Kündigungsfrist unter Mitbewohnern, wenn einer auszieht. wie ist es geregelt?!
Hallo ihr lieben ! Ich habe ein problem. Ich habe eine mitbewohnerin. sie meinte im april sie wird juni,juli oder august ausziehen...wann konnte sie nicht sagen...ich hab ihr gesagt sie solle sich zeitnah melden damit ich jemand neuen rechtzeitig finde. heute am 23.05 hat sie mir gesagt sie ist ab dem 15. juni raus. ich hab ihr gesagt wenn ich bis dahin niemanden finde muss sie 3 monate weiter bezahlen...wegen der kündigungsfrist. sie kann mir ja nicht einen halben monat davor bescheid geben das sie auszieht.. das lehnt sie ab.ich solle mich kümmern..jetzt steh ich da und muss ihre miete mitfinanzieren ? das ist doch unfair.
ist das überhaupt rechtens wie sie das macht ? hat da jemand ahnung?
4 Antworten
Ist die Mitbewohnerin Deine Untermieterin hat sie die Kündigungsfrist, i. d. R. 3 Monate, wie alle anderen Mieter auch einzuhalten.
Außerdem muß die Kündigung in Schriftform erfolgen.
Im Moment kann sie frühestens zum 31.08.2015 kündigen.
Ist sie aber mit Dir zusammen Hauptmieterin mit einem gemeinsamen Vertrag, kann sie allein gar nicht kündigen.
Kündigungsfrist ist 3 Monate wenn es im Mietvertrag nicht anders drin steht. Außerdem, wenn ihr beide als Hauptmieter im Vertrag steht, müsst ihr zusammen die Kündigung schreiben. Sie kann nicht ohne dein Einverständnis, und das des Vermieters kündigen. Wenn du also nicht einmal ein Schreiben gesehen hast, dann bezweifle ich, dass sie so einfach davon kommt.
Wenn sie deine Untermieterin ist, weiß ich nicht wie die Lage ist.
Was habt ihr denn bei Einzug vereinbart und ist sie ebenfalls hauptmieterin
ist das überhaupt rechtens wie sie das macht ?
Kann man nicht beantworten, da wir nicht wissen ob sie Untermieterin ist oder mit Dir zusammen Hauptmiterin.