Arbeitsunfahl

6 Antworten

Du kannst den Antrag stellen. Dies kann bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten mit einer kleinen oder mittleren MdE zu Einkommensverbesserungen führen, wenn die betroffene Person trotz der Beeinträchtigung weiterhin das ursprüngliche Arbeitseinkommen erzielt. Es ist für den Bezug einer Verletztenrente auch unschädlich, wenn gleichzeitig Leistungen einer privaten Unfallversicherung bezogen werden. aus http://de.wikipedia.org/wiki/Minderung_der_Erwerbsf%C3%A4higkeit

Hoi.

Die Unfallrente ist ein abstrakter Schadensausgleich. Dort wird geprüft, inwieweit der Verletzte im Gegensatz zu einem gesunden Menschen in der grundsätzlichen Erwerbsfähigkeit gemindert ist.

Stell dir mal einen Bürojob vor. Nun hast du einen Arbeitsunfall mit Querschnittslähmung. Trotz des Rollstuhles kannst du voll weiterarbeiten, erhälst auch volles Gehalt. Dann bekommst du die Rente noch oben drauf.

Die Umschulung sollst du ja machen, weil du und die Ärzte sagten, dass du deinen alten Job nicht mehr ausüben kannst bzw. dein alter Arbeitgeber/andere Arbeitgeber dich nicht mehr mit deinen Einschränkungen beschäftigen wollen. Natürlich kannst du die Umschulung sausen lassen - das ist deine Entscheidung.

Allerdings könnte es später mal sein, dass, wenn deine Beschwerden schlimmer werden, die BG dir vorhält, du hättest den Beruf nicht mehr ausüben sollen und daher einen Teil der Leistungen verweigert.

Aber dazu liegen hier zu wenig Fakten vor, da will ich dir keine unnötige Angst machen. Sprich lieber nochmal mit deinem Arzt, ob er es für unbedenklich hält, dass du wieder im alten Beruf weiterarbeitest. Davon würde ich es abhängig machen - macht der alte Job mir die Gesundheit kaputt oder eben nicht.

Ciao Loki

Dann nehme das Angebot an ...dann erlöschen aber alle anderen Ansprüche !!!!

DerHans  19.04.2013, 12:20

Das muss durchaus nicht sein. In vielen Berufen kann man trotz MdE von 20 % weiter arbeiten

Wenn du von der BG eine Rente haben willst, bist du natürlich zur Mithilfe verpflichtet. Es kommt auf den Beruf an, ob du trotz Minder der Erwerbsfähigkeit, den Beruf ausüben kannst.

Wenn da das kannst, aber ebn nicht mehr mit 100 % bekommst du die Differenz in Form einer rente ausgeglichen. Genau dafür ist diese ja gedacht.

Allerdings gibt es eine Rente erst ab einer MdE von 20 %. Bei einem geringeren %-Satz kann später auch Verschlimmerungsantrag gestellt werden. Hauptsache, der Unfall ist dokumentiert.

ich glaube du kannst keinen Anspruch auf MDE stellen da du ja in deinem Beruf wieder arbeiten kannst den du vor dem AU hattest.Es geht nur wenn du eine Umschulung stadtgefunden hat und du nicht mehr in deinem erlernten Beruf arbeiten kannst.Es ist ja so was ähnliches wie eine Ausgleichzahlung ( Rente ) weil du nicht mehr in deinem alten Beruf arbeiten kannst und somit auch einen geringeren Lohn in deinem neuen Job haben tust.Erkundige dich bitte noch einmal bei der Rentenkasse.