und CFS (mit chronischer Migräne, extremer Erschöpfung und bekomme beim geringsten Stress Fieber) ... und das mit gerade mal 21 Jahren. Hab vor ein paar Jahren mein Fachabi gemacht und seitdem geht bei mir gar nichts mehr, sogar für Therapien bin ich zu krank. Da ich nicht arbeiten kann und auch nie konnte, haben mich meine Eltern bisher finanziell unterstützt, aber so kann es ja auch nicht ewig weiter gehen. Ich würde gerne Erwerbsunfähigkeitsrente beantragen und habe dazu ein paar Fragen:

  1. Kann ich überhaupt so eine Rente bekommen? Ich habe wie gesagt noch nie gearbeitet und auch keine Ausbildung gemacht. Wenn nein, was käme dann für mich in Frage?
  2. MUSS ich mich, bevor ich diese Rente wirklich bekomme, unbedingt davor z.B. stationär in einer Psychiatrie behandeln lassen, muss ich davor in Reha oder Medikamente nehmen? An der bipolaren Störung leide ich schon seit meiner Geburt und die Prognose sieht - genau wie beim CFS - sehr ungünstig aus... so ein Aufenthalt würde mir eher schaden als nützen.
  3. Wie viel Geld würde ich denn monatlich überhaupt bekommen ungefähr?
  4. Anscheinend prüft man ja, wie viele Stunden am Tag man zum arbeiten in der Lage ist, also ob 6 Stunden, 3 Stunden oder unter 3 Stunden. Wie genau wird das festgestellt, also wie kann ich beweisen, dass ich nicht mal ne Stunde lang am Tag arbeiten kann?

Ich weiß, dass es auch Beratungsstellen für solche Fragen gibt, bin aber zu erschöpft um da hin zu gehen. Aber vielleicht kann mir ja hier jemand helfen ... wäre sehr dankbar für Antworten.

Rente, Bipolar, bipolare Störung, erwerbsunfähigkeitsrente, erwerbsunfähig
Doktorandenstelle - VBL Pflichtversicherung oder Befreiung?

Hallo liebe Ratgebergemeinde!

Ich stehe vor einer Entscheidung und fände es schön, ein paar Ratschläge zu hören.

Folgendes: Ich habe seit Januar 2013 eine Doktorandenstelle an einer staatlichen Uni in Deutschland inne (d.h. halbe Stelle E13). Da das im "öffentlichen Dienst" ist, bin ich automatisch in der Rentenpflichtversicherung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (=VBL) versichert worden. Ansprüche aus dieser Rentenversicherung kann ich allerdings erst erheben, wenn ich insgesamt min. 60 Monate im ÖD beschäftigt war, die Doktorarbeit allein deckt das also noch längst nicht ab (zumal der Vertrag vorerst auf 2 Jahre befristet ist und ich noch nicht weiß, wie es dann weitergeht).

Für Wissenschaftler gibt es die Möglichkeit, sich auf Antrag von der VBLklassik (Pflichtversicherung) befreien zu lassen und in die VBLextra zu wechseln, eine "freiwillige" Versicherung, wo nur der Arbeitgeber einen Beitrag für mich zahlt. Hier hat man sofort Rentenansprüche, jedoch entsprechend der insgesamt geringeren Beiträge auch mit geringeren Leistungen.

Lange Rede, kurzer Sinn: Kennt sich jemand von Euch mit der Sache aus? Hat jemand von euch ebenfalls eine Entscheidung treffen müssen, und wie und warum hat er sich dann so entschieden?

Selbst die Lektüre zahlreichen Infomaterials hat mir nicht geholfen, eine fundierte Entscheidung treffen zu können...

Schöne Grüße

TomBombadil2010

Rente, Versicherung, Wissenschaft, Rentenversicherung, Universität, doktorand, VBL

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