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hab ich korrekt gehandelt?

ich bin seit Ende Mai 2025 als selbstständige Nageldesignerin tätig (angemeldet in Österreich, mit Zertifikat). Ich arbeite von zu Hause aus und biete einfache Gelmodellagen an.

Vor kurzem kam es zu folgendem Vorfall:

  • Eine 16-jährige Kundin war bei mir zum Nageltermin und war mit dem Ergebnis zufrieden. Ich frage immer am ende bevor ich das topcoat auftrage.
  • Ein Tag später kam jedoch ihre Großmutter UNANGEKÜNDIGT zu mir nach Hause und beschwerte sich lautstark, die Nägel seien „hässlich“ und verlangte Geld zurück. meine adresse wurde ohne meinem erlaubnis weitergegeben.
  • Ich bot zwei Optionen an:
  1. Nägel kostenlos entfernen + Rückerstattung
  2. Korrekturtermin
  3. → Beides wurde abgelehnt. Die Kundin ließ sich die Nägel dann bei jemand anderem entfernen.
  • Die Großmutter machte zusätzlich rassistische und beleidigende Aussagen (z. B. „Du machst das eh alles schwarz“ als ich meinte das mein gewerbe angemeldet ist meinte sie "ja nicht in ihrem land es muss in österreich sein" „Das Zertifikat zählt nicht, es darf nicht aus deinem land sein“ – was falsch ist + ich habe hier mein zertifikat bekommen.)
  • Ich arbeite nicht schwarz – ich bin in Österreich angemeldet.
  • Außerdem behauptete sie, es sei illegal, einer 16-Jährigen ohne elterliche Einverständniserklärung Nägel zu machen. Laut meiner Recherche (siehe auch help.gv.at) ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben, sondern erst ab 16 Jahren empfohlen.

Meine Fragen:

  1. Habe ich korrekt gehandelt, oder kann mir rechtlich etwas passieren?
  2. Darf die Großmutter mich anzeigen oder hätte sie überhaupt Chancen damit?
  3. Kann ich sie anzeigen – z. B. wegen Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Rufschädigung?
  4. Reicht es, wenn ich in Zukunft einfache Einverständniserklärungen verwende (z. B. bei unter 18)?

Ich habe Beweisfotos der Nägel direkt nach dem Termin, die zeigen, dass keine groben Mängel vorhanden waren. Die Kundin war zu diesem Zeitpunkt zufrieden. Sie hat ebenfalls nur 25) gezahlt da ich anfängerin bin, das war ihr ebenfalls schon bekannt deswegen kann man ja keine meisterarbeit erwarten?

Ich freue mich über eine Einschätzung meiner rechtlichen Lage.

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Sind (kurze) Gel-Nägel als Beamtin im Allgemeinen Vollzugsdienst gestattet?

Gerne möchte ich eine Ausbildung als Beamtin im allgemeinen Vollzugsdienst starten, nur würde ich niemals auf schöne, elegante, gemachte Gel-Nägel verzichten wollen. Ich fühle mich persönlich einfach wohler und besser mit diesen. Es ist nicht nur eine Frage der Optik, sondern tatsächlich eher des Gefühls. Tatsächlich komme ich allgemein auch sehr viel besser mit Nägeln zurecht als ohne. Und damit meine ich keine 5 cm langen Nägel (siehe Beispielbild).

Will mich hier nicht weiter rechtfertigen, da immer wieder Äußerungen kommen wie "Wie kannst du bloß künstliche Nägel vor deine Berufskarriere ziehen mimimi", wenn man es selber nicht versteht und fühlt dann belässt man es dabei.

Ja, mir ist bewusst, dass es Gefängnisse gibt die es erlauben bzw. bewusst untersagen können, aber ich wills einfach mal allgemein wissen. Arbeitet jemand evtl. selber bei der Polizei, im Vollzugsdienst, beim BKA etc. egal in welchem Aufgabenbereich und trägt selber Gel-Nägel oder sah es bei Kolleginnen? Wünschenswert sind auch echte Erfahrungen.

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