Erwerbsminderungsrente wurde jetzt zur Dauerrente?

Hallo, ich bin neu hier seid heute, ich habe derzeit folgendes Problem, wo ich jetzt doch mal einen Rat von aussen brauche.

Ich bin seid 2012 in Erwerbsminderungsrente wegen Burn out, Posttraumatischer Belastungsstörung,Depression und Herzproblemen.

Ich bin jetzt 50 Jahre und bin noch beim meinen Arbeitgeber wenn auch ruhend angestellt, sind jetzt fast 24 Jahre bei diesen. Ich habe jetzt nach letzten Antrag auf Verlängerung der Erwerbsminderungrente auf Zeit, wozu mich wieder alle Ärzte aufgefordert hatten da keiner eine Besserung nach Begutachtung feststellen konnte, seid Freitag den Bescheid erhalten das die Erwerbsminderungsrente jetzt als Dauerrente weiterläuft, was mich doch jetzt ziemlich umgehauen hat. Ich hatte immer noch die Hoffnung gehabt das ich mich nochmal rappel und wieder arbeiten kann, finanziell bin ich ganz gut abgesichert durch vorsorge sprich Berufsunfähigkeitsrente.

Nur weiss ich jetzt nicht, wie verhalte ich mich gegenüber meinen Arbeitgeber.

Habe ich eventuell noch Anspruch auf Abfindung, der Arbeitsvertrag ist da ein wenig undeutlich da US Firma und sie einerseits anführen Abfindung mit 0.5 Minimum vom Gehalt aber unter Vorbehalt sprich nach Prüfung. Für Abfindungen gibt es ja keine klare Rechtssprechung das man auf jedenfall Anspruch hat. 2.Was kann ich oder soll ich tun wenn der Arbeitgeber mich immer noch nicht kündigen will bzw. hofft das ich den Schritt mache ?

3.Was ist dann noch mit Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld,(geregelt als 13 Gehalt), Betriebsrente wenn Punkt 2 vom Arbeitgeber aus kommt.

Wäre nett wenn ich hier ein paar Infos bekommen könnte, vielleicht hat ja hier jemand schon in ähnlicher Situation gestanden.

Danke schön schon mal.

Arbeit, Beruf, Finanzen, Geld, Rente, Erwerbsminderungsrente, Vorsorge
Erwerbsminderungsrente im Klageverfahren Sozialgericht beauftragt Gutachter Antrag am 29.7.14 bei der DRV gestellt Was tun?

Wie bereits beschrieben habe ich am 27.7.14 zum zweiten mal Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung gestellt, die nach einem Gutachten in den Räumlichkeiten der DRV Knappschaft-Bahn-See München abgeleht wurde. Vollzeitarbeit kann mit Einschränkungen geleistet werden, so die Gutachterin. Über die VDK habe ich Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Ein weiteres Gutachten durch einen Neurologen soll erstellt werden. Im Dezember 15 hatte ich einen Schlaganfall, der im laufenden Verfahren wohl gar nicht berücksichtigt wurde. Da ich die ganze Prozedur schon einmal durchlaufen habe und keine großen Erwartungen mehr habe hier mein Problem. Was passiert wenn der Gutachter und letztlich das Sozialgericht eine teilweise Erwerbsminderungsrente bewilligt? (Ich bin zu 50% Schwerbehindert und 60 Jahre alt. Habe die 35 Beitragsjahre einbezahlt und eine Rentenerwartung von 768.- €. Sollte ich am 1.Jan.17 in Rente gehen oder durch das Jobcenter Zwangsverrentet werden, droht mir ein Abschlag von 10,8%.) Werden bei einer teilweisen EUrente Zahlungen von Arbeitsamt und Krankenkasse zurückverlangt? Ist es richtig dass der Zeitpunkt der Antragstellung also bei mir der 27.7.14 bei der Rechtsprechung als Stichtag festgesetzt wird. Ich frage mich ob es nicht besser ist die Klage fallen zu lassen. Kann mir hierzu jemand sachkundige Hilfe leisten. Vielen Dank für Ihr Interesse.

Rente, Recht, Erwerbsminderung, Schwerbehinderung
Falsche Angaben in Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevetrag / Riester nach Kündigung?

Hallo,

ich habe vergangenes Jahr (2015) meinen Riester-Vertrag bei der DWS gekündigt und mach nun meine Steuererklärung. Hier ist mir nun etwas aufgefallen, was so nicht stimmen kann:

Ich habe in Summe über 4 Jahre und 8 Monate 9128 Euro eingezahlt. Zusätzlich wurden noch Zulagen in Höhe von 616 Euro eingezahlt, also in Summe 9744 Euro. Zum Zeitpunkt der Auflösung war der Vertrag 9899,03 Eur Wert. Ich habe also 155,03 Euro Gewinn gemacht. Mir wurden dann zum Auflösungszeitpunkt die Zulagen und die gewährten Steuervorteile in Höhe von 3563,81 Euro abgezogen..okay, die habe ich ja auch zuvor erhalten und die stehen mir nun nicht mehr zu. Ausgezahlt wurden mir also 6335,22 Euro. Soweit alles korrekt und nachvollziehbar.

Nun hätte ich damit gerechnet, dass ich die 155,03 Euro Gewinn noch versteuern müsste. Ich habe ja effektiv (nach Verrechnung der Zulagen und zurückzuzahlenden Steuererstattungen) 6180,19 eingezahlt und 6335,22 Euro ausgezahlt bekommen.

Jetzt habe ich von DWS die Mitteilung über steuerliche Leistungen aus einem Altersvorsorgevertrag ($22 Nr. 5 Satz 7 EStG) erhalten. Hier werden mir in Position 7 -416,37 Euro und in Position 8d 8129,24 Euro ausgewiesen. In Summe also 7712,87 Euro. Diese muss ich in Steuererklärung in die Anlage R eintragen und somit versteuern. Das heißt, ich muss hiervon nochmal Rund 3000 Euro Steuern nachzahlen. Hier kann doch etwas nicht stimmen. Normalerweise entspricht die Summe aus Position 7 und 8d dem Gewinn, der mit dem Riester erzielt wurde...also 155,03 Euro.

Hat jemand etwas ähnliches erlebt und/oder kann mir jemand erklären, woher diese extreme Steuernachzahlung kommen kann? Oder hat DWS hier etwas falsch ausgefüllt in der Bescheinigung?

Rente, Riester, Steuererklärung
MdE Nachbegutachtung

Ich hatte vor 15 Jahren einen Arbeitsunfall und habe nach dem zweiten Rentengutachten eine MdE von 20% erhalten. Diagnose lautet - Abriss Distaler Patellapol mit Sekundärarthrose Grad 1-2 im Knie und Femurschaftfraktur mit verbleibendem Callus. Beugefähigkeit Knie 110°. Da  sich seit ca. eineinhalb Jahren die Beschwerden massiv vermehrt haben und jetzt das Musekeldefizit von li. na re. ca. 10cm beträgt, die Sekundärarthrose inzwischen auf Grad 3 ist, die Beugefähigkeit noch max. 90° ist, durch Lymphschäden teilweise Druckstellen am Bein (am Bund der Socke), bei längerem gehen Beulen in der Kniekehle und Treppensteigen immer mehr Schwierigkeiten bereitet hat mir der Hausarzt geraten einen Verschlimmerungsantrag durch einen Durchgangsarzt zu beantragen. Dies habe ich auch gemacht und der Arzt sagte gleich dass dies jetzt auf jeden Fall bereits eine MdE von 30% ist.

In dem Bericht des Durchgangsarztes an die BG habe ich festgestellt, dass dort ein Punkt fehlt den ich vergessen habe zu erwähnen. Durch das massive Musekldefizit im vergleich zu rechts drückt es mir den Nerv auf den verbliebenen Callus und mir schläft nach kurzer Zeit das Bein nach unten ein und wird "kalt". Ich muss dann aufstehen und etwas gehen damit es sich wieder beruhigt. Stehe ich aber zu lange schwillt mein Knie wieder an.

Ein Bekannter Arzt meinte, dass die Einschränkung in der Summe wohl eher in Richtung 40% gehen.

Hat jemand Erfahrung mit diesem Verletzungsbild und gibt es irgendwo einen Hinweis wie solche Beschwerden mit Taubheitsgefühl bewertet werden? Ich habe schon im Internet nachgesehen und habe aber nur eine GDB-MDE Tabelle von RS Schulz / Wolter Kluwers gefunden. Dort konnte ich aber keine Einschränkung finden die zu dem Verletzungsbild passen.

Vorab bereits besten Dank für Eure Erfahrungen und Tipps.

Rente, Arbeitsunfall
Grundsicherung Rente bei Trennung?

Hallo ihr Lieben,

ich schreibe hier im Namen meiner Mutter. Sie möchte sich von meinem Vater trennen. Die Scheidung spielt vorerst noch keine Rolle. Wir haben vor zu zweit in eine Wohnung zu ziehen. Für ungefähr ein Jahr würden wir finanziell auch klar kommen, da ich in der Ausbildung bin. Danach allerdings werde ich wegziehen, da ich noch studieren will und meine Mutter müsste alleine leben. Von da an könnte sie ihren Lebensunterhalt nicht mehr alleine bestreiten und müsste Zuschüsse beantragen. Meine Mutter erhält eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von ca. 710,00 € monatlich. Zudem trägt sie noch Zeitungen aus, das wären 130,00 €. Wie lange sie das allerdings noch körperlich machen kann, steht nicht fest. Wir haben uns über die Grundsicherung informiert und sie würde dann wahrscheinlich nur 100,00 € erhalten. Auch Wohngeld wäre nur sehr wenig. Ich frage mich ernsthaft, wie sie so leben soll. Meine Mutter ist wirklich nicht anspruchsvoll, aber die Mieten hier sind relativ hoch und man kann froh sein, wenn man eine 2-Zimmerwohnung für 600 warm kriegt. Zudem hat sie noch ein eigenes Auto. Ich mache mir große Sorgen, was mit meiner Mutter nach diesem Jahr, wenn ich wegziehe, passieren soll. Unterhalt von meinem Vater will sie auf keinen Fall, da sie nie wieder von diesem Menschen abhängig sein möchte, nach dem was er getan hat. (Spielt hier keine Rolle.) Hat jemand von euch also vielleicht ähnliche Erfahrungen oder einen Ratschlag, was eventuell noch zusätzlich beantragt werden kann?

Ich danke euch jetzt schon.

Rente, Familienrecht, Trennung, Arbeitsamt, Auszug, Rentenversicherung, Zuschuss
Mit hochgradiger Arthrose Erwerbsminderung beantragen oder geht noch was?

Die Frage ist mir etwas peinlich, da es sich anhört als wenn ich so 80 bin. Aber ich bin erst Mitte 40. Ich habe von Geburt an ein genetisches Problem, dass ich sehr regelmäßig Bänder- und Sehnenrisse hab. Dadurch luxieren die Gelenke oft. In den letzten 10 Jahren habe ich 18 Operationen deshalb gehabt. Mittlerweile sind meine Schultergelenke durch dieses ewige auskugeln völlig fertig. Ich habe schon auf einer Seite eine Kappenprothese aber eigentlich brauche ich auf beiden Seiten eine Schulterprothese. Ich kann beide Arme kaum noch bewegen. Rechts ist schon wieder eine Sehne gerissen. In den Hüften habe ich Dysplasie und durch dieses ewige Hin- und hergleiten in der Hüfte hat sich endgradig Arthrose gebildet. Schlimmer geht nimmer, sagt der Doc. Die Hüftgelrnke müssten auch neu, insbesondere Abends kann ich kaum noch gehen, eine Treppe komme ich kaum noch hoch. In den Knie hatte ich bereits 3 Kreuzbandplastiken, die aber nicht halten! Ich habe in beiden Knie höchste Arthrose wobei das linke Knie soll doll Arthrose gebildet hat, dass die Kniescheibe nach Außen gedrückt wird und häufig luxiert. Das muss dringend gemacht werden. Aber grob kann man sagen, dass ich in den nächsten 3-5 Jahren auch neue Kniegelenke brauche. Aufgrund massiven humpeln freut sich die Wirbelsäule nicht. Alleine in 2015 hatte ich drei Bandscheibenvorfälle von denen mich einer sogar ins Krankenhaus befördert hat. Nun war ich zwischen den Operationen aber immer berufstätig. So dass ich Krankengeld erhalte, was deutlich mehr ist als jetzt zB eine Rente währe. Und theoretisch brauche ich nur wenige Tage zwischen zwei verschiedenen Operationen arbeiten um wieder neu Krankengeld beziehen zu können. Mittlerweile bin ich auch psychisch völlig am Ende ( ist ja klar) und mein Doc möchte eine psychosomatische Reha beantragen. Die Frage währe: könnte ich irgendwann trotz noch vorhandenen Krankengeldanspruch , zu eine Beantragung der Erwerbsminderungsrente gezwungen werden? Was ich eigentlich vermeiden möchte, da ich solange mit Arbeit weiter machen möchte wie geht. Aber es werden nur noch wenige Monate immer sein, da dann ja schon die nächste Operation ansteht.

krank, Rente, Versicherung, Erwerbsminderung, Rehabilitation
Warum wird bei voller Erwerbsminderungsrente die Zahlung per Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt?

Ich wurde nach längerer Krankheit von meiner Krankenkasse ausgesteuert. Habe auf Anraten und vielen Hinweisen bei der Arbeitsagentur eine Zahlung nach der Nahtlosikeitsregelung beantragt. In der Zwischenzeit wurde mir die volle Erwerbsminderung für 2 Jahre genehmigt. Beim persönlichen Termin in der Arbeitsagentur brachte ich alle Unterlagen mit und die Sachbearbeiterin meinte natürlich haben Sie Recht auf Zahlung ist ja nur für 7 Wochen bis die Rente greift und wenn alles so problemlos wäre wie bei Ihnen dann wäre es wunderbar .... Also gut, da ich in ungekündigter Stellung bin, war noch eine Berechnung meines Arbeitgebers nötig, habe ich alles sofort eingereicht und dann kommt der Bescheid, dass mein Arbeitslosengeld abgelehnt wurde und ich auch keinen Widerspruch einlegen brauche, da meine Erwerbsminderungsrente schon genehmigt ist und da hätte ich keine Chancen da ich dem Arbeitsmarkt keine 15 Stunden zur Verfügung stehe. Da kommen für mich jetzt die Fragen... das war alles bekannt als ich persönlich dort war, bekommt ein kranker Arbeitsloser auch kein Geld... hat hier jemand einen Rat warum mir diese Nahtlosigkeitszahlung oder wie man das nennt abgelehnt wird. Es ginge nur um 7 Wochen, in denen ich nun ohne Einkommen da steht (HartzIV usw fällt aus) Danke im Voraus für Eure Antworten

Rente, Recht, Erwerbsminderungsrente, Erwerb
Betrifft: Erwerbsminderungsrente Österreich-Deutschland?

Erst einmal ein Hallo an die Experten. Hier zunächst einige Infos zum besseren Verständnis. Nach der Schule habe ich etwa 12 volle Jahre in die DRV eingezahlt. Danach bin ich für fast 28 Jahre nach Österreich gezogen. Auch dort habe ich die gesamte Zeit über in die Pensionskasse eingezahlt. In Österreich beziehe ich auf Grund meiner gesundheitlichen Einschränkungen ( 7 defekte Bandscheiben, 1 Wirbelbruch, 12 OP am rechten Knie inklusive einer K-TEP) jetzt schon 3 Jahre eine EU-Rente. Seit fast 1 Jahr bin ich nun wieder dauerhaft in Deutschland wohnhaft, und musste zu der österr. Rente noch eine H4 Aufstockung beantragen. Im österr. Behindertenpass wurde mir ein GdB von 80% eingetragen. Hier wurden mir beim Antrag auf den Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen G und aG nur 40 % gewährt.

Am gleichen Tag wie in Österreich wurde auch der Antrag für eine EU-Rente bei der DRV gestellt. Wie nicht anders zu erwarten, wurde dieser sowie der Widerspruch gegen diese Absage abgelehnt. Die daraufhin eingereichte Klage wurde kurz vor Weihnachten in erster Instanz dahingehend beschieden, das ich ab 20.8.15 (Termin der letzten Gutachtenerstellung) die halbe Arbeitsmarktrente und ab April 2016 bis 2019 die volle Arbeitsmarktrente erhalten soll. Im Vorfeld zu dieser Verhandlung haben die DRV und auch ich einen Gutachter aus dem Bereich Orthopädie gefordert, was aber vom Richter ignoriert wurde. Meine Anwältin hat auf meine Anweisung hin Berufung eingelegt. Nun zu meinen Fragen. Sollte die Rente nicht rückwirkend zum Datum der Antragstellung gewährt werden? Kann das Berufungsgericht den Akt wieder an die erste Instanz zurück geben? Ist das Versorgungsamt 1. nicht dazu verpflichtet einen Arzt zu Rate zu ziehen, statt eine telefonische Auskunft bei einem normalen Mitarbeiter des Gesundheitsamtes einzuholen? 2. ist nicht im Sinne des geeinten Europa der GdB von Österreich 1:1 zu übernehmen?

Rente, Erwerbsminderung

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