Darf der Vermieter den Arbeitgeber anrufen?

Folgende Vorgeschichte: Auf Grund schwerer Erkrankung bezog mein Partner fast ein Jahr lang nur Krankengeld. Ich, durch die Geburt unserer Tochter, Elterngeld. Da durch die Erkrankung meines Partners ein neue schlechte finanzielle Lage brachte, gingen uns irgendwann alles Ersparte aus, und irgendwann konnten wir keine Miete mehr bezahlen. Unsere Schuld, wir haben uns nicht beim Vermieter gemeldet vor lauter Scham. Etwas später schrieben wir Ihn dann per Post an, und bekamen eine nette, entgegen kommende Antwort, was uns Mut machte, das es besser wird, wurde es aber nicht. und wir konnten den Rückstand nicht aufholen. So ging der Vermieter völlig zu recht zum Anwalt, und schickte uns die fristlose Kündigung. Aus der Notlage heraus, wendete sich mein Partner dann an seinen Arbeitgeber (mittlerweile war er wieder am arbeiten), und bat um Hilfe, die Sie Ihm auch gaben. Sie wussten jetzt natürlich bescheid, was bei uns los war. Mit Hilfe seines Arbeitgebers wurden also alle Ausstände beglichen, wir kündigten fristgerecht mit 3 Monaten, und gut war. Jetzt haben wir die Wohnung leer geräumt, Besenrein verlassen so wie es im Mietvertrag steht. Eine Übergabe erfolgte nicht, da man uns keinen Termin mitteilte, und somit haben wir die Schlüssel beim Verwalter am 01.08.2016 abgegeben. Jetzt hat dieser nette Vermieter wieder den Arbeitgeber meines Partners kontaktiert, weil er unsere Handynummer nicht fand bzw. die er vorliegen hatte, tat nicht. Also rief er da an, und fragte nach der Nummer, ist ja kein Problem: ABER: Jetzt hat dieser Arsch gegenüber seiner Arbeitgeberin rum gemeckert, wir hätten die Wohnung in einem desolatem Zustand verlassen, alles wäre kaputt, und einen Kostenvoranschlag über 2.000 € hätte er bereits vorliegen. Hat der eigentlich ne Macke? Mit der Nummer, alles schön und gut, aber was soll das jetzt? 1. ist es nicht so, und 2. gibt es nicht auch für einen Vermieter Schweigepflicht? Der Arbeitgeber war natürlich erbost, und er musst beim Chef antreten und sich verteidigen.

Mieterrecht, Schweigepflicht
Nachbarn hassen uns, was sollen wir tun?

Hallo, Ich möchte mal eine Meinung von Außenstehenden hören.

Meine Eltern sind vor ein paar Wochen in eine neue Wohnung umgezogen. Der Garten ist ein Gemeinschaftsgarten. Der Vermieter hat gesagt, solange man die Hundehaufen wegmacht, darf man mit dem Hund auch in den Garten. Eine Nachbarin die seit Jahren in dem Haus wohnt hat die Aufgabe den Garten nach 22 Uhr abzuschließen. Deswegen hat sie auch den Schlüssel. Seit meine Eltern dort eingezogen sind, gab es keine Freundlichen Worte von ihr. Es kamen Aussagen wie "Holen Sie Ihren Körper aus dem Garten", "Was wollen Sie hier, ziehen Sie hier aus" und so weiter. Wenn ich meine Eltern besuche und mit dem Hund im Garten Spiele kommt sofort die Nachbarin und schreit mich an, der Hund hat keine Berechtigung den Garten zu nutzen, obwohl ihrer auch im Garten ist! Sie räumt die Haufen nie weg, aber spricht einen immer am ob man Hundekotbeutel dabei hat. Fragt man sie, sagt sie die braucht das nicht wegmachen, da der Hund angeblich in eine Ecke macht, wo man es nicht sehen würde. Mit dieser Frau kann man kein Gespräch führen, sie knallt einem die Tür vor der Nase zu und hat jetzt sogar den Garten abgeschlossen! Sie meint meine Mutter soll in den Wald gehen wenn der Hund raus will, dann würde sie nicht mehr so Dick sein (sie hatte Krebs und die Medikamente haben sie dick gemacht)... mich beleidigt sie immer als Ar....loch und Blödmann obwohl wir der Frau nix getan haben....

Eine Beschwerde an den Vermieter ist raus, nur wie sollen wir eine nette Nachbarschaft führen, wenn sie uns behandelt als wären wir das allerletzte???

Mieterrecht, Nachbarschaftsstreit
Zugang zum Telefonkasten

Guten Tag alle zusammen, Vorab tut es mir leid falls es so eine frage bereits gab und ich nicht die Suchfunktion nutze aber mit dem Handy ist das etwas umständlich.

Nun zu meiner eigentlichen Situation und Frage:

Meine Freundin und ich sind in eine neue Wohnung gezogen, in einem Mehrfamilienhaus, und jetzt haben wir einen Vertrag mit einem hiesigen Telefonanbieter abgeschlossen für Telefon und Internet. Mittlerweile haben wir auch schon den Zettel mit dem Termin bekommen wann der Techniker raus kommt. Wir haben auch sofort den Hausmeister angerufen und Bescheid gegeben, da der Telefonkasten sich in einem abgeschlossenen Raum befindet, Im alten Mehrfamilienhaus befand sich dieser Kasten im Keller für jeden frei zugänglich deswegen ist uns diese Situation neu. Der Hausmeister sagte uns nun aber wir sollten einen festen Termin mit dem Telefonanbieter machen, was wir auch versucht haben aber die können keinen festen Termin machen da der Techniker im Zeitraum von 8-12 mehrere Kunden hat die er abarbeiten muss. Als wir das dem Hausmeister versucht haben zu erklären, sagte er uns nur er kommt nicht zu uns und wartet dort eventuell 4 Stunden aber wenn wir ihm 200€ geben kommt er. Jetzt ist meine Frage, darf der sowas überhaupt? Ich hab mich ein wenig durchs Internet gelesen und da kam oft das der Hausmeister oder Vermieter zu solchen Sachen wie dem Telefonkasten den Zugang gewähren muss. Könnte mir hier bitte jemand etwas genaueres zu sagen? Dafür wäre ich sehr dankbar (^_^)

Technik, Mieterrecht
Vorzeitige Kündigung bei Psychoterror durch Vermieter und Nachbarn - ist das möglich?

Hallo, ich habe mal eine Frage da ich absolut nicht weiter weis. Vor wenigen Wochen habe ich mit meiner Nachbarin , die eine gute Freundin meiner Vermieterin ist Streß bekommen, da ich gesagt habe es ist langsam nicht mehr erträglich für mich das ich von ihrem Sohn gestalkt werde . Ich konnte mich kaum bewegen ohne das er hinter mir stand - und im Gemeinschaftsgarten war ich noch nicht ganz angekommen schon saß er auf meiner Terasse, selbst mein Besuch beschwerte sich das er als fremder permanent dabei saß. Desweiteren nahm er sich was er wollte , er wusch seine Wäsche in meiner Waschmaschiene und nutzt sogar unerlaubt mein Fahrrad, aber da sah ich erstmal gelassen drüber hinweg. Aber irgendwann ging es nicht mehr und die Sache eskalierte weil ich gesagt habe es reicht ! Seitdem begann der Terror - meiner Vermieterin wurde eine Lüge nach der anderen erzählt und wenn ich meine Nachbarn zur Rede stellen will laufen sie weg - die ersten Tage habe ich dies als " Dummheit" beschmuzelt - das man nicht schnell genug aus Garten oder vom Hof laufen konnte um mir nicht zu begegnen. Mittlerweile ist der Terror so extrem das ich mich nichtmal mehr zur arbeit traue - egal wann ich weg bin kann ich drauf wetten das irgendwas ausgedreht wird - andauernd habe ich anonyme Briefe im Briefkasten - die ich aber aufgrund der Drucker Schrift und Schriftart der Vermieterin zuordnen würde - kann es aber noch nicht beweisen. Diese hat mir vor paar Tagen nahe gelegt mir eine andere Wohnung zu suchen,auf meine Nachfrage ob ich denn die Kündigungsfrist einhalten muss - lachte sie und sagte : " Das hällst du nicht aus , du gehst früher - aber ich kündige dir nicht - Verlass dich drauf!" Er wurden gestern die Namensschilder vom Briefkasten und Türklingel gestohlen und seltsamerweise hatte ich gleich heute wieder einen anonymen Brief das : " Nur Menschen die etwas zu verbergen haben - verstecken sich indem sie keinen Namen an der Klingel und am Briefkasten haben" in einem weiteren Brief kam heute die Drohung :" Wenn ich mich weiterhin wage mit Chlorreiniger zu putzen und "stinkende Gerichte( damit meint sie Reibekuchen) zu machen sie mich wg Gestanksbelästigung der anderen Mieter anzeigen werden. Zudem kommt das auf einmal mein Hund weg soll da er "auf einmal dauernd bellt" klar tut er das da mittlerweile vermehrt Nachts an meiner Wohnungtüre gekloppft wird. Für all diese Dinge gibt es reichlich Zeugen , aber mittlerweile traue ich mich nichtmal mehr zur arbeit und muss auch noch um meinen arbeitsplatz zittern. Ich hätte die möglichkeit ganz kurzfristig eine neue Wohnung zu bekommen , jedoch kann ich mir keine Doppelbelastung leisten und die Kaution werde ich ja auch so schnell nicht zurück bekommen , wenn überhaubt da sie mich ja nicht früher aus dem Vertrag lässt. Meine Frage ist - was kann ich tun ? Ich bin so Ratlos :-( Danke für eure antworten

Kündigungsfrist, Mieterrecht, Psychoterror, Stalking
Heruntergelassene Rolläden, geschlossene Fenster und das Mitspracherecht des Vermieters

Hallo!

Grundsätzlich freue ich mich auch über einfache und klare Antworten auf meine Fragen. Daher habe ich diese mit einem Pfeil hervorgehoben und fett markiert. Für jene, die näher an den Sachverhalt rangehen, ist der restliche Text ;)

An manchen Fenstern unseres gemieteten Hauses lasse ich die Rolläden entweder ganz oder 3/4 unten, weil ich es einfach praktischer finde. Von zehn Fenster sind die Rolläden von drei dauerhaft auf 3/4 (z.B. das im Schlafzimmer meiner 8 Monate alten Tochter, da diese dort zwischen 2 und 3 Mal täglich zum Schlafen reingelegt wird) und eines nach Bedarf (im Bad, wenn ich dusche und bei schlechtem Wetter, wenn ich auf dem Klo sitze) vollständig geschlossen. Im Büro sind die Rolläden unten, wenn ich dort sitze und nicht begafft werden will oder viel Papierkram und Unordnung herrscht (halb oder 3/4 geschlossen). Und manchmal - im Stress oder in der Hektik - vergesse ich auch Mal den ein oder anderen Rolladen.

Dies missfällt meinem Vermieter sehr. So sehr, dass er damit gedroht hat, das Haus eigenmächtig zu betreten, um die Rolläden selbst hoch zu ziehn. Als praktisch denkender Mensch würde ich es aber gern so belassen. Außerdem hatte ich in keiner Mietwohnung zuvor je deswegen Schwierigkeiten.

--> Darf nun mein Vermieter darüber bestimmen, ob, wann, wo und wie oft ich meine Rolläden öffne?

Außerdem behauptet er, ich würde niemals lüften. Bei schönem Wetter empfiehlt er mir morgens die Fenster so aufzumachen, dass es schön durchzieht und sie abends erst wieder schließe.

In der Küche kippe oder öffne ich das Fenster immer, wenn ich koche (also täglich) und lasse die Türe in den Gang geöffnet (Küche, Esszimmer und Wohnzimmer sind eine Partei) bis ich gegessen habe und schließe dann alles wieder. Bei Mief öffne ich sie auch abends noch kurz (10 - 30 Min je nach Wetter) und lasse durchziehen. Das genügt meiner Meinung nach. Im Schlafzimmer, Bad und im Gang ist das jeweilige Fenster durchgehend geöffnet und wird nur nach Bedarf und bei starker Kälte geschlossen.

Schimmel gab und gibt es keinen im Obergeschoss. Dass durchgegend geöffnete Fenster dem Schimmel zuträglich sind, ist uns mittlerweile klar. Mit einer Wetterstation wollen wir unsere Lüftungsgewohnheiten sowieso mehr der gegebenen Luftfeuchtigkeit anpassen. Doch nun will ich nur noch wissen:

--> Darf mein Vermieter darüber bestimmen, wann, wo und für wie lange ich meine Fenster öffne?

Danke im Voraus ;)

Lüften, Mieterrecht, rolladen
MUSS der Vermieter auf Mieter Post antworten?

Unser Vermieter reagiert auf unsere Post nicht ?

Sowie Telefonisch ist er so gut wie nicht zu erreichen.

Unsere Vormieter schreiben per Einschreiben mit Unterschrift und es kommt wieder zurück... Deshalb meine Frage : Muss Er antworten??

Er ist einen Miet"Vertrag" mit uns eingegangen und ist doch bei Mieter Frage verpflichtet zu antworten bzw Mängel ect. zu bestätigen. Bei uns wurden neue Fenster gemacht und die Holzrahmen innen, sind davon gerissen zb..

Und bei den Vormietern zahlt er die Kaution nicht aus.

Und hat auch schon behauptet Er hätte keine Post erhalten.

Schrecklich solche Leute.

Mein Nachbar der seit mehr als 50Jahren in diesem Haus lebt ist ein alter Tyrann. Sobald jemand die Haustür offen lässt geht bei ihm die Tür auf und er meckert und flucht die Leute an.

Habe schon alles versucht freundlich, ignorieren, streiten aber er kennt keine Grenze.

Vorhin gerade wieder Beleidigungen "Halt die Schnauze!" und das noch vor meiner 6 Jährigen Tochter und es vielen schon schlimmere Worte von Ihm.

Dem Vermieter habe ich um eine Abmahnung gebeten, da ich sonst zur Polizei gehe.

Hab aber schon etwas Angst das es noch schlimmer wird.

Aber der darf doch nicht so mit den Leuten umgehen nur weil Er da sein ganzes Leben Verbracht hat und meint Er wäre der Beste vom Ganzen Haus.

Deshalb auch die Frage:

**MUSS DER VERMIETER MIR ANTWORTEN???!!!****

Liebe Grüße an alle da draußen und im Voraus Danke für jede Antwort.

Vermieter, Mieterrecht
Garten eines Mietshauses - Dürfen Großneffen der Vermieterin dort spielen, die nicht dort wohnen?

Eine Frage an die Rechtsanwälte:

Wer kennt sich 100% genau mit Paragraphen aus?

Wir wohnen in einem 4-Familien-Mietshaus. Hinter dem Haus ist ein Garten mit Wiese und Beeten, der von uns gepflegt und verschönert wird. Seither machte das die Schwägerin und der Bruder der Vermieterin, die in unserer Straße im Haus gegenüber wohnen. Sie sind jetzt zu alt, daher haben wir das angeboten, auch, damit die Leute nicht immer in unserem Garten herumfuhrwerken. Diese Leute haben zwei Enkelkinder, die auch in deren Haus wohnen. Die Schwägerin der Vermieterin erlaubt diesen Jungs (11 und 13) mit deren Freunden bei uns im Garten zu spielen. Ich habe den Jungs gesagt, dass wir vom Haus das nicht möchten (ist ja wohl unsere Privatsphäre). Der Garten liegt hinter dem Haus und ist von der Straße aus durch eine schmale Treppe zu erreichen, aber von vorne nicht einsichtig.

Nun möchte ich wissen: Darf diese Dame den Jungs erlauben, in unserem Garten zu spielen, wobei die obendrein von uns gepflanzte Zwiebelblumen zertreten, weil sie davon nichts wissen? Ich wollte den Jungs das verbieten, denn das ist doch unser Garten und unsere Privatsphäre. Die beiden sagten mir, die Oma habe es ihnen erlaubt. Nachdem ich eigentlich keine Fremden in MEINEM Garten haben will, brauche ich dringend Paragraphen, in denen das passende Gesetz steht. Danke euch 1000 mal, wenn ihr da helfen könntet!!!

Mietrecht, Mieterrecht
Muss der Vermieter für ausreichende Abdeckung von Heizungsrohren sorgen?

Wir sind innerhalb einer Wohnungsgenossenschaft umgezogen.

  1. Problem: Die Wohnungsüberhabe an uns fand mit dem Vormieter statt. In der Wohnung ist bereits vor 2 Mietern Parket verlegt worden, wobei die Heizungsrohre leider in 2 Räumen nicht fachgrechte verdeckt wurden. Die Rohre verlaufen am Übergang von Wand zu Boden entlang und wurden nicht wie sonst üblich mit einem Schacht abgedeckt, sondern liegen frei zugänglich lediglich von vorn mit Holzleisten versehen. Wir bekommen im Januar ein Kind und habe Angst, dass sich ein Kind an den Rohren verletzen könnte.

Ist der Vermieter, in dem Fall die Wohnungsgenossenschaft dazu verpflichtet diese Rohre zu verkleiden?

2.Problem: Bei Wohnungsübergabe waren 2 Türen nicht eingehangen und wir haben nicht darauf bestanden dies für uns zutun. Da nun die kalte Jahreszeit ansteht, wollte ich dir Türen einhängen, jedoch sind diese nach dem Verlegen des Parkets nicht gekürzt worden und nun zu lang um eingehangen werden zu können. Auf Anfrage bei der Wohnungsgenossenschaft, wurde mir mitgeteilt, dass die Wohnung so übernommen wurde und wir selbst für die Kürzung aufkommen müssten. Auch in dem Fall, dass wir ausziehen und der Nachmieter die Türen verwenden wolle, sollen wir dafür zahlen. Ist das wirklich so?

Wir haben noch 3 Tage Zeite Schäden in der Wohnung nachzumelden.

Vielen Dank für eure Hilfe

Mietrecht, Mieterrecht, vermieterpflichten
Abstellen/abklemmen von der Gasleitung?

Hi und N´abend...
ich habe ein riesen Problem, vielleicht kann mir ja hier jemand helfen. Also, mal kurz zum Problem. Ich wohne mit meinen beiden Kindern im 2-Familienhaus (Oberwohnung) und in der Unterwohnung ist im Keller EINE Therme. Für beide Wohnungen, allerdings für mich nicht zugänglich, geht von der Küche unten in den Keller. Jetzt habe ich riesen Streß mit den Leuten von unten, da der 17.jährige hier auf dem gemeinsamen Hof am schweißen und flexen ist und ich Ihn 2x gebeten habe, es bitte zu lassen, solang ich mit den Kids auch auf dem Hof bin (meine Kids sind 9 Jahre und die kleine ist 16 Monate) daraufhin wurde ich bis auf´s letzte beschimpft, ich dumme Fot.. soll mich verpi.... und hab hier nix zu melden, sonst haut er mir eine auf die Fr....! Ich bin dann zu mir rein und war am überlegen ob ich die Polizei rufe, SEIN Vater kam dann zu mir und hat versucht es schön zu reden und am nächsten Tag kam er und hat sich entschuldigt. Ich dacht, das Thema ist gegessen. Jetzt ist es so, die unten bezahlen einen Gesamten Abschlagsbetrag an Gas an die EWE. Für das gesamte Haus. Laut Mietvertrag soll ich monatlich 110€ an den Vermieter an Gas zahlen,was ich auch mach. Jetzt droht mir der v. unten, die Gasversorgung abzuklemmen. Darf er an den Leitungen ran?Die sind genau wie ich nur Mieter. Gestern hat der Mann mein Freund so geschubst,das er fast durch d.Glastür flog

Gesetz, Mieterrecht

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